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Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention.182 garantieren

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.08.2010, OA 1161 entstanden aus Vorlage: OF 502/2 vom 30.07.2010 Betreff: Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention 182 garantieren Vorgang: M 86/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der in der Vorlage aufgeführte § 30 Abs. 1 "Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen dürfen nur aus Naturstein, Holz und/oder geschmiedetem bzw. gegossenem Metall bestehen. Bei deren Gestaltung und der Bearbeitung ist jede handwerkliche Ausführung zulässig." in "Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen dürfen nur aus Naturstein, Holz und/oder geschmiedetem bzw. gegossenem Metall bestehen. Bei deren Gestaltung und der Bearbeitung ist jede handwerkliche Ausführung zulässig. Der verwendete Naturstein muss über die gesamte Wertschöpfungskette nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt worden sein." geändert werden kann. Begründung: Seit Ende der Neunzigerjahre überschwemmen zunehmend Granitrohblöcke sowie fertige Grabsteine aus Indien den deutschen Markt. Zu etwa einem Drittel sind die im indischen Bergbau Beschäftigten aber Kinder, die zu unwürdigen Bedingungen und zu Hungerlöhnen sieben Tage in der Woche Sklavenarbeit verrichten müssen, da dieser Billigexport zu Dumpingpreisen nun entsprechende Konformität im hiesigen Markt erzwingt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010, ST 1593 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 25.08.2010 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung der KAV am 06.09.2010, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage OA 1161 wird zugestimmt. 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.09.2010, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1161 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 8730, 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 16.09.2010 Aktenzeichen: 67 4