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Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1849 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Der Magistrat hat die in der Anregung OA 223 geäußerten Vorschläge zur Erweiterung des Gebietes zur vorbereitenden Untersuchung "Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach" geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl aus inhaltlichen als auch organisatorischen Gründen eine Ausweitung des Plangebietes nicht zweckmäßig ist. Der Magistrat führt bereits seit 30.09.2010 nach Maßgabe des Stadtverordnetenbeschlusses § 8783 (Vortrag des Magistrates M 7 vom 10.01.2011) die vorbereitende Untersuchung für das o.g. Gebiet durch. Durch diesen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde sowohl das Untersuchungsgebiet als auch das weitere Vorgehen festgelegt. Seit Beginn des Verfahrens sind bis heute erhebliche Vorarbeiten erbracht worden. Aufgrund der Komplexität der planerischen Rahmenbedingungen würde eine nachträgliche Ausweitung des Plangebietes einen zusätzlichen zeitintensiven Arbeitsaufwand auslösen. Dies würde schließlich zu nicht akzeptablen Verzögerungen bei den vorbereitenden Untersuchungen führen. Die Festlegung des Plangebietes hat sich im Übrigen auch an der Machbarkeitsstudie zur Einhausung der BAB A 661 vom Büro Albert Speer und Partner orientiert. Dieses Plangebiet war schließlich auch die Basis für die mittlerweile weit fortgeschrittene städtebauliche Rahmenplanung. Der Mehraufwand, den zum jetzigen Zeitpunkt die Ausweitung des Untersuchungsraumes auslösen würde, ist auch aus inhaltlichen Gründen nicht gerechtfertigt: Die Festlegung Gebietsabgrenzung des Untersuchungsraumes erfolgte seinerzeit nach intensiver Würdigung aller funktionalen Aspekte im Plangebiet. Vor diesem Hintergrund ist die Festlegung auf die Friedberger Landstrasse bzw. die Autobahnanschluss-Stelle als nördliche Grenze weiterhin zweckmäßig und sinnvoll. Fragen der Bebauungsform und -dichte, Erschließung des geplanten Neubaugebietes "südlich Festeburg", Lärmbelastung der Festeburgsiedlung sowie Grünverbindungen und Klima sind Gegenstand der städtebaulichen Rahmenplanung. Diese bedeutsamen Aspekte werden im Zuge der weiteren Bearbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes weiter ausdifferenziert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.06.2012, OA 223