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Stand der Errichtung eines Jugendhaues in Sachsenhausen-Nord

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Errichtung eines Jugendhaues in Sachsenhausen-Nord Vorgang: V 1373/10 OBR 5; ST 1299/10; V 541/12 OBR 5; ST 165/13; V 1105/14 OBR 5; ST 83/15; EA 29/18 OBR 5; ST 1222/18 Der Magistrat wird um Auskunft geben, welche Maßnahmen er ergreift, um ein Jugendhaus in Sachsenhausen Nord, welches auch in den Abendstunden geöffnet ist, zeitnah zu errichten. Begründung: Der Kinder- und Jugendclub am Adlhochplatz musste im Rahmen der dortigen Umbauarbeiten sein angestammtes Quartier im Jahr 2008 leider verlassen. Seit dem 01.11.2008 ist der Jugendclub Sachsenhausen im Hinterhaus der Schneckenhofstraße 13H untergebracht. Aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung ist der Betrieb der Einrichtung nur bis 17 Uhr möglich. Daher hat der Magistrat schon 2010 (Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2010, ST 1299) die Umsiedlung des Jugendclubs ins Auge gefasst. Im Jahr 2013 hat der Magistrat dann zugesagt, dass der Jugendclub Sachsenhausen im Rahmen der Sanierung der Kinderkrippe und des städtischen Eigenbetriebs 48 in die Liegenschaft Neuer Wall 2b integriert werden sollte (Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 165). Dies konnte aufgrund der Kostenentwicklung nicht realisiert werden. Stattdessen sollte der Jugendclub nun im Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses Sachsenhausen Neuer Wall 2 untergebracht werden. Dieser Standort wurde mangels Haushaltsmitteln verworfen (Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 83). Im Jahr 2017 hat der Magistrat dann bekundet, dass er derzeit keine Ideen zur Unterbringung des Jugendhauses hat und im Jahr 2018 zudem, dass auch nicht ausreichend Mittel vorhanden sind (Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1222). Der Ortsbeirat hält diese, seit über 10 Jahren anhaltende Situation, für inakzeptabel. Ausgehend von den seit Jahren anhaltenden Beschwerden von Anwohnern des Adlhochplatzes und des Diesterwegplatzes, nach denen sich gerade bei sommerlichen Temperaturen Jugendliche und junge Erwachsene dort treffen und es zu Lärmbelästigungen und zu einer Vermüllung dieser beiden Plätze kommt, müssen die Anstrengungen für ein solches Angebot deutlich intensiviert werden. Auch und gerade in finanzieller Hinsicht. Ein Jugendklub würde den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Sachsenhausen-Nord einen Raum bieten, in dem sie sich unter sozialpädagogischer Betreuung aufhalten könnten. Eine solche Einrichtung würde neben der zusätzlichen Betreuung am Adlhochplatz und am Brückenspielplatz auch dort die Situation entschärfen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 1193/5 Betreff: Stand der Errichtung eines Jugendhaues in Sachsenhausen-Nord Vorgang: V 1373/10 OBR 5; ST 1299/10; V 541/12 OBR 5; ST 165/13; V 1105/14 OBR 5; ST 83/15; EA 29/18 OBR 5; ST 1222/18 Der Magistrat wird um Auskunft geben, welche Maßnahmen er ergreift, um ein Jugendhaus in Sachsenhausen Nord, welches auch in den Abendstunden geöffnet ist, zeitnah zu errichten. Begründung: Der Kinder- und Jugendclub am Adlhochplatz musste im Rahmen der dortigen Umbauarbeiten sein angestammtes Quartier im Jahr 2008 leider verlassen. Seit dem 01.11.2008 ist der Jugendclub Sachsenhausen im Hinterhaus der Schneckenhofstraße 13H untergebracht. Aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung ist der Betrieb der Einrichtung nur bis 17 Uhr möglich. Daher hat der Magistrat schon 2010 (Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2010, ST 1299) die Umsiedlung des Jugendclubs ins Auge gefasst. Im Jahr 2013 hat der Magistrat dann zugesagt, dass der Jugendclub Sachsenhausen im Rahmen der Sanierung der Kinderkrippe und des städtischen Eigenbetriebs 48 in die Liegenschaft Neuer Wall 2b integriert werden sollte (Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 165). Dies konnte aufgrund der Kostenentwicklung nicht realisiert werden. Stattdessen sollte der Jugendclub nun im Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses Sachsenhausen Neuer Wall 2 untergebracht werden. Dieser Standort wurde mangels Haushaltsmitteln verworfen (Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 83). Im Jahr 2017 hat der Magistrat dann bekundet, dass er derzeit keine Ideen zur Unterbringung des Jugendhauses hat und im Jahr 2018 zudem, dass auch nicht ausreichend Mittel vorhanden sind (Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1222). Der Ortsbeirat hält diese, seit über 10 Jahren anhaltende Situation, für inakzeptabel. Ausgehend von den seit Jahren anhaltenden Beschwerden von Anwohnern des Adlhochplatzes und des Diesterwegplatzes, nach denen sich gerade bei sommerlichen Temperaturen Jugendliche und junge Erwachsene dort treffen und es zu Lärmbelästigungen und zu einer Vermüllung dieser beiden Plätze kommt, müssen die Anstrengungen für ein solches Angebot deutlich intensiviert werden. Auch und gerade in finanzieller Hinsicht. Ein Jugendklub würde den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Sachsenhausen-Nord einen Raum bieten, in dem sie sich unter sozialpädagogischer Betreuung aufhalten könnten. Eine solche Einrichtung würde neben der zusätzlichen Betreuung am Adlhochplatz und am Brückenspielplatz auch dort die Situation entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.08.2010, V 1373 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2010, ST 1299 Auskunftsersuchen vom 02.11.2012, V 541 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 165 Auskunftsersuchen vom 12.09.2014, V 1105 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 83 Etatanregung vom 19.01.2018, EA 29 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1222 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1208 2019 Die Vorlage OF 1193/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme