Klimaschutz im Ortsbeirat 1
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Bebauungsplan 938 Wilhem-Leuschner-Straße 43-45 soll wie folgt abgeändert bzw. ergänzt werden:
- Es soll das reguläre Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung gewählt werden an Stelle des beabsichtigten beschleunigten Verfahrens nach §13 (1) Nr.1 BauGB, um schädliche Umweltauswirkungen zuverlässig erkennen und vermeiden zu können.
- Die geplante nachverdichtende Blockrandbebauung soll unterbrochen werden, um wirksam die Frischluftzufuhr ins Bahnhofsviertel gewährleisten zu können.
- Die negativen Auswirkungen der ergänzenden Bebauung auf das historische Bestandsgebäude Villa Bonn sollen so gering wie möglich ausfallen. Die Neubebauung soll in Abstand und Höhe darauf Rücksicht nehmen.
- Die geplante nachbarschützende Einhausung der LKW-Andienung soll in Materialität und Beschaffenheit einen ausreichenden Lärmschutz, nachwachsende Materialien und eine Begrünung aufweisen.
- Die Blockrandbebauung zur Wilhelm-Leuschner-Straße soll eine Wohnnutzung an Stelle der geplanten Büronutzung beinhalten.
- Über den Baulandbeschluss M220 hinaus (30% gefördertes Wohnen) sollen 50% für den sozialen Wohnungsbau (35 % für den 1. und 15% für den
- Förderweg), 15 % für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren, 5 % für u.a. Studierende, Auszubildende, weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf sowie 10 % für freifinanzierten Mietwohnungsbau der Wohnungen vorgesehen werden.
- Es soll eine Kita für die geplanten Wohnungen und das nähere Umfeld im Bahnhofsviertel vorgesehen werden.
- Abweichend von der Gestaltungssatzung Nr. 4 aus dem Jahr 1981 sollen Fassadenbegrünung, Balkon-begrünung, nachhaltige Materialien und Oberflächen sowie Photovoltaikanlagen zur nachhaltigen Stromerzeugung auf Dach- und Fassadenflächen vorgesehen werden, wo immer das möglich ist.
- Es sollen nachhaltige Baustoffe wie z.B. Holz- oder Hybridbauweise sowie recycelte Materialien zum Einsatz kommen, wo immer das möglich ist.
- Gemäß der Stellplatzsatzung Frankfurt soll nur die absolut notwendige Mindestanzahl an PKW-Stellplätzen für die Hotel- und Wohnutzung auf dem Grundstück geplant werden. Fahrradstellplätze sind in ausreichender Menge vorzusehen. In der Tiefgarage soll eine Car-Sharing-Station mit mehreren Fahrzeugen für Anwohnende vorgesehen werden, die auch von Anwohnenden der umliegenden Bebauung genutzt werden können. Ladestationen für Elektrofahrzeuge sollen in ausreichender Anzahl vorgesehen werden.
- Die geplante PKW-Vorfahrt des Hotels, die den stark befahrenen Radweg zweimal queren würde, soll entfallen. Dadurch wird eine Gefährdung der Radfahrenden vermieden. Zudem ist die ÖPNV-Anbindung des Grundstücks auf Grund der Nähe zum Hauptbahnhof und der Münchner Straße exzellent. An Stelle der geplanten PKW-Vorfahrt sollen Stellplätze für Fahrräder, Taxi und ein Lieferfahrzeug vorgesehen werden. Nicht benötigte Flächen sollen entsiegelt und begrünt werden.
- Die öffentliche Durchwegung des Grundstücks soll mittels Baulast gesichert werden und darf zeitlich nicht beschränkt werden, um allen Menschen den Zugang zum Main zu ermöglichen.
- Für die Baumaßnahmen oder die Einrichtung der Baustelle dürfen keine Bäume gefällt werden. Eventuell kranke oder abgestorbene Bäume müssen auf dem Grundstück nachgepflanzt werden.
- Der Anteil der versiegelten Fläche auf dem Grundstück soll nicht erhöht werden. Flächen sind zu entsiegeln, wo immer das möglich ist.
- Auf dem Grundstück sind eine Regenwassernutzung zur Bewässerung der Bepflanzung sowie geeignete Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorzusehen.
- Der Vorhabenträger hat geeignete Maßnahmen zum Schutz des dort brütenden Turmfalkenpärchens auf dem Hoteldach zu ergreifen und weitere Untersuchungen vor Beginn der Abbruch- und Baumaßnahmen zum Schutz der auf dem Grundstück lebenden Tiere anzustellen.
Begründung
hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße Vorgang: M 220/19; Beschl. d. StV.-V., § 5783 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Bebauungsplan 938 Wilhem-Leuschner-Straße 43-45 soll wie folgt abgeändert bzw. ergänzt werden:
- Es soll das reguläre Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung gewählt werden an Stelle des beabsichtigten beschleunigten Verfahrens nach §13 (1) Nr.1 BauGB, um schädliche Umweltauswirkungen zuverlässig erkennen und vermeiden zu können.
- Die geplante nachverdichtende Blockrandbebauung soll unterbrochen werden, um wirksam die Frischluftzufuhr ins Bahnhofsviertel gewährleisten zu können.
- Die negativen Auswirkungen der ergänzenden Bebauung auf das historische Bestandsgebäude Villa Bonn sollen so gering wie möglich ausfallen. Die Neubebauung soll in Abstand und Höhe darauf Rücksicht nehmen.
- Die geplante nachbarschützende Einhausung der LKW-Andienung soll in Materialität und Beschaffenheit einen ausreichenden Lärmschutz, nachwachsende Materialien und eine Begrünung aufweisen.
- Die Blockrandbebauung zur Wilhelm-Leuschner-Straße soll eine Wohnnutzung an Stelle der geplanten Büronutzung beinhalten.
- Über den Baulandbeschluss M220 hinaus (30% gefördertes Wohnen) sollen 50% für den sozialen Wohnungsbau (35 % für den 1. und 15% für den
- Förderweg), 15 % für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren, 5 % für u.a. Studierende, Auszubildende, weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf sowie 10 % für freifinanzierten Mietwohnungsbau der Wohnungen vorgesehen werden.
- Es soll eine Kita für die geplanten Wohnungen und das nähere Umfeld im Bahnhofsviertel vorgesehen werden.
- Abweichend von der Gestaltungssatzung Nr. 4 aus dem Jahr 1981 sollen Fassadenbegrünung, Balkon-begrünung, nachhaltige Materialien und Oberflächen sowie Photovoltaikanlagen zur nachhaltigen Stromerzeugung auf Dach- und Fassadenflächen vorgesehen werden, wo immer das möglich ist.
- Es sollen nachhaltige Baustoffe wie z.B. Holz- oder Hybridbauweise sowie recycelte Materialien zum Einsatz kommen, wo immer das möglich ist.
- Gemäß der Stellplatzsatzung Frankfurt soll nur die absolut notwendige Mindestanzahl an PKW-Stellplätzen für die Hotel- und Wohnutzung auf dem Grundstück geplant werden. Fahrradstellplätze sind in ausreichender Menge vorzusehen. In der Tiefgarage soll eine Car-Sharing-Station mit mehreren Fahrzeugen für Anwohnende vorgesehen werden, die auch von Anwohnenden der umliegenden Bebauung genutzt werden können. Ladestationen für Elektrofahrzeuge sollen in ausreichender Anzahl vorgesehen werden.
- Die geplante PKW-Vorfahrt des Hotels, die den stark befahrenen Radweg zweimal queren würde, soll entfallen. Dadurch wird eine Gefährdung der Radfahrenden vermieden. Zudem ist die ÖPNV-Anbindung des Grundstücks auf Grund der Nähe zum Hauptbahnhof und der Münchner Straße exzellent. An Stelle der geplanten PKW-Vorfahrt sollen Stellplätze für Fahrräder, Taxi und ein Lieferfahrzeug vorgesehen werden. Nicht benötigte Flächen sollen entsiegelt und begrünt werden.
- Die öffentliche Durchwegung des Grundstücks soll mittels Baulast gesichert werden und darf zeitlich nicht beschränkt werden, um allen Menschen den Zugang zum Main zu ermöglichen.
- Für die Baumaßnahmen oder die Einrichtung der Baustelle dürfen keine Bäume gefällt werden. Eventuell kranke oder abgestorbene Bäume müssen auf dem Grundstück nachgepflanzt werden.
- Der Anteil der versiegelten Fläche auf dem Grundstück soll nicht erhöht werden. Flächen sind zu entsiegeln, wo immer das möglich ist.
- Auf dem Grundstück sind eine Regenwassernutzung zur Bewässerung der Bepflanzung sowie geeignete Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorzusehen.
- Der Vorhabenträger hat geeignete Maßnahmen zum Schutz des dort brütenden Turmfalkenpärchens auf dem Hoteldach zu ergreifen und weitere Untersuchungen vor Beginn der Abbruch- und Baumaßnahmen zum Schutz der auf dem Grundstück lebenden Tiere anzustellen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); Ziffer 2.: GRÜNE, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung); Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, 1 FDP, LINKE., Volt und BFF gegen SPD (= Ablehnung); 1 FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Enthaltung); Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung); Ziffer 5.: Einstimmige Annahme; Ziffer 6.1: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung); Ziffer 6.2: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI; Ziffer 7.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung); Ziffer 8.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL; Ziffer 9.: GRÜNE, SPD, 1 LINKE. und Volt gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung); Ziffer 10.: GRÜNE, SPD, 1 LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung); Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung); Ziffer 12.: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und Die PARTEI (= Enthaltung); Ziffer 13.: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung); Ziffer 14.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung); Ziffer 15.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung)