Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG.Frankfurt Holding.GmbH
Vorlagentyp: A LINKE.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 04.06.2010, A 1228 Betreff: Aus für die Nahversorgung in
Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der
Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbH Bei einer Veranstaltung haben Bürgerinnen und
Bürger ihren Unmut zu dem bevorstehenden Erwerb der Grundstücksteilfläche der
Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbH geäußert. Sie
befürchten eine Veränderung der Nahversorgungsstruktur sowie eine zusätzliche
Verkehrsbelastung. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen
öffentlich zu beantworten: 1. Beabsichtigt die ABG Frankfurt Holding GmbH die
Hälfte der Grundstücksfläche der Rosenkranz-Gemeinde aufzukaufen? 2. Gibt es Pläne, die von der ABG Frankfurt Holding
GmbH erworbene Grundstücksteilfläche des ehemaligen Areals der
Rosenkranzgemeinde in eine Gewerbefläche oder in ein Mischgebiet umzuwidmen und
nicht wie bisher als Sonderbaufläche mit zu sozialen Zwecken dienenden Gebäuden
und Einrichtungen zu erhalten? 3. Welche Beweggründe gibt es für die evtl.
Ansiedlung eines zusätzlichen Supermarktes bzw. Discounters zu einem sich
bereits in unmittelbarer Nähe befindlichen Discount-Marktes auf dem Teil des
von der Rosenkranzgemeinde erworbenen Geländes? 4. Wie verhält sich dieses Vorhaben des
Stadtplanungsamtes zu den Aussagen des Amtsleiters zu den städtebaulichen
Positionen und den städtebaulichen Forderungen siehe Zitat FNP vom 07.01.2010:
" Die Ansiedlung von großen Lebensmittelmärkten à la Real und Toom
schließt der neue Bebauungsplan ausdrücklich aus. Großflächiger Einzelhandel
würde sich negativ auf die Geschäfte im Ortskern Fechenheim auswirken."?
5. Geht das Stadtplanungsamt nicht mit dem Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus dem Jahr 2009 konform, dass die
Einrichtung eines Discount-Marktes nicht zulässig sei, wenn dadurch
alteingesessene Geschäfte in der Nachbarschaft geschädigt werden? 6. Der Bestand an kleinen Läden in Seckbach hat
nicht nur Nahversorgungscharakter. Der kleine Laden um die Ecke stellt auch ein
Kommunikationszentrum dar. Ist das Stadtplanungsamt blind für die Identität
stiftende und die Gemeinschaft fördernde Bedeutung der gewachsenen
Nahversorgungsstruktur? 7. Ein zusätzlicher Supermarkt und eine
Quartiersgarage würde die Verkehrsbelastung in Frankfurt-Seckbach zusätzlich
erhöhen. Wie schätzt der Magistrat die zusätzliche Verkehrsbelastung ein?
Antragsteller:
LINKE.
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Lothar
Reininger Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 27.08.2010, B 565
Bericht des
Magistrats vom 29.08.2011, B 341
Bericht des
Magistrats vom 22.06.2012, B 290
Versandpaket: 09.06.2010 Aktenzeichen: 92 40