Bauzaun an der Baulücke im Deutschherrnviertel
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 166
Betreff: Bauzaun an der Baulücke im Deutschherrnviertel Der Standort des Zauns ist maßgeblich durch die Baulinie bestimmt, die eine Bebauung bis an die Grundstücksgrenze an der Gerbermühlstraße zulässt. Da geplant ist und war, auf dem Gelände eine Tiefgarage zu errichten, wurde das Gelände in dem Bereich zwischen Baulinie und Bauzaun abgefangen. Der Standort des Bauzauns kann daher nicht verändert werden, ohne dass auch der Weg wieder hergestellt werden müsste. Zu der Frage des Brachliegens des Grundstücks kann mitgeteilt werden, dass die Flächen inzwischen von zwei Investoren beplant werden. Aus diesem Grund erscheint die Aufnahme von Bautätigkeiten in absehbarer Zeit als sehr realistisch. Im Zuge der Erschließung des Deutschherrnviertels wurden seinerzeit Rückstellungen gebildet, um die Herstellung des in Frage stehenden Gehwegs sofort im Anschluss an die Hochbauarbeiten gewährleisten zu können.