Aussetzung der Kündigung der Pachtverträge und weitere Duldung der Nutzung der Grundstücke
Begründung
Pachtverträge und weitere Duldung der Nutzung der Grundstücke Der Magistrat wird gebeten, bis zur endgültigen Klärung über den Bau der Kindertagesstätte an der Breitenbachstraße, die Kündigung zum 31.10.2012 der noch verbliebenen drei Pachtverträge auszusetzen und die weitere Nutzung der Gartenanlagen über den Kündigungszeitraum zu dulden. Sollte die Errichtung der Kindertagesstätte an der Breitenbachstraße endgültig aus der Planung fallen, sind die Kündigungen der noch verbliebenen Pächter zurückzunehmen und die Verträge in den Ursprungszustand zu versetzen. Begründung: Der Ortsbeirat 7 nimmt den Zwischenbericht B 240 zur Kenntnis und begrüßt die Bemühungen um die Grundstücksverhandlungen mit der VGF (Rödelheimer Ldstr.37 /Salvador-Allende-Str.) sowie die aktive Suche nach weiteren Standorten. Da die ausgesprochenen Kündigungen der drei vorhandenen Pächter für die Gartenanlagen Breitenbachstr. noch weiter im Raum stehen, sind diese bis zur endgültigen Klärung des Standortes auszusetzen und die Benutzung der Gartenanlage über den Kündigungszeitraum zu Dulden. Im Fall der Errichtung der Kindertagesstätte an einem anderen geeigneten Grundstück, sind die schriftlichen Kündigungen der drei Pächter zurückzunehmen und in den Ursprungszustand zu versetzen.