Schülerinnen- und Schülerversorgung im Gallus mit geringstmöglichen Mitteln - statt einem bundesweit beachteten Leuchtturmprojekt?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 11.11.2019, B
399 Betreff:
Schülerinnen- und Schülerversorgung im Gallus mit geringstmöglichen
Mitteln - statt einem bundesweit beachteten Leuchtturmprojekt?
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4186 - OA 326/18 OBR 1 - Mit den integrierten Schulentwicklungsplänen der
Stadt Frankfurt am Main ist die Paul-Hindemith-Schule als eine sechszügige
integrierte Gesamtschule von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und
vom Hessischen Kultusministerium genehmigt. Der Abschlussbericht zum Bildungscampus Gallus
dokumentiert das gemeinsam mit den betroffenen Einrichtungen erarbeitete
Ergebnis der Planungsphase Null (Zeitraum November 2017 bis Juni 2018,
Verfahrensbetreuung Büro luchterhandt aus Hamburg). Damit ist mehr Vorwissen
für die darauf folgende finale Planung, einen hochbaulichen Wettbewerb,
generiert und die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer aufgenommen. Die
beschlossenen Raumprogramme der Stadt Frankfurt bilden dabei die Grundlage für
alle auf dem Areal befindlichen Einrichtungen. Der Bildungscampus Gallus befindet sich an einem
innerstädtischen Standort und wird in einem hoch verdichteten Stadtteil
realisiert. Durch Kooperationen der Einrichtungen und Synergien sowie
Mehrfachnutzungen von Räumen kann ein hoher Mehrwert entstehen, der sowohl zu
einer besseren Ausnutzung der vorhandenen Flächen führt als auch eine
Qualitätssteigerung für alle Beteiligten bedeutet. Die Flächenangaben in den Raumlisten im
Abschlussbericht beziehen sich auf die NUF 1-6 (reine Nutzungsfläche), die aber
nicht die Verkehrsflächen wie Flure beinhalten. Die Bruttogrundfläche (BGF) ist
die Fläche, die die jeweilige Einrichtung letztendlich auf dem Grundstück
einnehmen wird. Für die Ermittlung der BGF werden herangezogen: Nutzungsfläche
zzgl. Verkehrsflächen, Technikflächen, Sanitärflächen und
Konstruktionsflächen. Zügigkeit und Zahl der Schülerinnen und Schüler
Nach Auskunft des Staatlichen
Schulamts sind die Zügigkeit und die Schülerzahl nach Jahrgängen mit Stand
07.11.2018 folgendermaßen: Stufe Zügigkeit Schülerzahl Klassenteiler (=größtmögliche Klassenstärke)
aktuelle Klassengrößen 5 6
131
25
18-26
6 6 132
25
25-28
7 5 126
27
25-26
8 5 128
27
23-28
9 4 96
27
23-25
10 3 71
27
21-26
Intensivklasse 3 45
16
14-16
PuSch (Praxis und Schule)
1 15
18
15
Gesamt: 33 744 im Schnitt (ohne
Intensivklassen und PuSch): 23-24 Wenn alle Jahrgänge sechszügig sind, steigt die
Schülerzahl selbstverständlich an. Bei einer durchgängigen Sechszügigkeit mit
dem Klassenteiler 25 auf 900 Schülerinnen und Schüler (ohne Intensivklassen und
PuSch). Bei einem Klassenteiler 27 ab Jahrgang 7 auf 948 Schülerinnen und
Schüler (ohne Intensivklassen und PuSch). Die vollständige Binnendifferenzierung und damit eine
Klassenstärke von 25 Schülern auch ab Stufe 7 muss von der Schule beantragt
werden. Laut Auskunft des Staatlichen Schulamts liegt bisher von der
Paul-Hindemith-Schule ein solcher Antrag nicht vor, d.h. nach aktuellem Stand
wird ab Stufe 7 äußerlich differenziert (Klassenteiler 27). Wenn bei äußerer Differenzierung z.B. aus drei
Klassen à 27 Schülern vier Lerngruppen gebildet werden, beträgt die Schülerzahl
dieser vier Lerngruppen im Schnitt jeweils 20-21 Schülerinnen und Schüler.
Diese äußere Differenzierung findet pro Klasse stundenweise in bestimmten
Fächern statt, nicht den ganzen Schultag lang. Zahl der Lehrkräfte Die im Abschlussbericht aufgeführte Anzahl der
Lehrkräfte wurde von der Paul-Hindemith-Schule in der Planungsphase Null an das
Büro luchterhandt übermittelt. Nach Auskunft des Staatlichen Schulamts liegt die
Anzahl der Lehrkräfte an der Paul-Hindemith-Schule bei (Stand 07.11.2018,
Gesamtschülerzahl von 744):
Beamte 60 TV-H Kräfte 8 Muttersprachler 2 (nur stundenweise) Referendare 3 (max. 12 Wochenstunden)
Sozialpädagogen 1 Externe (Pfarrer) 1 (stundenweise) Gesamt: 75
Praktikantinnen und Praktikanten sind in der Regel
zweimal jährlich für jeweils fünf Wochen an den Schulen. U-Plus- (bzw. VSS-) Lehrkräfte kommen stundenweise
zur Vertretung abwesender Lehrkräfte an die Schulen. Teilhabeassistentinnen und -assistenten sitzen mit
den zu betreuenden Schülerinnen und Schülern im Unterricht und benötigen in der
Regel keinen eigenen Arbeitsplatz im Bereich des Lehrerzimmers. Bei steigenden Schülerzahlen steigt auch die Anzahl
der Lehrkräfte. Die notwendigen Flächen berechnen sich nach der Zügigkeit der
Schule und nicht nach der Anzahl der Lehrkräfte. Mensa Die Größe und Berechnung der Mensa wurde im 4.
Arbeitsforum in der Planungsphase Null vorgestellt und besprochen und Synergien
zwischen der Paul-Hindemith-Schule und der Neuen Gymnasialen Oberstufe (NGO)
erarbeitet. Im Anschluss wurde über Raumqualitäten diskutiert: informellere
Möblierung und Schaffung von unterschiedlichen Situationen anstatt langer
Reihen, effektiver baulicher Schallschutz etc., so dass die Mensa zu einem
offenen und luftigen Ort der Begegnung wird. Im Bericht "Zur Situation und zu den Bedarfen von
integrierten Gesamtschulen in Frankfurt am Main" wurden in Abstimmung mit der
Paul-Hindemith-Schule ca. 140 Essen in zwei Schichten und ca. 130 Sitzplätze
erfasst. Die Anzahl "220 Essplätze" im Entwurf
des Abschlussberichts war fälschlicherweise noch aus einem älteren Arbeitsstand
verblieben und wird auf "210 Essplätze" korrigiert. Hinzu kommen 35qm
Nutzungsfläche des Loungebereichs, die ebenso zu einer Erweiterung des
Speisebereichs herangezogen werden können. Angrenzend befindet sich eine
zuschaltbare Aula, bei Bedarf kann der Essensraum somit vergrößert werden. Des
Weiteren wird eine Cafeteria eingerichtet - ein zusätzliches Angebot, das in
keinem Raumprogramm enthalten ist und durch Flächenumlegungen an anderer Stelle
neu generiert wurde. Der Essensbereich mit Mensa, Lounge und Cafeteria wird als
zukunftsfähig angesehen. Die Grundlagen der Berechnung von 210 Essplätzen in
der Mensa sind folgende: Die
Mensa wird für größere Schulen in Frankfurt im Drei-Schicht-Modell umgesetzt.
Bei der Essensversorgung wird von Quoten ausgegangen, die aus der Erfahrung und
in Abstimmung mit dem Revisionsamt erfolgt sind. Gerechnet wird von Klasse 5-7
mit einer 70% Essensversorgung und von Klasse 8 - 10 sowie in der Oberstufe
10-12 mit einer 30% Versorgung. Vergleichsraumprogramm IGS Süd: 1,1 qm pro Essplatz,
Essen in 3 Schichten; Raumgröße für 6-zügige IGS (Hochrechnung) 140 qm, zzgl.
15 qm Anstellfläche Essensausgabe Die 231qm beinhalten die reine Essensfläche
(Nutzungsfläche), nicht aber die Verkehrsflächen wie Flure, Technik- Sanitär-
und Konstruktionsflächen. Dementsprechend ist die BGF (Bruttogrundfläche) des
Speisesaals, ohne Loungebereich, bei knapp 420qm anzusetzen. Die Anstellfläche
in der Mensa wird auf 2x15 qm erhöht. Freiflächen Bei den Freiflächen spielen insbesondere auch
qualitative Aspekte eine Rolle. Eine gute Gliederung und Zonierung der
Freiflächen kann unterschiedliche Räume für diverse Schwerpunkte (auch
gegenläufig wie Ruhe, Rückzug und Bewegung) schaffen. Die Freiflächenbedarfe von 5qm pro Schülerin und
Schüler sind erfüllt. In den Szenarien für den Bildungscampus Gallus wurde
versucht, so weit wie möglich dem Wunsch nach ebenerdigen Freiflächen der
Schule nachzukommen. Stellplätze für Fahrräder und PKW/ Fahrradraum für
die Lehrkräfte: Bei den
städtebaulichen Szenarien handelt es sich um vorläufige Testplanungen, die noch
nicht in einer detaillierten Bearbeitungstiefe angelegt sind. In den späteren
Planungsphasen werden Stellplätze für PKW und Fahrräder aufgenommen. Auf dem Bestandsgrundstück gibt es momentan keine
Abstellmöglichkeiten für PKWs und Fahrräder. Zur Unterbringung des ruhenden
Verkehrs muss auch in den Szenarien (und vermutlich auch in der späteren
Planung) weiterhin auf eine Tiefgarage zurückgegriffen werden. Räume Bisher hatte die Paul-Hindemith-Schule mehr Flächen
zur Verfügung, als ihr gemäß dem Modellraumprogramm für integrierte
Gesamtschulen zustehen und konnte somit im Bestand Räume abbilden, die
standardmäßig nicht vorgesehen sind (vgl. Bericht "Zur Situation und zu den
Bedarfen von integrierten Gesamtschulen in Frankfurt am Main"). Im neuen Raumprogramm erhält die
Paul-Hindemith-Schule viele qualitätsvolle Räume, die genügend
Ausweichmöglichkeiten für die genannten Funktionen lassen. Die Mitbenutzung
anderer Räume erfordert Absprachen mit den jeweiligen Einrichtungen auf dem
Bildungscampus Gallus. Für die Entscheidung, welche der vorhandenen Räume
Priorität bei der Erhaltung im neuen Raumprogramm haben, wurden Gespräche in
den verschiedenen Werkräumen der Planungsphase Null mit der
Paul-Hindemith-Schule geführt - so wurde sich beispielsweise von der
Paul-Hindemith-Schule für das Café Comic ausgesprochen. Fahrradwerkstatt und BikePool: Mehrere Werkstätten wurden in einer
Universalwerkstatt zusammengefasst. Die schuleigenen Fahrräder könnten in der
Tiefgarage oder in einem Schuppen auf dem Außengelände untergebracht werden.
Personalratsraum: Der Personalrat muss im Bereich der
Fachkräfte tagen.
"Auszeitraum" für Jugendliche:
Dieser Raum kann im Bereich
der Flächenangaben Inklusion in die Lernlandschaft einfließen. Berufsberatungsbüro: Laut Vorgaben aus dem Raumprogramm kann dieser Raum
nicht gesondert zur Verfügung gestellt werden. Die Berufsberatung könnte nach
Absprache z. B. auch innerhalb der Flächen der Jugendhilfe in der Schule oder
im Medienzentrum, in der Stadtteilbücherei stattfinden. Mädchenraum/Jungenraum der Sozialarbeit: Im letzten Werkraum der Planungsphase
Nulle wurde besprochen, dass dieser Raum laut Vorgaben aus dem Raumprogramm
nicht gesondert zur Verfügung gestellt werden kann. Im Bestandsgebäude konnte
er bisher aus einem nicht genutzten Unterrichtsraum geschaffen werden. Je nach
Schwerpunkt der Jugendhilfe in der Schule kann dieser innerhalb der
Jugendhilfeflächen abgebildet werden. SV-Raum: Dieser Raum mit 22 qm kann auch für andere
Besprechungen zur Verfügung stehen. Für die SV-Sitzungen kann ein entsprechend
großer Raum wie beispielweise einer der Inputräume oder ein Lernatelier
herangezogen werden. Teamräume: Anders als beispielsweise bei Bürogebäuden kann für
Lehrkräfte nicht von personalisierten Arbeitsplätzen für jeden Mitarbeitenden
ausgegangen werden. Aufgrund der Stundenplanbelegung werden nicht alle
Lehrkräfte Arbeitsflächen gleichzeitig nutzen (Co-Working). Des Weiteren gibt
es noch ein Lehrerzimmer mit Teeküche. Sammlungen in Bezug auf das Cluster Kunst: Im 4. Werkraum der Planungsphase
Nulle wurde die Anzahl der Sammlungen gemeinsam mit der Paul-Hindemith-Schule
auf zwei festgelegt. Fälschlicherweise sind in der Raumliste drei angegeben, so
dass die zur Verfügung stehende Gesamtfläche von 90 qm auf 2 Räume umverteilt
wird. Lernlandschaften Der Flächenpool des schulischen Raumprogramms ist begrenzt. Insgesamt wurden zur Herstellung
qualitativ hochwertiger und pädagogisch wertvoller Lernlandschaften zusätzliche
300 qm veranschlagt, die über die Flächen des Raumprogramms hinausgehen. Des
Weiteren kommen auch die Verkehrsflächen (Flure) sowie Technik-, Sanitär- und
Konstruktionsflächen noch hinzu. Jede Lernlandschaft beinhaltet jeweils 1 Lernatelier
von 150 qm für 3 Klassen sowie 2 Inputräume à 52 qm. Darüber hinaus gibt es 3
Differenzierungsräume für Kleingruppenarbeit von 15-17 qm Größe. NAWI-Bereich Die Anzahl der naturwissenschaftlichen Räume wird auf
sechs Räume festgelegt. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
26.11.2019, OA 509
Antrag vom
26.11.2019, OF
1144/1 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
30.10.2018, OA 326
Antrag vom
26.05.2020, OF
1324/1
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6142
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1
Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 13.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1
am 26.11.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung OA 509 2019
1. a) Die
Vorlage B 399 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 509 zur Kenntnis
genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage
ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
2. Die Vorlage
OF 1144/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, 2 CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und U.B. gegen FDP
und Die PARTEI (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 CDU
zu 2. 1 SPD, 2 CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, BFF, Die PARTEI
und U.B. gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1
CDU 58. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
03.12.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis.
36. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 23
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 509 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION (B 399 = Kenntnis, OA 509 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B
399 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 509 = Annahme)
39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 52
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 399 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 509 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis als Zwischenbericht)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE.,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 5215, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 40 1