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Bauzaun an der Baulücke im Deutschherrnviertel

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Deutschherrnviertel Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und den bzw. die Eigentümer gegebenenfalls zu verpflichten, die Bretterzäune an der in der B 352 genannten Baulücke zwischen Brommenhof und Gipelhof, aber auch an der daneben liegenden Baulücke zwischen Gipelhof und Gottschalkhof weiter vom Radweg weg zurückzusetzen. Begründung: An den genannten Abschnitten stehen die Bauzäune direkt bis an die Grenze des Radweges, so dass Fußgänger sich seit Jahren den schmalen Streifen mit den Radfahrern teilen müssen. Was für eine überschaubare Zeit während einer Baumaßnahme vielleicht noch akzeptabel sein mag, ist hier, da das Grundstück seit Jahren brach liegt und offenbar in nächster Zeit keine Bautätigkeit zu erwarten ist, nicht weiter zumutbar.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2011, OF 129/5 Betreff: Bauzaun an der Baulücke im Deutschherrnviertel Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und den bzw. die Eigentümer gegebenenfalls zu verpflichten, die Bretterzäune an der in der B 352 genannten Baulücke zwischen Brommenhof und Gipelhof, aber auch an der daneben liegenden Baulücke zwischen Gipelhof und Gottschalkhof weiter vom Radweg weg zurückzusetzen. Begründung: An den genannten Abschnitten stehen die Bauzäune direkt bis an die Grenze des Radweges, so dass Fußgänger sich seit Jahren den schmalen Streifen mit den Radfahrern teilen müssen. Was für eine überschaubare Zeit während einer Baumaßnahme vielleicht noch akzeptabel sein mag, ist hier, da das Grundstück seit Jahren brach liegt und offenbar in nächster Zeit keine Bautätigkeit zu erwarten ist, nicht weiter zumutbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.09.2011, B 352 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 28.10.2011, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 535 2011 1. Die Vorlage B 352 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 129/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme