Assistenzhunde von der Hundesteuer befreien
Antrag
Der Magistrat wird aufgefordert, einen Vorschlag zur Änderung der Hundesteuersatzung vorzulegen, mit dem erreicht wird, dass in Frankfurt alle Menschen mit Behinderungen, die auf einen Assistenzhund gemäß § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) angewiesen sind, von der Hundesteuer befreit werden können. Die Steuerbefreiung soll für alle Hunde gelten, für welche eine Ausbildung nach §§ 12f und 12g BGG nachgewiesen werden kann.
Begründung
Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist im Juni 2021 um Regelungen zu Assistenzhunden ergänzt worden. Hierzu ist die Assistenzhundeverordnung bundesweit 2023 in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung werden Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden festgesetzt. Sie sieht eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde sowie die Erstellung eines Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderungen vor. Hierdurch wird eindeutig nachgewiesen, dass es sich um einen Assistenzhund handelt. Die Steuerbefreiung soll daher ausdrücklich nur für solche Hunde in Betracht kommen, für die eine Ausbildung im Sinne des §§ 12 f und g BGG nachgewiesen werden kann. Assistenzhunde sollen Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung im Alltag unterstützen. Mit Blick auf die jeweils individuellen Bedarfe einer Person durchlaufen Assistenzhunde eine spezielle Ausbildung, die darauf ausgerichtet ist, die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Beratungsverlauf 12 Sitzungen
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