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Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Magistrat erachtet die in seinem Bericht vom 05.03.2018, B 64, vorgestellten Argumente auch weiterhin für gültig. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass Form und Größe eines Verkehrsknotenpunktes zwar einen maßgeblichen Einfluss auf die reibungslose Abwicklung der Verkehrsströme haben, nicht aber die gleichmäßige Richtungsverteilung. Abweichend zur Aussage des Ortsbeirats, dass ein Kreisverkehr auch mit geringem Budget realisierbar sei, geht aus den derzeit vorliegenden Planungen hervor, dass der angeregte Umbau nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand umgesetzt werden kann. Der Magistrat wird den in der Anregung verwiesenen Lösungsvorschlag jedoch gerne prüfen und bittet den Ortsbeirat um die entsprechenden Unterlagen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130

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