Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64
Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2042 - OA 191/17 OBR 16 - Im Zuge der derzeitigen Haushaltskonsolidierung sind Investitionsplanungen auf das unabdingbare Maß zu reduzieren. Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben. Gleichwohl wird der Magistrat die Umgestaltung des Knotenpunktes in einen Kreisverkehrsplatz erneut prüfen, wenn eine grundhafte Erneuerung der Verkehrsfläche in diesem Bereich notwendig wird. Diese ist für die nächsten Jahre jedoch noch nicht absehbar.Nebenvorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Antrag vom 03.06.2018, OF 192/16