Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11
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Bericht des Magistrats vom 17.05.2004, B 324
Betreff: Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11 Vorgang: A 459 PDS, B 1011/03 Zwischenbericht: Gegenüber dem Zwischenbericht B 1011 vom 12.12.2003 zur o. a. Anfrage ist im Bezug auf den Standort der Liegenschaftsakten keine Änderung eingetreten. Diese befinden sich wegen des anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens noch bei Gericht. In der Zwischenzeit wurde eine örtliche Überprüfung der Liegenschaft vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass das Gebäude im Inneren nicht der erteilten Baugenehmigung entspricht. Es wurde daher ein sofortiger Baustopp verhängt. Um die weitere Vorgehensweise festzulegen, bedarf es weiterer Prüfungen sowie einer Entscheidung im vorgenannten Verwaltungsstreitverfahren. Sobald diese Entscheidung vorliegt und das weitere Vorgehen festgelegt wurde, wird erneut berichtet.