Wohnstraßen entlärmen: Allerheiligenstraße und Stoltzestraße endlich wirksam verkehrsberuhigen
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 21.08.2012, OA 234 entstanden aus Vorlage:
OF 201/1 vom
04.08.2012 Betreff: Wohnstraßen entlärmen: Allerheiligenstraße und
Stoltzestraße endlich wirksam verkehrsberuhigen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.11.2012
Seit Jahren wenden sich
immer wieder Anwohnerinnen und Anwohner der Allerheiligenstraße und
Stoltzestraße an den Ortsbeirat mit der Bitte, in den beiden Straßen für eine
anwohnerverträgliche Geschwindigkeit, nämlich tatsächliches Tempo 30, zu
sorgen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich dabei um stark
bewohnte und relativ belebte Einkaufsstraßen abseits der Zeil handelt. Außerdem
befindet sich in diesem Bereich eine Kindertagesstätte. Der Magistrat ist nicht untätig geblieben, es muss
aber festgestellt werden, dass die aufgestellten Schilder und angebrachten
Markierungen nahezu wirkungslos geblieben sind, da beide Straßen aufgrund ihrer
Breite zum Rasen verleiten und selbst wohlmeinende Autofahrerinnen und
Autofahrer unbewusst schneller als die erlaubten 30 km/h fahren. Dies vorangestellt, möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Allerheiligenstraße durch entsprechende
Maßnahmen im Abschnitt Allerheiligentor/Breite Gasse auf eine Fahrspur
einzuengen und mindestens ein Mal zu verschwenken, um die Straße für den
Autoverkehr optisch schmaler wirken zu lassen. Parkplätze entfallen durch diese
Maßnahme keine.
2. die Stoltzestraße durch
entsprechende Maßnahmen auf eine Fahrspur einzuengen und mindestens ein Mal zu
verschwenken, um die Straße für den Autoverkehr optisch schmaler wirken zu
lassen. Parkplätze entfallen durch diese Maßnahme keine. 3. in der Allerheiligenstraße den gewonnenen
Straßenraum dem Radverkehr zur Verfügung zu stellen und eine Radspur in
Richtung Allerheiligentor einzurichten. Diese Radspur ist gegen Falschparker zu
sichern. Begründung: Wenn der Individualverkehr langsamer bis zum
nächsten Stau fließt, bedeutet das nicht, dass der Individualverkehr behindert
wird und einen Zeitverlust erleidet. Vielmehr bedeutet das für die große Zahl
der Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Bereich einen Zugewinn an Ruhe,
Sicherheit und Lebensqualität. Die vom Magistrat ergriffenen Maßnahmen zur
Minderung der Geschwindigkeit sind nahezu wirkungslos geblieben. Besser und
billiger wäre es gewesen, die Forderungen des Ortsbeirats nach den oben
beschriebenen wirkungsvollen Maßnahmen schon vor Jahren umzusetzen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 19.04.2013, B 180
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung
der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 180 Beschluss: Der Vorlage OA
234 wird zugestimmt. 13. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 02.10.2012, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA
234 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. und Piraten (=
Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE
WÄHLER und REP (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und NPD (=
Annahme) 15. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA
234 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE., Piraten,
ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und REP (= vereinfachtes
Verfahren) 16. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.01.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 234 spätestens in drei Monaten
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2232, 15. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012 § 2617, 16. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 22.01.2013 Aktenzeichen: 32 1