Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST
1849
Betreff: Albert Speer &
Partner (AS&P) - Gutachten der A 661 Städtebauliche und stadträumliche
Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Der Magistrat hat die in der Anregung OA 223
geäußerten Vorschläge zur Erweiterung des Gebietes zur vorbereitenden
Untersuchung "Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile
Bornheim und Seckbach" geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl
aus inhaltlichen als auch organisatorischen Gründen eine Ausweitung des
Plangebietes nicht zweckmäßig ist. Der Magistrat führt bereits seit 30.09.2010 nach
Maßgabe des Stadtverordnetenbeschlusses § 8783 (Vortrag des Magistrates M 7 vom
10.01.2011) die vorbereitende Untersuchung für das o.g. Gebiet durch. Durch
diesen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde sowohl das
Untersuchungsgebiet als auch das weitere Vorgehen festgelegt. Seit Beginn des
Verfahrens sind bis heute erhebliche Vorarbeiten erbracht worden. Aufgrund der
Komplexität der planerischen Rahmenbedingungen würde eine nachträgliche
Ausweitung des Plangebietes einen zusätzlichen zeitintensiven Arbeitsaufwand
auslösen. Dies würde schließlich zu nicht akzeptablen Verzögerungen bei den
vorbereitenden Untersuchungen führen. Die Festlegung des Plangebietes hat sich im Übrigen
auch an der Machbarkeitsstudie zur Einhausung der BAB A 661 vom Büro Albert
Speer und Partner orientiert. Dieses Plangebiet war schließlich auch die Basis
für die mittlerweile weit fortgeschrittene städtebauliche Rahmenplanung.
Der Mehraufwand, den zum jetzigen Zeitpunkt die
Ausweitung des Untersuchungsraumes auslösen würde, ist auch aus inhaltlichen
Gründen nicht gerechtfertigt: Die Festlegung Gebietsabgrenzung des
Untersuchungsraumes erfolgte seinerzeit nach intensiver Würdigung aller
funktionalen Aspekte im Plangebiet. Vor diesem Hintergrund ist die Festlegung
auf die Friedberger Landstrasse bzw. die Autobahnanschluss-Stelle als nördliche
Grenze weiterhin zweckmäßig und sinnvoll. Fragen der Bebauungsform und -dichte,
Erschließung des geplanten Neubaugebietes "südlich Festeburg", Lärmbelastung
der Festeburgsiedlung sowie Grünverbindungen und Klima sind Gegenstand der
städtebaulichen Rahmenplanung. Diese bedeutsamen Aspekte werden im Zuge der
weiteren Bearbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes weiter ausdifferenziert.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.06.2012, OA 223