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Schülerinnen- und Schülerversorgung im Gallus mit geringstmöglichen Mitteln - statt einem bundesweit beachteten Leuchtturmprojekt?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.11.2019, B 399 Betreff: Schülerinnen- und Schülerversorgung im Gallus mit geringstmöglichen Mitteln - statt einem bundesweit beachteten Leuchtturmprojekt? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4186 - OA 326/18 OBR 1 - Mit den integrierten Schulentwicklungsplänen der Stadt Frankfurt am Main ist die Paul-Hindemith-Schule als eine sechszügige integrierte Gesamtschule von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und vom Hessischen Kultusministerium genehmigt. Der Abschlussbericht zum Bildungscampus Gallus dokumentiert das gemeinsam mit den betroffenen Einrichtungen erarbeitete Ergebnis der Planungsphase Null (Zeitraum November 2017 bis Juni 2018, Verfahrensbetreuung Büro luchterhandt aus Hamburg). Damit ist mehr Vorwissen für die darauf folgende finale Planung, einen hochbaulichen Wettbewerb, generiert und die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer aufgenommen. Die beschlossenen Raumprogramme der Stadt Frankfurt bilden dabei die Grundlage für alle auf dem Areal befindlichen Einrichtungen. Der Bildungscampus Gallus befindet sich an einem innerstädtischen Standort und wird in einem hoch verdichteten Stadtteil realisiert. Durch Kooperationen der Einrichtungen und Synergien sowie Mehrfachnutzungen von Räumen kann ein hoher Mehrwert entstehen, der sowohl zu einer besseren Ausnutzung der vorhandenen Flächen führt als auch eine Qualitätssteigerung für alle Beteiligten bedeutet. Die Flächenangaben in den Raumlisten im Abschlussbericht beziehen sich auf die NUF 1-6 (reine Nutzungsfläche), die aber nicht die Verkehrsflächen wie Flure beinhalten. Die Bruttogrundfläche (BGF) ist die Fläche, die die jeweilige Einrichtung letztendlich auf dem Grundstück einnehmen wird. Für die Ermittlung der BGF werden herangezogen: Nutzungsfläche zzgl. Verkehrsflächen, Technikflächen, Sanitärflächen und Konstruktionsflächen. Zügigkeit und Zahl der Schülerinnen und Schüler Nach Auskunft des Staatlichen Schulamts sind die Zügigkeit und die Schülerzahl nach Jahrgängen mit Stand 07.11.2018 folgendermaßen: Stufe Zügigkeit Schülerzahl Klassenteiler (=größtmögliche Klassenstärke) aktuelle Klassengrößen 5 6 131 25 18-26 6 6 132 25 25-28 7 5 126 27 25-26 8 5 128 27 23-28 9 4 96 27 23-25 10 3 71 27 21-26 Intensivklasse 3 45 16 14-16 PuSch (Praxis und Schule) 1 15 18 15 Gesamt: 33 744 im Schnitt (ohne Intensivklassen und PuSch): 23-24 Wenn alle Jahrgänge sechszügig sind, steigt die Schülerzahl selbstverständlich an. Bei einer durchgängigen Sechszügigkeit mit dem Klassenteiler 25 auf 900 Schülerinnen und Schüler (ohne Intensivklassen und PuSch). Bei einem Klassenteiler 27 ab Jahrgang 7 auf 948 Schülerinnen und Schüler (ohne Intensivklassen und PuSch). Die vollständige Binnendifferenzierung und damit eine Klassenstärke von 25 Schülern auch ab Stufe 7 muss von der Schule beantragt werden. Laut Auskunft des Staatlichen Schulamts liegt bisher von der Paul-Hindemith-Schule ein solcher Antrag nicht vor, d.h. nach aktuellem Stand wird ab Stufe 7 äußerlich differenziert (Klassenteiler 27). Wenn bei äußerer Differenzierung z.B. aus drei Klassen à 27 Schülern vier Lerngruppen gebildet werden, beträgt die Schülerzahl dieser vier Lerngruppen im Schnitt jeweils 20-21 Schülerinnen und Schüler. Diese äußere Differenzierung findet pro Klasse stundenweise in bestimmten Fächern statt, nicht den ganzen Schultag lang. Zahl der Lehrkräfte Die im Abschlussbericht aufgeführte Anzahl der Lehrkräfte wurde von der Paul-Hindemith-Schule in der Planungsphase Null an das Büro luchterhandt übermittelt. Nach Auskunft des Staatlichen Schulamts liegt die Anzahl der Lehrkräfte an der Paul-Hindemith-Schule bei (Stand 07.11.2018, Gesamtschülerzahl von 744): Beamte 60 TV-H Kräfte 8 Muttersprachler 2 (nur stundenweise) Referendare 3 (max. 12 Wochenstunden) Sozialpädagogen 1 Externe (Pfarrer) 1 (stundenweise) Gesamt: 75 Praktikantinnen und Praktikanten sind in der Regel zweimal jährlich für jeweils fünf Wochen an den Schulen. U-Plus- (bzw. VSS-) Lehrkräfte kommen stundenweise zur Vertretung abwesender Lehrkräfte an die Schulen. Teilhabeassistentinnen und -assistenten sitzen mit den zu betreuenden Schülerinnen und Schülern im Unterricht und benötigen in der Regel keinen eigenen Arbeitsplatz im Bereich des Lehrerzimmers. Bei steigenden Schülerzahlen steigt auch die Anzahl der Lehrkräfte. Die notwendigen Flächen berechnen sich nach der Zügigkeit der Schule und nicht nach der Anzahl der Lehrkräfte. Mensa Die Größe und Berechnung der Mensa wurde im 4. Arbeitsforum in der Planungsphase Null vorgestellt und besprochen und Synergien zwischen der Paul-Hindemith-Schule und der Neuen Gymnasialen Oberstufe (NGO) erarbeitet. Im Anschluss wurde über Raumqualitäten diskutiert: informellere Möblierung und Schaffung von unterschiedlichen Situationen anstatt langer Reihen, effektiver baulicher Schallschutz etc., so dass die Mensa zu einem offenen und luftigen Ort der Begegnung wird. Im Bericht "Zur Situation und zu den Bedarfen von integrierten Gesamtschulen in Frankfurt am Main" wurden in Abstimmung mit der Paul-Hindemith-Schule ca. 140 Essen in zwei Schichten und ca. 130 Sitzplätze erfasst. Die Anzahl "220 Essplätze" im Entwurf des Abschlussberichts war fälschlicherweise noch aus einem älteren Arbeitsstand verblieben und wird auf "210 Essplätze" korrigiert. Hinzu kommen 35qm Nutzungsfläche des Loungebereichs, die ebenso zu einer Erweiterung des Speisebereichs herangezogen werden können. Angrenzend befindet sich eine zuschaltbare Aula, bei Bedarf kann der Essensraum somit vergrößert werden. Des Weiteren wird eine Cafeteria eingerichtet - ein zusätzliches Angebot, das in keinem Raumprogramm enthalten ist und durch Flächenumlegungen an anderer Stelle neu generiert wurde. Der Essensbereich mit Mensa, Lounge und Cafeteria wird als zukunftsfähig angesehen. Die Grundlagen der Berechnung von 210 Essplätzen in der Mensa sind folgende: Die Mensa wird für größere Schulen in Frankfurt im Drei-Schicht-Modell umgesetzt. Bei der Essensversorgung wird von Quoten ausgegangen, die aus der Erfahrung und in Abstimmung mit dem Revisionsamt erfolgt sind. Gerechnet wird von Klasse 5-7 mit einer 70% Essensversorgung und von Klasse 8 - 10 sowie in der Oberstufe 10-12 mit einer 30% Versorgung. Vergleichsraumprogramm IGS Süd: 1,1 qm pro Essplatz, Essen in 3 Schichten; Raumgröße für 6-zügige IGS (Hochrechnung) 140 qm, zzgl. 15 qm Anstellfläche Essensausgabe Die 231qm beinhalten die reine Essensfläche (Nutzungsfläche), nicht aber die Verkehrsflächen wie Flure, Technik- Sanitär- und Konstruktionsflächen. Dementsprechend ist die BGF (Bruttogrundfläche) des Speisesaals, ohne Loungebereich, bei knapp 420qm anzusetzen. Die Anstellfläche in der Mensa wird auf 2x15 qm erhöht. Freiflächen Bei den Freiflächen spielen insbesondere auch qualitative Aspekte eine Rolle. Eine gute Gliederung und Zonierung der Freiflächen kann unterschiedliche Räume für diverse Schwerpunkte (auch gegenläufig wie Ruhe, Rückzug und Bewegung) schaffen. Die Freiflächenbedarfe von 5qm pro Schülerin und Schüler sind erfüllt. In den Szenarien für den Bildungscampus Gallus wurde versucht, so weit wie möglich dem Wunsch nach ebenerdigen Freiflächen der Schule nachzukommen. Stellplätze für Fahrräder und PKW/ Fahrradraum für die Lehrkräfte: Bei den städtebaulichen Szenarien handelt es sich um vorläufige Testplanungen, die noch nicht in einer detaillierten Bearbeitungstiefe angelegt sind. In den späteren Planungsphasen werden Stellplätze für PKW und Fahrräder aufgenommen. Auf dem Bestandsgrundstück gibt es momentan keine Abstellmöglichkeiten für PKWs und Fahrräder. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs muss auch in den Szenarien (und vermutlich auch in der späteren Planung) weiterhin auf eine Tiefgarage zurückgegriffen werden. Räume Bisher hatte die Paul-Hindemith-Schule mehr Flächen zur Verfügung, als ihr gemäß dem Modellraumprogramm für integrierte Gesamtschulen zustehen und konnte somit im Bestand Räume abbilden, die standardmäßig nicht vorgesehen sind (vgl. Bericht "Zur Situation und zu den Bedarfen von integrierten Gesamtschulen in Frankfurt am Main"). Im neuen Raumprogramm erhält die Paul-Hindemith-Schule viele qualitätsvolle Räume, die genügend Ausweichmöglichkeiten für die genannten Funktionen lassen. Die Mitbenutzung anderer Räume erfordert Absprachen mit den jeweiligen Einrichtungen auf dem Bildungscampus Gallus. Für die Entscheidung, welche der vorhandenen Räume Priorität bei der Erhaltung im neuen Raumprogramm haben, wurden Gespräche in den verschiedenen Werkräumen der Planungsphase Null mit der Paul-Hindemith-Schule geführt - so wurde sich beispielsweise von der Paul-Hindemith-Schule für das Café Comic ausgesprochen. Fahrradwerkstatt und BikePool: Mehrere Werkstätten wurden in einer Universalwerkstatt zusammengefasst. Die schuleigenen Fahrräder könnten in der Tiefgarage oder in einem Schuppen auf dem Außengelände untergebracht werden. Personalratsraum: Der Personalrat muss im Bereich der Fachkräfte tagen. "Auszeitraum" für Jugendliche: Dieser Raum kann im Bereich der Flächenangaben Inklusion in die Lernlandschaft einfließen. Berufsberatungsbüro: Laut Vorgaben aus dem Raumprogramm kann dieser Raum nicht gesondert zur Verfügung gestellt werden. Die Berufsberatung könnte nach Absprache z. B. auch innerhalb der Flächen der Jugendhilfe in der Schule oder im Medienzentrum, in der Stadtteilbücherei stattfinden. Mädchenraum/Jungenraum der Sozialarbeit: Im letzten Werkraum der Planungsphase Nulle wurde besprochen, dass dieser Raum laut Vorgaben aus dem Raumprogramm nicht gesondert zur Verfügung gestellt werden kann. Im Bestandsgebäude konnte er bisher aus einem nicht genutzten Unterrichtsraum geschaffen werden. Je nach Schwerpunkt der Jugendhilfe in der Schule kann dieser innerhalb der Jugendhilfeflächen abgebildet werden. SV-Raum: Dieser Raum mit 22 qm kann auch für andere Besprechungen zur Verfügung stehen. Für die SV-Sitzungen kann ein entsprechend großer Raum wie beispielweise einer der Inputräume oder ein Lernatelier herangezogen werden. Teamräume: Anders als beispielsweise bei Bürogebäuden kann für Lehrkräfte nicht von personalisierten Arbeitsplätzen für jeden Mitarbeitenden ausgegangen werden. Aufgrund der Stundenplanbelegung werden nicht alle Lehrkräfte Arbeitsflächen gleichzeitig nutzen (Co-Working). Des Weiteren gibt es noch ein Lehrerzimmer mit Teeküche. Sammlungen in Bezug auf das Cluster Kunst: Im 4. Werkraum der Planungsphase Nulle wurde die Anzahl der Sammlungen gemeinsam mit der Paul-Hindemith-Schule auf zwei festgelegt. Fälschlicherweise sind in der Raumliste drei angegeben, so dass die zur Verfügung stehende Gesamtfläche von 90 qm auf 2 Räume umverteilt wird. Lernlandschaften Der Flächenpool des schulischen Raumprogramms ist begrenzt. Insgesamt wurden zur Herstellung qualitativ hochwertiger und pädagogisch wertvoller Lernlandschaften zusätzliche 300 qm veranschlagt, die über die Flächen des Raumprogramms hinausgehen. Des Weiteren kommen auch die Verkehrsflächen (Flure) sowie Technik-, Sanitär- und Konstruktionsflächen noch hinzu. Jede Lernlandschaft beinhaltet jeweils 1 Lernatelier von 150 qm für 3 Klassen sowie 2 Inputräume à 52 qm. Darüber hinaus gibt es 3 Differenzierungsräume für Kleingruppenarbeit von 15-17 qm Größe. NAWI-Bereich Die Anzahl der naturwissenschaftlichen Räume wird auf sechs Räume festgelegt. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 26.11.2019, OA 509 Antrag vom 26.11.2019, OF 1144/1 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.10.2018, OA 326 Antrag vom 26.05.2020, OF 1324/1 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6142 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 13.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung OA 509 2019 1. a) Die Vorlage B 399 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 509 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 1144/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, 2 CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und U.B. gegen FDP und Die PARTEI (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 CDU zu 2. 1 SPD, 2 CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU 58. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis. 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 509 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 399 = Kenntnis, OA 509 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 399 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 509 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 509 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5215, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 40 1

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