Bebauungsplan Nr. 882 - Östlich Emil-Sulzbach-Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 20.12.2010, M
260 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 882 -
Östlich Emil-Sulzbach-Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1)
BauGB I. 1 Für das Gebiet östlich der Emil-Sulzbach-Straße
zwischen der Georg-Voigt-Straße im Norden und der Theodor-Heuss-Allee im Süden
sowie der Ludwig-Erhard-Anlage im Osten ist auf der Grundlage des vorgelegten
Rahmenkonzepts ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu
aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan
vom 22.11.2010 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des
Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach
§ 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet wird. I. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die
Innenentwicklung zwischen dem ehemaligen Campusgelände Bockenheim und dem
Messeviertel gestärkt und planungsrechtlich abgesichert werden. Besonders der attraktive Standort des vorhandenen
Poseidonhauses soll durch Erweiterungsmöglichkeiten gestärkt werden. Das
nördlich angrenzende Umfeld, die vorhandene Hotelnutzung (Marriott) an der
Hamburger Allee, die Büronutzung und die bestehende Wohnbebauung entlang der
Emil-Sulzbach-Straße / Georg-Voigt-Straße, soll zur Arrondierung städtebaulich
geordnet und planungsrechtlich abgesichert werden. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen
weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung
durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist.
Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten
Stellungnahme geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m.
§ 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht
berührt werden. Begründung: B e g r ü n d u n g :
ÜBERSICHTSKARTE Bestand und städtebauliche Situation Der überwiegende Teil des Westends
ist ein dichtes, bevorzugtes innerstädtisches Wohn- und Arbeitsquartier, dessen
urbaner Charakter von einer gefestigten und diversifizierten Nutzungsmischung
geprägt ist. Die bauliche
Struktur besteht hauptsächlich aus gründerzeitlicher Blockrandbebauung, die
nach dem 2. Weltkrieg teilweise durch 4- bis 5-geschossige Wohngebäude und 6-
bis 7-geschossige Bürogebäude ergänzt wurde. Östlich und westlich der
Senckenberganlage wurde das Westend mit Hochhäusern, die von der Universität,
dem Dienstleistungs- und Hotelgewerbe sowie von freiberuflichen Trägern genutzt
werden, nachverdichtet. Die
Infrastrukturausstattung des Stadtteils umfasst ebenso Einrichtungen zur
Versorgung mit Gütern für den täglichen Bedarf (Lebensmittel-,
Zeitschriftenhandel) wie auch Dienstleistungen des öffentlichen und privaten
Bereichs sowie Gemeinbedarfseinrichtungen, Gastronomie, Schulen, Kindergärten,
Kirchen und zum Teil noch universitäre Einrichtungen. Innerhalb des Plangebietes, vom benachbarten
Messegelände nur durch die Theodor-Heuss-Allee getrennt, steht das sog.
Poseidonhaus, ein 1986 erbautes Bürogebäude. Dieses setzt sich aus zwei
Hochhausscheiben mit jeweils 17 und 9 Geschossen zusammen, die an der
Emil-Sulzbach-Straße durch eine Rotunde miteinander verbunden sind und eine
eingeschossige Innenhofbebauung umschließen. Nördlich des Poseidonhauses steht an der Hamburger
Allee das 1976 errichtete, 159 m hohe sog. WestendGate mit maximal 47
Geschossen. Heute wird es hauptsächlich von der Marriott Gruppe als Hotel
genutzt. Daneben beherbergt es auch frei vermietbare Büroflächen. Das Hochhaus
ist ein idealer Hotelstandort für Messegäste und Festhallenbesucher. Westlich
des Hotels schließen ein 20-geschossiges Büro-Hochhaus an der
Georg-Voigt-Straße und zwei weitere Bürogebäude an der Hamburger-Allee an. Der
westliche Rand des Geltungsbereichs wird entlang der Emil-Sulzbach-Straße /
Georg-Voigt-Straße durch Wohngebäude in überwiegend 3-geschossiger Bauweise
geprägt. Mit der
Gutenbergschule an der Hamburger Allee befindet sich eine Berufsfachschule für
Gestaltung in unmittelbarer Nachbarschaft des Plangebietes. Planungsrecht Der rechtswirksame
Flächennutzungsplan stellt nördlich der Hamburger Allee "Wohnbauflächen" an der
Emil-Sulzbach-Straße und gemischte Bauflächen im östlichen Teil des
Plangebietes sowie südlich der Hamburger Allee dar. Trotz der geringfügig
abweichenden Flächenabgrenzung zwischen der Wohnbau- und der gemischten
Baufläche kann der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
angesehen werden. Der
räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 882 überlagert
vollständig den am 15.03.1983 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 413 -
Emil-Sulzbach-Straße sowie in Teilen die Bebauungspläne NW 2a Nr. 1, in Kraft
getreten am 06.08.1966, NW 2b Nr. 1, in Kraft getreten am 19.11.1966, NW 2d Nr.
1, in Kraft getreten am 05.11.1966 und die Fluchtlinienpläne F 484, förmlich
festgestellt am 29.05.1903 und F 956, förmlich festgestellt am
31.08.1922. Verfahren nach §
13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Ein Bebauungsplan, der der Wiedernutzbarmachung von
Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient
(Bebauungspläne der Innenentwicklung), kann gemäß
§ 13a (1) Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren
aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19
(2) Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger
als 20.000 qm festgesetzt wird. Da diese Kriterien auf das
Bebauungsplanverfahren Nr. 882 zutreffen, soll das beschleunigte Verfahren
angewandt werden. Auch wenn
es im beschleunigten Verfahren nicht erforderlich ist, sollen eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 (1) BauGB und eine öffentliche
Auslegung im Sinne des § 3 (2) BauGB durchgeführt werden. Anlass, Ziele und Konzept Anlass für die
Neuordnungsüberlegungen sind einerseits die Fortschreibung des
Hochhausentwicklungsplans (§ 5022 STVV vom 11.12.2008), der unter anderem die
Stärkung des Messeclusters anstrebt, sowie die Umstrukturierung und Neuordnung
des ehemaligen Campusgeländes der Goethe-Universität in Bockenheim. Darüber
hinaus berücksichtigen die Planungsüberlegungen auch den zunehmend wichtiger
werdenden Aspekt der ressourcenschonenden Entwicklung von bestehenden Flächen-
und Gebäudepotentialen. Mit
der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Innenentwicklung zwischen dem
ehemaligen Campusgelände in Bockenheim und dem benachbarten Messegelände
gestärkt und planungsrechtlich abgesichert werden. Durch den geplanten Um- und Ausbau kann das
Poseidonhaus an die heutigen technischen und ökologischen Standards angepasst
werden, um die Attraktivität dieses wohn-ortnahen und sehr gut mit öffentlichen
Verkehrsmitteln angebundenen innerstädtischen Dienstleistungsstandorts auch
zukünftig wahren zu können. Dazu wird, abweichend von den im
Hochhausentwicklungsplan eröffneten Erweiterungsmöglichkeiten, die für diesen
Standort ein 140 m hohes Hochhaus vorsehen, eine bestandsorientierte
Modernisierung und Erweiterung des Gebäudes angestrebt. Der gemäß § 5022 STVV vom 11.12.2008
(M 106 vom 06.06.2008 / Anlage 2) nachzuweisende Wohnanteil ist im weiteren
Verfahren zu quantifizieren und in geeigneter Weise zu sichern. Auf den nördlich der Hamburger Allee
liegenden Flächen sollen die vorhandenen Dienstleistungsnutzungen (Hotel- und
Büronutzung) sowie die Wohnbebauung entlang der Emil-Sulzbach-Straße /
Georg-Voigt-Straße städtebaulich geordnet und arrondiert sowie
planungsrechtlich bestandsnah gesichert werden. Das städtebauliche Rahmenkonzept (vgl. Anlage 1)
orientiert sich weitgehend an der vorhandenen Bau- und Nutzungsstruktur. Im
Rahmen der weiteren Ausarbeitung soll das bereits vorhandene Prinzip der
Blockrandbebauung mit Vorgarten- und Grünzonen als städtebauliches
Ordnungsgerüst dienen. Wie im Westend üblich, sollen die Blockränder teils
offen und teils geschlossen ausgebildet werden. Der Bereich des Poseidonhauses soll, wie im derzeit
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 413 - Emil-Sulzbach-Straße - auch, als
Kerngebiet (MK) festgesetzt werden. Die zulässigen Gebäudehöhen werden als
maximale Höhen (H max) festgesetzt. Die Erweiterung des Poseidonhauses (H max =
67 m) soll hauptsächlich an der Emil-Sulzbach-Straße erfolgen, indem die
bestehende Hochhausscheibe an der Theodor-Heuss-Allee bis zur Hamburger Allee
weitergeführt werden kann. Dadurch kann ein geschlossenes und kompaktes
Hochhaus entstehen, dessen Gebäudeflügel an der Hamburger Allee auf eine
bestandsnahe maximale Höhe von 37 m begrenzt werden soll. Nördlich der Hamburger Allee soll
das Gebiet entsprechend dem Bestand im Osten, der vor allem durch das
Hotel-Hochhaus und in der Mitte durch ein niedrigeres Hochhaus geprägt wird, in
ein Kerngebiet (MK) und daran nach Westen anschließend, in ein Allgemeines
Wohngebiet (WA) gegliedert werden. Somit wird die vorhandene Wohnbebauung, die
aus 2- bis 3-geschossigen Doppel- und Einzelhäusern besteht, planungsrechtlich
gesichert. In diesem Teil
des Plangebietes soll vordringlich der vorhandene Gebäudebestand
planungsrechtlich gesichert werden. Im weiteren Verfahren ist noch zu prüfen,
inwieweit im geplanten MK-Gebiet der Blockrand gestärkt und langfristig ein
Teil des Innenbereichs begrünt werden kann. So könnte, trotz der
hochverdichteten Innenstadtlage, den klimaorientierten Forderungen des
Landschaftsplans entsprochen werden. Abweichend vom Bestand wäre auf dem Hotel-Grundstück
eine Ergänzung als Blockrandbebauung bis zu einer maximalen Höhe von 22,0 m
möglich. Mit dieser baulichen Erweiterung könnten auch die heute zu
beobachtenden, teils sehr intensiven Windbewegungen vor dem Hotelgebäude und
den angrenzenden öffentlichen Flächen gemindert werden. Für die
angrenzenden Bürogebäude an der Hamburger Allee könnte die Gebäudehöhe bis
maximal 6 Vollgeschosse betragen. Die vorhandene Wohnnutzung im geplanten WA-Gebiet an
der Emil-Sulzbach-Straße soll durch die Möglichkeit der Aufstockung bis zu
maximal 4 Vollgeschossen gesichert und gestärkt werden. Im gesamten Plangebiet sind die erforderlichen
Stellplätze in Tiefgaragen unterzubringen, die überwiegend bereits vorhanden
sind. Anlage Lageplan (ca. 2,5 MB) Anlage Rahmenkonzept (ca. 1,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
10.01.2011, OA 1247
Antrag vom
08.01.2011, OF
571/2 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 01.08.2011, M 139
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket:
22.12.2010 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 2
am 10.01.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 1247 2011
1.
Der Vorlage M 260 wird unter Hinweis auf OA 1247 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 571/2 wird als gemeinsamer Antrag von FDP und
GRÜNEN mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung gestrichen wird und
der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistratsvorlage M 260 wird
mit folgenden Maßgaben zugestimmt: - Für die beiden
denkmalgeschützten Wohnhäuser wird keine Überschreitung der derzeitigen Höhe
zugelassen. - Bei einer ergänzenden Blockrandbebauung des Geländes
nördlich der Hamburger Allee soll die vorhandene Grundflächenzahl nicht
überschritten werden."
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD
und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) 47. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.01.2011, TO I, TOP
26 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 260 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2008, § 5022 (M 106 vom 06.06.2008,
Anlage 2), nachzuweisende Wohnanteil im weiteren Verfahren zu quantifizieren
und in geeigneter Weise zu sichern ist. 2.
Der
Vorlage OA 1247 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 260 und OA 1247 =
Annahme) NPD (M 260 und OA 1247 = Enthaltung) Stv. Holtz (M 260 =
Enthaltung, OA 1247 = Annahme) 50. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 260 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2008, § 5022 (M 106 vom 06.06.2008,
Anlage 2), nachzuweisende Wohnanteil im weiteren Verfahren zu quantifizieren
und in geeigneter Weise zu sichern ist. 2.
Der
Vorlage OA 1247 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
50. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO II, TOP 48 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 260 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2008, § 5022 (M 106 vom 06.06.2008,
Anlage 2), nachzuweisende Wohnanteil im weiteren Verfahren zu quantifizieren
und in geeigneter Weise zu sichern ist. 2.
Der
Vorlage OA 1247 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE.
(= Ablehnung); NPD und Stv. Holtz (= Enthaltung)
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz
gegen LINKE. (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 9350, 50. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 61 00