Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern II
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 15.09.2008, B 588
Betreff: Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern II Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.06.2008, § 4074 - OA 650 OBR 7 - Zu
- ) Für den größten Bereich von Alt-Praunheim bestehen keine Bebauungspläne. Die Bebauung regelt sich hier nach § 34 BauGB. Hiernach müssen sich Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Ergänzend gilt hier seit 27.04.1993 die Erhaltungssatzung Nr. 33, die die Bereiche entlang der Straßen Alt-Praunheim, Graebestraße und An der Praunheimer Mühle abdeckt. Der Gebäudekomplex der Praunheimer Werkstätten sowie die nördlich angrenzenden Geschosswohnungsbauten sind aus dem Geltungsbereich der Erhaltungssatzung ausgenommen. Mit § 34 BauGB und einer solchen Erhaltungssatzung besitzt der Magistrat genügende Rechtsgrundlagen, um Bauvorhaben im Sinne der städtebaulichen Ziele des Ortsbeirates zu entwickeln. Dies hat die langjährige Erfahrung der Bauberatung in solchen Baugebieten gezeigt. Zu 2.) und 3.) Da es sich um ein größeres Areal handelt, wird der Magistrat sich bemühen, Planungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen, wie dies langjährige Praxis ist.Nebenvorlage: Anregung vom 21.10.2008, OA 745 Antrag vom 30.09.2008, OF 457/7