Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11
Vorlagentyp: A PDS
Inhalt
S A C H S T A N D : Anfrage vom 21.10.2003, A 459 Betreff: Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11 In der Appelsgasse 11 wurde entgegen dem rechtsgültigen Bebauungsplan 430 ein Bau genehmigt - der eine Grundflächenzahl (GRZ) von schätzungsweise 0,8 - eine Geschossflächenzahl (GFZ) von mindestens 2,0 - ein Parkgeschoss, zwei Geschosse von 5 Meter Höhe, unterteilt in zwei Ebenen und ein Normalgeschoss - zusammen (je nach Zählung) - 4-6 Geschosse in Anspruch nimmt. Diese Nutzungsziffern widersprechen allesamt dem Bebauungsplan 430. Außerdem soll in dem genehmigten Gebäude hochpreisiger Wohnraum (zwei Loftwohnungen und eine Maisonette-Wohnung ) entstehen. Inzwischen gibt es eine Klage, der in ihren "Nachbarschaftsrechten" beeinträchtigten Anlieger Appelsgasse 9 und 13. Wir fragen den Magistrat: 1. Auf welcher rechtlicher Grundlage beruht die Baugenehmigung? 2. Wie vereinbart der Magistrat die Baugenehmigung mit dem Sinn und Zweck des Bebauungsplanes 430 (vgl. Begründung)? 3. Wie hoch schätzt der Magistrat die Kosten eines Rückbaus oder gar eines Abrisses ein? 4. Wer käme für die Kosten des Schadens auf? Begründung: In dem seit dem 13.04.1982 rechtsgültigen Bebauungsplan 430 ist für die Grundstücke Appelsgasse 9,11 und 13 eine GRZ von 0,5 und eine GFZ von 1,45 sowie eine verbindliche Zahl der Vollgeschosse von WB III festgelegt. In der Begründung zu 430 heißt es unter anderem: "Um die charakteristische Baustruktur in diesem Teil Bockenheims möglichst weitgehend zu erhalten und die ansässige Bevölkerung nicht durch teuere Wohnungen zu verdrängen, geht die Planung davon aus, die bestehende Bausubstanz, soweit städtebaulich noch vertretbar, rechtlich zu sichern und baulich zu erneuern. Die Bestandswahrung ist auch für die Gebäude vorgesehen, die zu einem späteren Zweitpunkt durch Neubauten ersetzt werden sollen." Antragsteller: PDS Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1011 Bericht des Magistrats vom 17.05.2004, B 324 Bericht des Magistrats vom 22.11.2004, B 742 (nicht öffentlich) Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 471 Bericht des Magistrats vom 04.11.2005, B 765 Bericht des Magistrats vom 17.03.2006, B 160 (nicht öffentlich) Versandpaket: 22.10.2003 Aktenzeichen: 61 00