Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße
Vorlagentyp: OF WBE
Begründung
Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:
- Im Kreuzungsbereich Leuchte/ Borsigallee/ Vilbeler Landstr./ Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten.
- Der Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstrasse bzw. Marktstraße/ Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie den Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstr., Barbarossastr., Bornweidstr. oder Riedstr. sind geeignet den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit ca. 400 Wohneinheiten und ca. 600-700 PKW s aufzunehmen, zumal in den o.g. Straßen einseitig geparkt werden darf.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2017, OF 138/16
Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt
Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge
beschließen: Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Im Kreuzungsbereich Leuchte/
Borsigallee/ Vilbeler Landstr./ Triebstraße einen Kreisverkehr
einzurichten. 2. Der
Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf
Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstrasse bzw.
Marktstraße/ Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen
zu unterbinden.
Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie
den Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des
innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte
gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstr.,
Barbarossastr., Bornweidstr. oder Riedstr. sind geeignet den Ziel-und
Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit ca. 400 Wohneinheiten und ca. 600-700
PKW s aufzunehmen, zumal in den o.g. Straßen einseitig geparkt werden darf.
Antragsteller:
WBE
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
16.10.2017, OF
145/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR
16 am 24.10.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 191 2017
1.
Die Vorlage OF 138/16 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. 2. Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. WBE, 3 CDU, SPD,
GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU
zu 2.
WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (=
Annahme)