Grünanlage westlicher Kätcheslachpark
Begründung
Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, ob die tiefer liegende Grünfläche im Kätcheslachpark, unmittelbar westlich der Altenhöferallee, entsprechend den Planungszielen und der beauftragten Umsetzung seinen Zweck erfüllt oder ob der meist feuchte und unattraktive Zustand in einer nicht fachgerechten Ausführung begründet ist. Begründung: Der westliche Teil des Kätcheslachparks wurde im Sommer offiziell eröffnet und für die Anwohner freigegeben. Die Grünflächenmulde macht durch die aufwändigen Treppen an der Nord-/Südseite den Eindruck, dass diese auch für eine Freizeitnutzung vorgesehen ist. Da die Mulde aber fast dauerhaft zu großen Teilen mit Wasser, Matsch oder Schlamm gefüllt ist, ist eine Nutzung nicht möglich. Im schlechtesten Fall kann dies eine Gefahr für spielende Kinder bedeuten bzw. zu einer Belästigung der direkten Anwohner durch Geruchsentwicklung und Insekten führen und die Attraktivität dieser wichtigen Erholungsfläche für den Riedberg reduzieren.