Appelsgasse 11: Der Magistrat muss zeitnah Auskunft geben Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 471
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Anregung vom 05.09.2005, OA 2056 entstanden aus Vorlage: OF 442/2 vom 02.09.2005
Betreff: Appelsgasse 11: Der Magistrat muss zeitnah Auskunft geben Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 471 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.03.2005, § 8807, formulierten Fragen umgehend zu beantworten. Ferner wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, im Haupt- und Finanzausschuss von ihrer Möglichkeit einer verkürzten Fristsetzung Gebrauch zu machen und dem Magistrat eine Frist von zwei Monaten zur Beantwortung der oben genannten Fragen zu setzen. Begründung: Die an dem im Bericht B 471 angeführten Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligten Parteien sind die Bauherren und ein Nachbar. Der Magistrat ist nicht involviert, folglich gibt es auch keinen Grund, die im Stadtverordnetenbeschluss, § 8807, formulierten drängenden Fragen bezüglich der Erteilung einer Baugenehmigung trotz der Unvereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Bebauungsplan Nr. 430 noch immer nicht zu beantworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 471