Reaktion des Magistrats auf eine Anregung des Ortsbeirates 1 zum Thema Schülerinnen- und Schülerversorgung im Gallus Bericht des Magistrats vom 11.11.2019, B 399
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 26.11.2019, OA 509 entstanden aus Vorlage:
OF 1144/1 vom
26.11.2019 Betreff: Reaktion des Magistrats auf eine Anregung
des Ortsbeirates 1 zum Thema Schülerinnen- und Schülerversorgung im Gallus
Bericht des Magistrats vom 11.11.2019, B 399 Vorgang: OA 326/18 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, zu
prüfen und zu berichten, an welchen Stellen im Magistratsbericht B 399 auf
den in der Ortsbeiratsanregung deutlich verfassten Auftrag, nämlich die
Paul-Hindemith-Schule im integrierten Schulentwicklungsplan endlich als
vierzügig festschreiben zu lassen, eingegangen wird. 2. Der Magistratsbericht
B 399 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Begründung: Mit keinem Wort geht der Magistrat auf das
eigentliche Ansinnen des Ortsbeirats ein. Genauso nichtssagend hätte der
Magistrat auch berichten können, dass höchstwahrscheinlich morgen wieder die
Sonne aufgeht und es gestern bereits tat. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 11.11.2019, B 399
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
30.10.2018, OA 326
Antrag vom
26.05.2020, OF
1324/1
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6142
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.01.2021, ST 104
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 04.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 23
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 509 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION (B 399 = Kenntnis, OA 509 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B
399 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 509 = Annahme)
39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 52
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 399 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 509 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis als Zwischenbericht)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE.,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
40. Sitzung des
OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1
am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1
am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1
am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1
am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1
am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 5215, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 40 1