Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler
Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Magistrat
erachtet die in seinem Bericht vom 05.03.2018, B 64, vorgestellten
Argumente auch weiterhin für gültig. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass
Form und Größe eines Verkehrsknotenpunktes zwar einen maßgeblichen Einfluss
auf die reibungslose Abwicklung der Verkehrsströme haben, nicht aber die
gleichmäßige Richtungsverteilung. Abweichend zur Aussage des Ortsbeirats, dass ein
Kreisverkehr auch mit geringem Budget realisierbar sei, geht aus den derzeit
vorliegenden Planungen hervor, dass der angeregte Umbau nur mit einem
erheblichen finanziellen Aufwand umgesetzt werden kann. Der Magistrat wird den in der Anregung verwiesenen
Lösungsvorschlag jedoch gerne prüfen und bittet den Ortsbeirat um die
entsprechenden Unterlagen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
05.06.2018, OA 270
Antrag vom
03.04.2024, OF
247/16
Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130