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Wohnstraßen entlärmen: Allerheiligenstraße und Stoltzestraße endlich wirksam verkehrsberuhigen

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2012, OA 234 entstanden aus Vorlage: OF 201/1 vom 04.08.2012 Betreff: Wohnstraßen entlärmen: Allerheiligenstraße und Stoltzestraße endlich wirksam verkehrsberuhigen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.11.2012 Seit Jahren wenden sich immer wieder Anwohnerinnen und Anwohner der Allerheiligenstraße und Stoltzestraße an den Ortsbeirat mit der Bitte, in den beiden Straßen für eine anwohnerverträgliche Geschwindigkeit, nämlich tatsächliches Tempo 30, zu sorgen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich dabei um stark bewohnte und relativ belebte Einkaufsstraßen abseits der Zeil handelt. Außerdem befindet sich in diesem Bereich eine Kindertagesstätte. Der Magistrat ist nicht untätig geblieben, es muss aber festgestellt werden, dass die aufgestellten Schilder und angebrachten Markierungen nahezu wirkungslos geblieben sind, da beide Straßen aufgrund ihrer Breite zum Rasen verleiten und selbst wohlmeinende Autofahrerinnen und Autofahrer unbewusst schneller als die erlaubten 30 km/h fahren. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Allerheiligenstraße durch entsprechende Maßnahmen im Abschnitt Allerheiligentor/Breite Gasse auf eine Fahrspur einzuengen und mindestens ein Mal zu verschwenken, um die Straße für den Autoverkehr optisch schmaler wirken zu lassen. Parkplätze entfallen durch diese Maßnahme keine. 2. die Stoltzestraße durch entsprechende Maßnahmen auf eine Fahrspur einzuengen und mindestens ein Mal zu verschwenken, um die Straße für den Autoverkehr optisch schmaler wirken zu lassen. Parkplätze entfallen durch diese Maßnahme keine. 3. in der Allerheiligenstraße den gewonnenen Straßenraum dem Radverkehr zur Verfügung zu stellen und eine Radspur in Richtung Allerheiligentor einzurichten. Diese Radspur ist gegen Falschparker zu sichern. Begründung: Wenn der Individualverkehr langsamer bis zum nächsten Stau fließt, bedeutet das nicht, dass der Individualverkehr behindert wird und einen Zeitverlust erleidet. Vielmehr bedeutet das für die große Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Bereich einen Zugewinn an Ruhe, Sicherheit und Lebensqualität. Die vom Magistrat ergriffenen Maßnahmen zur Minderung der Geschwindigkeit sind nahezu wirkungslos geblieben. Besser und billiger wäre es gewesen, die Forderungen des Ortsbeirats nach den oben beschriebenen wirkungsvollen Maßnahmen schon vor Jahren umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2013, B 180 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 180 Beschluss: Der Vorlage OA 234 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.10.2012, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 234 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 234 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE., Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und REP (= vereinfachtes Verfahren) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 234 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2232, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012 § 2617, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.01.2013 Aktenzeichen: 32 1