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Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern – Wildwuchs verhindern III Bericht des Magistrats vom 15.09.2008, B 588

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.10.2008, OA 745 entstanden aus Vorlage: OF 457/7 vom 30.09.2008 Betreff: Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern III Bericht des Magistrats vom 15.09.2008, B 588 Vorgang: ST 271/08; ST 697/08 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Ende des Jahres alle Vorbereitungen für die Einrichtung einer Planungswerkstatt "Praunheimer Ortskern" zu treffen und die Teilnehmerliste mit dem Ortbeirat 7 abzusprechen. Die konstituierende Sitzung der Planungswerkstatt sollte bis Ende März 2009 stattfinden. Begründung: Da sich der Magistrat beharrlich (vgl. B 588 und ST 271) weigert, einen Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern vorzulegen, sieht der Ortsbeirat 7 in der baldigen Einrichtung einer Planungswerkstatt derzeit die einzige Möglichkeit, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an der weiteren Entwicklung des Areals zu sichern. In der B 588 verweist der Magistrat darauf, dass der § 34 BauGB und die bestehende Erhaltungssatzung eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine angepasste Bebauung bieten. Dieser Auffassung widerspricht der Ortsbeirat u. a. aus folgenden Gründen: Das Areal der Praunheimer Werkstätten ist aus der Erhaltungssatzung ausgenommen. Die bestehende Erhaltungssatzung konnte nicht verhindern, dass in unmittelbarer Nähe von Zehntscheune und der Ev. Kirche Wohnhäuser entstehen, die der umgebenden Architektur nicht angepasst sind. Die umgebende Bebauung (§ 34) besteht direkt neben dem Areal der Werkstätten auch aus einem sechsstöckigen Wohnhaus, das nicht Grundlage für die weitere Bebauung sein kann. Die Tatsache, dass die Stadt nach dem Wegzug der Praunheimer Werkstätten vertragsgemäß verpflichtet ist, die Grundstücke und die Gebäude von der Waisenhausstiftung zu kaufen (vgl. ST 0697), nährt den Verdacht, dass der Magistrat sich alle Wege für eine optimale Vermarktung des Areals offenlassen möchte und die Beplanung des Geländes den Investorenwünschen anpassen möchte. Dies kann nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und einer vorausschauenden Stadtplanung sein! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.09.2008, B 588 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.02.2009, B 99 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 29.10.2008 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.12.2008, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 588 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 745 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 588 = Kenntnis, OA 745 = Annahme) NPD (B 588 = Kenntnis, OA 745 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 588 = Zurückweisung, OA 745 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2008, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage B 588 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 745 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und NPD gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5096, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2008 Aktenzeichen: 61 00