Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbH
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B
565 Betreff:
Aus für die Nahversorgung
in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der
Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbH Vorgang: A 1228 LINKE. Zwischenbescheid des Magistrats
vom 31.01.2011
Zwischenbericht: Im Rahmen einer sogenannten Planungswerkstatt prüfte
der Magistrat in intensiver, offener Kooperation mit Bürger/-innen, auf welche
Art und Weise der Atzelbergplatz und sein Umfeld städtebaulich aufgewertet
werden kann. Ergebnisse dieses Planungsverfahrens ist ein integriertes
Planungskonzept, das in einem eigenständigen Magistratsvortrag der
Stadtverordnetenversammlung noch in diesem Jahr zur Beratung und Entscheidung
vorgelegt werden wird. Elemente des Planungskonzepts sind im wesentlichen der
Umbau des Atzelberplatzes, die Herstellung eines "Kirchplatzes", die Errichtung
eines beide Plätze verbindenden Gebäudes, die Aufwertung der "grünen"
Verbindung zwischen "Kirchplatz" und Wilhelmshöher Straße, der Bau einer
Kindertagesstätte sowie ein Einzelhandelsmarkt mit darüber liegenden
Wohnungen. Die Sinnhaftigkeit eines
Einzelhandelsmarktes kann nach Auffassung des Magistrats am besten im Rahmen
des integrierten Planungskonzeptes beurteilt werden - insofern wird zur
Beantwortung einiger Fragen der A 1228 auf die nachfolgende Magistratsvorlage
verwiesen. Vorweg ist folgendes zu
berichten: Die ABG Frankfurt Holding GmbH ist
grundsätzlich bereit, sich bei der Realisierung des Planungskonzepts zu
beteiligen. Sie hat daher Grunderwerbsverhandlungen aufgenommen. Ein Engagement
der ABG Frankfurt Holding GmbH wird aber nur insoweit erfolgen, als das
integrierte Planungskonzept die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung
findet. Bezüglich der Entwicklung von
Einzelhandelsstandorten in Frankfurt am Main gelten die Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung zum städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept.
Dieses formuliert als zentrales Ziel, vorhandene wohnortnahe Versorgungszentren
zu erhalten und zu stärken. Der Magistrat vertritt darüber hinaus die
Auffassung, dass gerade kleine Läden oft eine kommunikative und soziale
Funktion erfüllen, dass aber die kommunalen Möglichkeiten, auf die Erhaltung
kleiner Läden positiv Einfluss zu nehmen, eng begrenzt sind. Angesichts des Strukturwandels im Einzelhandel ist
es nach Auffassung des Magistrats in vielen Fällen angezeigt, kleinteilig
strukturierte Versorgungszentren durch Ansiedlung eines großen
Einzelhandelsmarktes als Frequenzbringer zu unterstützen. Wenn dies auf Grund
der Parzellen- und Baustruktur nicht gelingt, kann aber auch eine
kleinräumliche Verlagerung von Versorgungszentren oder eine Ergänzung durch
neue Standorte angemessen sein - sofern es sich um Standorte handelt, die in
Wohngebiete integriert sind und die (auch) zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit
öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichbar sind. Der angedachte neue Einzelhandelsstandort zwischen
Wilhelmshöher Straße und Atzelberplatz ist ein solcher Ergänzungsstandort, der
nach Auffassung des Magistrats hervorragend in die umgebenden Wohngebiete
integriert ist. Seine Lage, seine Tragfähigkeit für Einzelhandel und die
Wechselwirkungen zu vorhandenen Einzelhandelsstandorten werden im angekündigten
Magistratsvortrag näher erläutert werden. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
27.09.2010, OA 1203
Antrag vom
27.09.2010, OF
484/11 dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
04.06.2010, A 1228
Bericht des
Magistrats vom 29.08.2011, B 341
Bericht des
Magistrats vom 22.06.2012, B 290
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 01.09.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR
11 am 27.09.2010, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 1203 2010
1.
Die Vorlage B 565 wird unter Hinweis auf OA 1203
zurückgewiesen.
2. Die Vorlage OF 484/11 wird in der
vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE
und REP; bei Enthaltung LINKE. 45. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP
56 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (=
Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP
und NPD (B 565 = Kenntnis, OA 1203 = Annahme) 45. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 02.11.2010, TO I, TOP 17
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (=
Annahme) 48. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2010, TO II, TOP 76 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen LINKE. (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE
WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) 1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2011, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 565 spätestens in drei Monaten
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
Beschlussausfertigung(en): § 9034, 48. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010 § 262, 1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.06.2011 Aktenzeichen: 92 40