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Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Neuvergabe der Werberechte im Jahr 2026 die beiden Litfaßsäulen in der Elbestraße (zwischen Niddastraße und Taunusstraße) nicht mehr als Werbefläche zu vergeben und diese schnellstmöglich abbauen zu lassen.

Begründung

Die Litfaßsäulen werden als Urinal missbraucht. Dies führt seit Jahren zu einer enormen Geruchsbelästigung und Verunreinigung des Gehweges und der Straße. Um diesen unerträglichen Missstand zu beenden müssen die Litfaßsäulen entfernt werden. Nach der Entfernung sollte geprüft werden, ob es möglich ist in diesem Bereich Bäume zu pflanzen, da eine Begrünung im genannten Straßenabschnitt fehlt.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

24
24. Sitzung OBR 1
TO I
✓ Angenommen

zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL

Annahme:
LINKE ÖkoLinX-ARL
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP BFF Die Partei
24
24. Sitzung OBR 1
TO I
✓ Angenommen

zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE. und ÖkoLinX-ARL