Bauzaun an der Baulücke im Deutschherrnviertel
Begründung
Deutschherrnviertel Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und den bzw. die Eigentümer gegebenenfalls zu verpflichten, die Bretterzäune an der in der B 352 genannten Baulücke zwischen Brommenhof und Gipelhof, aber auch an der daneben liegenden Baulücke zwischen Gipelhof und Gottschalkhof weiter vom Radweg weg zurückzusetzen. Begründung: An den genannten Abschnitten stehen die Bauzäune direkt bis an die Grenze des Radweges, so dass Fußgänger sich seit Jahren den schmalen Streifen mit den Radfahrern teilen müssen. Was für eine überschaubare Zeit während einer Baumaßnahme vielleicht noch akzeptabel sein mag, ist hier, da das Grundstück seit Jahren brach liegt und offenbar in nächster Zeit keine Bautätigkeit zu erwarten ist, nicht weiter zumutbar.