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Wohnstraßen entlärmen: Allerheiligenstraße und Stoltzestraße endlich wirksam verkehrsberuhigen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.04.2013, B 180

Betreff: Wohnstraßen entlärmen: Allerheiligenstraße und Stoltzestraße endlich wirksam verkehrsberuhigen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2232 - OA 234/12 OBR 1 - Zu Punkt 1 - 3: Bei der Allerheiligenstraße und der Stoltzestraße handelt es sich jeweils um Grundnetzstraßen. Der geforderten Reduzierung von zwei auf einen Fahrstreifen im Abschnitt der Allerheiligenstraße zwischen Breite Gasse und Allerheiligentor kann vor diesem Hintergrund nicht entsprochen werden, da der Rückstau des Kreuzungsbereichs Battonstraße/Kurt-Schumacher-Straße bereits heute zeitweise bis in diesen Bereich hineinreicht. Auch die gewünschte Radverkehrsverbindung lässt sich angesichts der verkehrlichen Belastung leider nicht herstellen. Der Magistrat bedauert weiterhin, dass in Anbetracht der derzeitigen Haushaltssituation die vorgeschlagenen Verschwenkungen der Fahrbahnen gegenwärtig nicht umgesetzt werden können. Die Stoltzestraße wurde bereits in der Vergangenheit auf eine Fahrspur eingeengt. Die im Jahr 2012 in der Allerheiligenstraße durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen ergaben eine Übertretungsquote, die regelmäßige Kontrollen erfordern. In der Stoltzestraße können diese allerdings aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht durchgeführt werden. Um jedoch zumindest indirekt auf das Fahrverhalten in der Stoltzestraße Einfluss zu nehmen, werden einige der in der Allerheiligenstraße geplanten Kontrollen in der Nähe der Stoltzestraße stattfinden.Nebenvorlage: Anregung vom 14.05.2013, OA 374 Antrag vom 12.05.2013, OF 309/1