.Schutzstreifen. für den Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße
Begründung
Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der Olof-Palme-Staße entweder für den Radverkehr die Errichtung von sogenannten "Schutzstreifen" möglich ist, oder alternativ, ob von der Einmündung Lurgiallee bis Hessestraße das Überholverbot mittels einer durchgezogenen weißen Linie in der Mitte verdeutlicht werden kann. Begründung: Die momentane Verkehrsführung berücksichtigt keine Radfahrer, was schon vermehrt zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer geführt hat. Außerdem kommt es zu gefährlichen Überholmanövern. Die Anlegung von Radfahrstreifen (mit durchgezogener Linie) ist aus Platzgründen nicht möglich, gegen eine Verlegung des Radverkehrs auf die andere Schienenseite spricht das angrenzende Naturschutzgebiet. Schutzstreifen erscheinen als geeignete Maßnahme, dem Radverkehr einen sicheren Platz zu schaffen, ohne dabei den Kfz-Verkehrsfluss und die Leistungsfähigkeit der Straße zu beeinträchtigen. Nach ST 914/2012 bewirkt die Einrichtung von Schutzstreifen eine Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer durch größeren Abstand beim Überholen und durch besseres Einhalten der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Beispielbild Schutzstreifen