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Werbung im öffentlichen Raum zukunftsorientiert gestalten

Vorlagentyp: NR CDU

Antrag

1. eine ökologische, soziale und nachhaltige Weiterentwicklung der Außenwerbung und Stadtmöblierung mit digitaler Bürgerinformation anzustreben; 2. die digitale Kommunikation in der Außenwerbung als Teil der Stadtinformation zur Bürgerinformation und Gefahrenwarnung in die Ausschreibung zu integrieren; 3. eine werbefinanzierte digitale Stadtinformation (Bürgerinformationssystem und Behördenwarnung) auch im Innenstadtbereich vorzusehen; 4. zu prüfen, ob digitale Medien für eine aktive Kulturförderung eingesetzt werden können; 5. eine Pilotprojektierung für die Gestaltung von digitalen Informationssysteme umgehend vorzubereiten und die Planung der Stadtverordneten bis zum 30.04.2024 vorzulegen; 6. zu prüfen, ob es finanziell für den Haushalt der Stadt sinnvoller ist, die Werberechte betreffend des öffentlichen Personennahverkehrs in Frankfurt durch die Stadtwerke Holding zu vergeben; 7. die Vergabe der Werberechte für Fahrgastunterstände und unterirdische Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs in Frankfurt zeitlich parallel auszuschreiben.

Begründung

Die Ausschreibung der städtischen Werberechte für Werbung im öffentlichen Raum wird vorbereitet. Die Litfaßsäule ist auch 169 Jahre nach ihrer Erfindung ein beliebter Werbeträger. Doch der Trend geht nicht vom klassischen Plakat zu beleuchteten Werbeträgern mit wechselnden Motiven, sondern zu digitalen Anlagen. Deswegen darf es keine Fortschreibung des Status quo, sondern es muss eine fortschrittliche Weiterentwicklung der Werbemöglichkeiten geben. Ein Pilotprojekt der digitalisierten Außenwerbung bietet die Möglichkeit, einen ersten Eindruck über Akzeptanz, Möglichkeiten, Stadtbildverträglichkeit und Wirkung der Anlagen bei den Betrachtern und den Werbetreibenden zu erzielen.

Beratungsverlauf 12 Sitzungen

Sitzung 22
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF
Sitzung 22
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 25
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 24
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 106 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Ältestenausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD FRAKTION ÖkoLinX-ELF Gegen Cdu BFF-BIG
Sitzung 25
Ältestenausschusses
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage M 106 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage NR 759 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG
Sitzung 27
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 29
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage M 106 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage NR 759 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG
Sitzung 26
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 10
Angenommen
1. Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Gewerbetreibende, deren Beschilderung durch Gerüste oder Zäune beeinträchtigt wird, beantragen können, im gleichen Umfang Werbung für ihr Gewerbe an Zäunen und Gerüsten anzubringen. Auch Kundenstopper, die eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 gewährleisten, sollen weiterhin zulässig sein. In Bereichen mit hohem Aufkommen von zu Fußgehenden soll die verbleibende Gehwegbreite zwischen 2,00m - 3,50m betragen. Im Vorgriff auf die Ausschreibung von Werberechten für den öffentlichen Raum soll zudem auch die Möglichkeit einer digitalen Kommunikation in der Außenwerbung als Teil der Stadtinformation und Gefahrenwarnung geprüft und ggf. integriert werden. Bei den neuverhandelten Verträgen mit den Werbefirmen ist darauf zu achten, dass bei Aufstellung der City-Light-Säule und City-Light-Poster mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 m, idealerweise jedoch von 2,20m verbleibt. Daneben soll geprüft werden, ob Festlegungen getroffen werden können, die über die Anforderungen des Leitfadens des Deutschen Werberates hinausgehen, um diskriminierende und gesundheitsgefährdende Darstellungen, wie z.B. Alkohol- und Drogenkonsum, zu vermeiden. 2. Die Vorlage NR 759 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
AFD FRAKTION Linke ÖkoLinX-ELF
Sitzung 28
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 14
Angenommen
1. Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Gewerbetreibende, deren Beschilderung durch Gerüste oder Zäune beeinträchtigt wird, beantragen können, im gleichen Umfang Werbung für ihr Gewerbe an Zäunen und Gerüsten anzubringen. Auch Kundenstopper, die eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter gewährleisten, sollen weiterhin zulässig sein. In Bereichen mit hohem Aufkommen von zu Fußgehenden soll die verbleibende Gehwegbreite zwischen 2,00 Meter bis 3,50 Meter betragen. Im Vorgriff auf die Ausschreibung von Werberechten für den öffentlichen Raum soll zudem auch die Möglichkeit einer digitalen Kommunikation in der Außenwerbung als Teil der Stadtinformation und Gefahrenwarnung geprüft und ggf. integriert werden. Bei den neuverhandelten Verträgen mit den Werbefirmen ist darauf zu achten, dass bei Aufstellung der City-Light-Säule und City-Light-Poster mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter, idealerweise jedoch von 2,20 Meter verbleibt. Daneben soll geprüft werden, ob Festlegungen getroffen werden können, die über die Anforderungen des Leitfadens des Deutschen Werberates hinausgehen, um diskriminierende und gesundheitsgefährdende Darstellungen, wie z. B. Alkohol- und Drogenkonsum, zu vermeiden. 2. Die Vorlage NR 759 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
AFD FRAKTION ÖkoLinX-ELF Linke Gartenpartei
Sitzung 27
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 824 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT ÖkoLinX-ELF
Sitzung 30
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 824 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
CDU Linke ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
AFD
Sitzung 34
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 824 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 36
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 824 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU AFD ÖkoLinX-ELF
Sitzung 39
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 824 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD VOLT
Ablehnung:
CDU Linke FDP BFF-BIG AFD ÖkoLinX-ELF

Reden im Parlament

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