Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention.182 garantieren
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Anregung vom 16.08.2010, OA 1161 entstanden aus Vorlage: OF 502/2 vom 30.07.2010
Betreff: Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention 182 garantieren Vorgang: M 86/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der in der Vorlage aufgeführte § 30 Abs. 1 "Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen dürfen nur aus Naturstein, Holz und/oder geschmiedetem bzw. gegossenem Metall bestehen. Bei deren Gestaltung und der Bearbeitung ist jede handwerkliche Ausführung zulässig." in "Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen dürfen nur aus Naturstein, Holz und/oder geschmiedetem bzw. gegossenem Metall bestehen. Bei deren Gestaltung und der Bearbeitung ist jede handwerkliche Ausführung zulässig. Der verwendete Naturstein muss über die gesamte Wertschöpfungskette nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt worden sein." geändert werden kann. Begründung: Seit Ende der Neunzigerjahre überschwemmen zunehmend Granitrohblöcke sowie fertige Grabsteine aus Indien den deutschen Markt. Zu etwa einem Drittel sind die im indischen Bergbau Beschäftigten aber Kinder, die zu unwürdigen Bedingungen und zu Hungerlöhnen sieben Tage in der Woche Sklavenarbeit verrichten müssen, da dieser Billigexport zu Dumpingpreisen nun entsprechende Konformität im hiesigen Markt erzwingt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2