Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern – Wildwuchs verhindern III Bericht des Magistrats vom 15.09.2008, B 588
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 21.10.2008, OA 745 entstanden aus Vorlage:
OF 457/7 vom
30.09.2008 Betreff: Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern -
Wildwuchs verhindern III Bericht des Magistrats vom 15.09.2008, B
588 Vorgang: ST
271/08; ST 697/08
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Ende
des Jahres alle Vorbereitungen für die Einrichtung einer Planungswerkstatt
"Praunheimer Ortskern" zu treffen und die Teilnehmerliste mit dem Ortbeirat 7
abzusprechen. Die konstituierende Sitzung der
Planungswerkstatt sollte bis Ende März 2009 stattfinden. Begründung: Da sich der Magistrat
beharrlich (vgl. B 588 und ST 271) weigert, einen Bebauungsplan für den
Praunheimer Ortskern vorzulegen, sieht der Ortsbeirat 7 in der baldigen
Einrichtung einer Planungswerkstatt derzeit die einzige Möglichkeit, die
Interessen der Bürgerinnen und Bürger an der weiteren Entwicklung des Areals zu
sichern. In der B 588 verweist der Magistrat
darauf, dass der § 34 BauGB und die bestehende Erhaltungssatzung eine
ausreichende Rechtsgrundlage für eine angepasste Bebauung bieten. Dieser
Auffassung widerspricht der Ortsbeirat u. a. aus folgenden Gründen: Das Areal der Praunheimer Werkstätten ist aus der
Erhaltungssatzung ausgenommen. Die bestehende Erhaltungssatzung konnte nicht
verhindern, dass in unmittelbarer Nähe von Zehntscheune und der Ev. Kirche
Wohnhäuser entstehen, die der umgebenden Architektur nicht angepasst sind.
Die umgebende Bebauung (§ 34) besteht direkt neben
dem Areal der Werkstätten auch aus einem sechsstöckigen Wohnhaus, das nicht
Grundlage für die weitere Bebauung sein kann. Die Tatsache, dass die Stadt nach dem Wegzug der
Praunheimer Werkstätten vertragsgemäß verpflichtet ist, die Grundstücke und die
Gebäude von der Waisenhausstiftung zu kaufen (vgl. ST 0697), nährt den
Verdacht, dass der Magistrat sich alle Wege für eine optimale Vermarktung des
Areals offenlassen möchte und die Beplanung des Geländes den Investorenwünschen
anpassen möchte.
Dies kann nicht im Interesse der
Bürgerinnen und Bürger und einer vorausschauenden Stadtplanung sein! Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 15.09.2008, B 588
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 16.02.2009, B 99 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 29.10.2008
Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.12.2008, TO I, TOP
40 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 588 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 745 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (=
Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 588 = Kenntnis, OA 745 =
Annahme) NPD (B 588 = Kenntnis, OA 745 = Prüfung und
Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 588 = Zurückweisung, OA 745 =
Annahme) 29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2008, TO II, TOP 64
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 588 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 745 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und NPD gegen SPD
und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FAG, BFF
und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5096, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2008 Aktenzeichen: 61 00