Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024 (V 844) kommt für die Weihnachtsmärkte zu spät
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, das Stadtparlament wird aufgefordert, den Magistrat aufzufordern endlich und nachhaltig dafür zu sorgen, dass Anregungen und Auskunftsersuchen, des Ortsbeirates 6 innerhalb der Frist des § 4 Abs. 10 GOOBR aufgenommen bzw. beantwortet werden. Das betrifft insbesondere solche Anträge, die mit der Durchführung von saisonalen Ereignissen, wie beispielsweise Weihnachtsmärkten, im Zusammenhang stehen und die darauf gerichtet sind, den Veranstaltern mehr Planungssicherheit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist beispielhaft das Auskunftsersuchen vom 06.02.2024 (V844) zu nennen.
Begründung
Mit dem in der Überschrift genannten Auskunftsersuchen sollte erreicht werden, dass bei Ortsfesten auf etablierte Elektroinstallateure zu Bereitstellung der Stromversorgung zurückgegriffen werden kann. Das stärkt das örtliche Handwerk und hilft den Betreibern solcher Stadtfeste, die Kosten zu minimieren. Der Antrag hat sich jedenfalls für die diesjährigen Weihnachtsmärkte erledigt, nachdem er über zehn Monate unbeantwortet blieb.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme