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Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbH

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 290

Betreff: Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbH Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1397 - OA 1203/10 OBR 11, A 1228/10 LINKE., l. B 341/11 - Der Magistrat folgt dem Beschluss § 1480 der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012, Zitat: "Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 321, zum Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92, wird dahingehend abgeändert, dass Planung und Bau eines Lebensmittelsupermarktes auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach ersatzlos gestrichen wird." Die Planungen werden nicht weiter verfolgt.

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