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Reaktion des Magistrats auf eine Anregung des Ortsbeirates 1 zum Thema Schülerinnen- und Schülerversorgung im Gallus Bericht des Magistrats vom 11.11.2019, B 399

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2019, OA 509 entstanden aus Vorlage: OF 1144/1 vom 26.11.2019 Betreff: Reaktion des Magistrats auf eine Anregung des Ortsbeirates 1 zum Thema Schülerinnen- und Schülerversorgung im Gallus Bericht des Magistrats vom 11.11.2019, B 399 Vorgang: OA 326/18 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, an welchen Stellen im Magistratsbericht B 399 auf den in der Ortsbeiratsanregung deutlich verfassten Auftrag, nämlich die Paul-Hindemith-Schule im integrierten Schulentwicklungsplan endlich als vierzügig festschreiben zu lassen, eingegangen wird. 2. Der Magistratsbericht B 399 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Begründung: Mit keinem Wort geht der Magistrat auf das eigentliche Ansinnen des Ortsbeirats ein. Genauso nichtssagend hätte der Magistrat auch berichten können, dass höchstwahrscheinlich morgen wieder die Sonne aufgeht und es gestern bereits tat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.11.2019, B 399 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.10.2018, OA 326 Antrag vom 26.05.2020, OF 1324/1 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6142 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 104 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 509 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 399 = Kenntnis, OA 509 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 399 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 509 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 509 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5215, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 40 1

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