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Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 20.04.2012, OA 187 entstanden aus Vorlage: OF 110/12 vom 09.04.2012

Betreff: Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren Die Landesverwaltung Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement erarbeitet derzeit die Voruntersuchung für den Ausbau der BAB 5 auf der Strecke zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg. Ziel der Planung ist eine achtstreifige Fahrbahn mit temporärer Seitenstreifenfreigabe. Die Planfeststellung soll bis zum Jahr 2016 abgeschlossen sein. Die Voruntersuchung ergab, dass von den angrenzenden Wohngebieten vor allem der Bereich Kalbach/Riedberg mit deutlich über den Grenzwerten liegenden Schallimmissionen belastet sein wird. Für große Bereiche Kalbachs wird der Immissionsgrenzwert nachts um 12 Dezibel überschritten, für Bereiche des Riedbergs liegt die Überschreitung bei 9 Dezibel über dem nächtlichen Grenzwert von 49 Dezibel. Die Grenzwertüberschreitungen bei Tag liegen in Kalbach bei 7 Dezibel und auf dem Riedberg bei 4 Dezibel. Legt man den strengeren Immissionsgrenzwert von 47 Dezibel zugrunde, der unter anderem für die auf dem Riedberg vorhandenen Schulen gilt, beträgt die Grenzwertüberschreitung sogar 6 Dezibel, obwohl es in diesem Bereich schon einen Lärmschutzwall gibt. In die Untersuchung der zukünftigen Trassenführung werden auch zwei Linienvarianten einbezogen (SO1 und SO2), die eine Verschiebung der BAB 5 in östliche Richtung vorsehen. Dies hätte zur Folge, dass die Autobahn, die heute etwa 200 Meter vom Riedberg und 250 Meter von Kalbach entfernt ist, noch näher an die Wohnbebauung heranrücken würde. Im Fall der Realisierung der Ausbauvariante SO2, die eine vollständig neue Richtungsfahrbahn östlich der heutigen Trasse vorsieht, käme die BAB 5 bis auf 180 Meter an die Wohnbebauung heran. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, darunter auch der Magistrat der Stadt Frankfurt, wurden im Verfahrensablauf bereits dreimal beteiligt und um die Mitteilung von Bedenken und Anregungen gebeten. Der letzte Beteiligungstermin fand am 21. März 2012 statt. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,

  1. die zur Verbreiterung der BAB 5 bislang abgegebenen Stellungnahmen der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 12 zur Kenntnis zu geben,

  2. mitzuteilen, ob der mit dem Bebauungsplan Nr. 840 angestrebte "Lärmschutz an der BAB 5 westlich Kalbach" weiterverfolgt wird oder ob diese Lärmschutzmaßnahmen im Hinblick auf die Verbreiterung der BAB 5 längerfristig zurückgestellt werden sollen, und

  3. im weiteren Verfahren mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass ein Ausbau der BAB 5 östlich der heutigen Trassenführung unterbleibt, damit die Autobahn nicht noch näher an die heute schon stark belasteten Wohngebiete heranrückt. Begründung: Die von der BAB 5 ausgehenden Lärmbelastungen sind im Bereich Kalbach/Riedberg schon heute sehr hoch. Die hierfür errechneten Lärmwerte übersteigen die gesetzlichen Grenzwerte erheblich. Ein Heranrücken der Autobahn an die Wohnbebauung ist daher auf jeden Fall zu vermeiden. Zu berücksichtigen ist auch, dass auf dem Riedberg neben dem reinen Wohngebiet auch mehrere Schulen und Kindertagesstätten von dem Lärm betroffen sind. Die Freiflächen zwischen Kalbach/Riedberg und der BAB 5 sind sehr begrenzt. Durch den Bau eines mehr als 23 Meter hohen Lärmschutzbauwerks, dessen Sockel etwa dreimal so breit sein wird, gehen weitere Flächen verloren. Daher ist ein Ausbau der BAB 5 in östlicher Richtung unbedingt zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12