Bauzaun an der Baulücke im Deutschherrnviertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST
166
Betreff: Bauzaun an der
Baulücke im Deutschherrnviertel Der Standort des Zauns ist maßgeblich
durch die Baulinie bestimmt, die eine Bebauung bis an die Grundstücksgrenze an
der Gerbermühlstraße zulässt. Da geplant ist und war, auf dem Gelände eine
Tiefgarage zu errichten, wurde das Gelände in dem Bereich zwischen Baulinie und
Bauzaun abgefangen. Der Standort des Bauzauns kann daher nicht verändert
werden, ohne dass auch der Weg wieder hergestellt werden müsste. Zu der Frage des Brachliegens des Grundstücks kann
mitgeteilt werden, dass die Flächen inzwischen von zwei Investoren beplant
werden. Aus diesem Grund erscheint die Aufnahme von Bautätigkeiten in
absehbarer Zeit als sehr realistisch. Im Zuge der Erschließung des Deutschherrnviertels
wurden seinerzeit Rückstellungen gebildet, um die Herstellung des in Frage
stehenden Gehwegs sofort im Anschluss an die Hochbauarbeiten gewährleisten zu
können.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.10.2011, OM 535