Zusätzliche erbpachtfreie Nutzung des Geländes des ehemaligen Sozialrathauses am Rohmerplatz für den Bau preisgünstiger Studentenwohnungen durch das Studentenwerk Frankfurt
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Anregung vom 30.05.2016, OA 15 entstanden aus Vorlage: OF 1/2 vom 13.04.2016
Betreff: Zusätzliche erbpachtfreie Nutzung des Geländes des ehemaligen Sozialrathauses am Rohmerplatz für den Bau preisgünstiger Studentenwohnungen durch das Studentenwerk Frankfurt Vorgang: OM 4137/15 OBR 2; ST 549/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Flächen für die auf dem Gelände des früheren Sozialrathauses Bockenheim geplanten Studentenwohnungen dem Studentenwerk Frankfurt erbpachtfrei zur Verfügung zu stellen, damit entsprechend der Zweckbindung der Schenkung des Grundstücks aus dem Jahr 1908 preiswerter Wohnraum für Studierende geschaffen werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, dem Studentenwerk das Gelände erbpachtfrei zu überlassen, mit der Auflage, dass das Studentenwerk gleichzeitig mit den Studentenwohnungen die Räume für die Kita baut und die Räume für die Kita preisgünstig an die Stadt vermietet. Begründung: Das Gelände am Rohmerplatz wurde der Stadt im Jahre 1908 von der Familie Rohmer für soziale Zwecke übertragen und sollte auch in Zukunft diesem Zweck entsprechend genutzt werden. Laut der Stellungnahme des Magistrats ST 549 soll auf dem Grundstück neben der Wiedererrichtung der dort angesiedelten Kita eine erhebliche Anzahl von Wohnungen für Studierende gebaut werden. Da die Grundstückskosten einen großen Teil der Baukosten ausmachen, sollte die Stadt das Grundstück für den Bau bezahlbarer Wohnungen dem Studentenwerk kostenlos beziehungsweise zu einem sehr geringen Pachtzins zur Verfügung stellen, um damit einen Beitrag zum Abbau des großen Mangels an bezahlbarem Wohnraum für Studierende zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2