Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG.Frankfurt Holding.GmbH

Vorlagentyp: A LINKE.

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 04.06.2010, A 1228 Betreff: Aus für die Nahversorgung in Seckbach? Konsequenzen aus dem Erwerb einer Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbH Bei einer Veranstaltung haben Bürgerinnen und Bürger ihren Unmut zu dem bevorstehenden Erwerb der Grundstücksteilfläche der Rosenkranz-Gemeinde durch die ABG Frankfurt Holding GmbH geäußert. Sie befürchten eine Veränderung der Nahversorgungsstruktur sowie eine zusätzliche Verkehrsbelastung. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen öffentlich zu beantworten: 1. Beabsichtigt die ABG Frankfurt Holding GmbH die Hälfte der Grundstücksfläche der Rosenkranz-Gemeinde aufzukaufen? 2. Gibt es Pläne, die von der ABG Frankfurt Holding GmbH erworbene Grundstücksteilfläche des ehemaligen Areals der Rosenkranzgemeinde in eine Gewerbefläche oder in ein Mischgebiet umzuwidmen und nicht wie bisher als Sonderbaufläche mit zu sozialen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen zu erhalten? 3. Welche Beweggründe gibt es für die evtl. Ansiedlung eines zusätzlichen Supermarktes bzw. Discounters zu einem sich bereits in unmittelbarer Nähe befindlichen Discount-Marktes auf dem Teil des von der Rosenkranzgemeinde erworbenen Geländes? 4. Wie verhält sich dieses Vorhaben des Stadtplanungsamtes zu den Aussagen des Amtsleiters zu den städtebaulichen Positionen und den städtebaulichen Forderungen siehe Zitat FNP vom 07.01.2010: " Die Ansiedlung von großen Lebensmittelmärkten à la Real und Toom schließt der neue Bebauungsplan ausdrücklich aus. Großflächiger Einzelhandel würde sich negativ auf die Geschäfte im Ortskern Fechenheim auswirken."? 5. Geht das Stadtplanungsamt nicht mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus dem Jahr 2009 konform, dass die Einrichtung eines Discount-Marktes nicht zulässig sei, wenn dadurch alteingesessene Geschäfte in der Nachbarschaft geschädigt werden? 6. Der Bestand an kleinen Läden in Seckbach hat nicht nur Nahversorgungscharakter. Der kleine Laden um die Ecke stellt auch ein Kommunikationszentrum dar. Ist das Stadtplanungsamt blind für die Identität stiftende und die Gemeinschaft fördernde Bedeutung der gewachsenen Nahversorgungsstruktur? 7. Ein zusätzlicher Supermarkt und eine Quartiersgarage würde die Verkehrsbelastung in Frankfurt-Seckbach zusätzlich erhöhen. Wie schätzt der Magistrat die zusätzliche Verkehrsbelastung ein? Antragsteller: LINKE. Antragstellende Person(en): Stadtv. Lothar Reininger Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565 Bericht des Magistrats vom 29.08.2011, B 341 Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 290 Versandpaket: 09.06.2010 Aktenzeichen: 92 40

Verknüpfte Vorlagen