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Frankfurter Westen: Ausbau der A 5 aus dem Bundesverkehrswegeplan streichen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Entsprechend den Festlegungen im Koalitionsvertrag 2021 lehnt der Magistrat grundsätzlich den weiteren Ausbau von Autobahnen in Frankfurt am Main ab und teilt die Auffassung, dass die einseitig nachfrageorientierte Ausbauphilosophie der aktuellen Bundesverkehrswegeplanung für die Autobahnabschnitte im dicht bebauten Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main nicht zukunftsfähig ist. Zur A 5 legt der erwähnte Koalitionsvertrag konkret fest: "Der Übergang von der faktischen zur formalen 8-Spurigkeit der A 5 muss mit dem dringend erforderlichen Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete verbunden werden." Ein in Teilabschnitten 10-spuriger Ausbau wäre mit dieser Festlegung nicht vereinbar und wird von der Stadt Frankfurt am Main dementsprechend abgelehnt werden. Konkrete Angaben zum Stand der Ausbauplanungen zur A 5 sind vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr bzw. der Autobahn GmbH derzeit noch nicht zu erhalten. Das Bundesministerium hat vielmehr angekündigt, dass es die gesetzlich vorgeschriebene turnusmäßige Überprüfung der Bedarfspläne für Schiene, Straße und Wasserwege eingeleitet hat und als Grundlage hierzu eine Verkehrsprognose 2040 erstellen lässt. Mit Ergebnissen der Bedarfsplanüberprüfung ist nicht vor Ende 2023 zu rechnen. Der Magistrat wird sich weiter dafür einsetzen, dass bei der Bewertung der Bedarfsplanmaßnahmen die besonderen Herausforderungen, die sich durch die stark befahrenen Autobahnen und gegebenenfalls geplante Ausbaumaßnahmen für den Ballungsraum ergeben, zeitgemäße Berücksichtigung finden.