Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.05.2004, B 324 Betreff: Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11 Vorgang: A 459 PDS, B 1011/03 Zwischenbericht: Gegenüber dem Zwischenbericht B 1011 vom 12.12.2003 zur o. a. Anfrage ist im Bezug auf den Standort der Liegenschaftsakten keine Änderung eingetreten. Diese befinden sich wegen des anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens noch bei Gericht. In der Zwischenzeit wurde eine örtliche Überprüfung der Liegenschaft vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass das Gebäude im Inneren nicht der erteilten Baugenehmigung entspricht. Es wurde daher ein sofortiger Baustopp verhängt. Um die weitere Vorgehensweise festzulegen, bedarf es weiterer Prüfungen sowie einer Entscheidung im vorgenannten Verwaltungsstreitverfahren. Sobald diese Entscheidung vorliegt und das weitere Vorgehen festgelegt wurde, wird erneut berichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 21.10.2003, A 459 Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1011 Bericht des Magistrats vom 22.11.2004, B 742 (nicht öffentlich) Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 471 Bericht des Magistrats vom 04.11.2005, B 765 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen und Bauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 19.05.2004 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2004, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 324 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 05.07.2004, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 324 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7529, 33. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 05.07.2004 Aktenzeichen: 61 00