Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention.182 garantieren
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 16.08.2010, OA 1161 entstanden aus Vorlage:
OF 502/2 vom
30.07.2010 Betreff: Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am
Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention 182
garantieren Vorgang:
M 86/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu
prüfen und zu berichten, ob der in der Vorlage aufgeführte § 30 Abs. 1
"Grabmale, Einfassungen oder sonstige
Grabausstattungen dürfen nur aus Naturstein, Holz und/oder geschmiedetem bzw.
gegossenem Metall bestehen. Bei deren Gestaltung und der Bearbeitung ist jede
handwerkliche Ausführung zulässig." in "Grabmale, Einfassungen oder sonstige
Grabausstattungen dürfen nur aus Naturstein, Holz und/oder geschmiedetem bzw.
gegossenem Metall bestehen. Bei deren Gestaltung und der Bearbeitung ist jede
handwerkliche Ausführung zulässig. Der verwendete Naturstein muss über die
gesamte Wertschöpfungskette nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im
Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt worden sein." geändert werden kann. Begründung: Seit Ende
der Neunzigerjahre überschwemmen zunehmend Granitrohblöcke sowie fertige
Grabsteine aus Indien den deutschen Markt. Zu etwa einem Drittel sind die im
indischen Bergbau Beschäftigten aber Kinder, die zu unwürdigen Bedingungen und
zu Hungerlöhnen sieben Tage in der Woche Sklavenarbeit verrichten müssen, da
dieser Billigexport zu Dumpingpreisen nun entsprechende Konformität im hiesigen
Markt erzwingt. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 24.11.2010, ST 1593
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 25.08.2010 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung
der KAV am 06.09.2010, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage OA
1161 wird zugestimmt. 44. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.09.2010, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA
1161 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß §
12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 8730, 44. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 16.09.2010 Aktenzeichen: 67 4