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PAR_5936_2025 § 5936 IM RAHMEN

Assistenzhunde von der Hundesteuer befreien

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

39

Beschlussdatum

3. April 2025

Gremiensitzung

3. April 2025

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind, von der Hundesteuer zu befreien. Dies soll durch eine Änderung der Hundesteuersatzung erreicht werden, um die Gleichstellung und Teilhabe dieser Personen am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

I. Der Vorlage NR 998 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main zu überarbeiten und hierbei insbesondere auf folgende Anpassungen zu § 6 "Steuervergünstigungen" einzugehen und zu beschließen: 1. § 6 Abs. 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: "Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die eine Ausbildung und Prüfung als Assistenzhund nach §§ 12f und 12g BGG erfolgreich abgelegt haben. Die bestandene Prüfung - welche die Eignung als Assistenzhund und die Zusammenarbeit der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft erfasst - ist durch ein Zertifikat eines Prüfers im Sinne von § 12j Absatz 2 BGG zu bescheinigen." 2. § 6 Abs. 3 wird wie folgt um einen neuen Punkt c) erweitert: "Hunde, die als Therapie-, Schul- oder Besuchshunde eingesetzt und dafür entsprechend geeignet und ausgebildet sind. Die Eignung bzw. die bestandene Prüfung soll ebenfalls gemäß § 12g BGG vorgelegt werden. Beim Einsatz von Hunden an Schulen, soll diese selbst über die Dauer des Einsatzes (und somit befristete Steuerbefreiung) entscheiden und dies bei der Anmeldung bei der entsprechenden Behörde kommunizieren." 3. § 6 Abs. 4 wird wie folgt geändert: "Befristete Steuerbefreiung für die Dauer von 2 Jahren ab dem Übernahmetag wird für Hunde gewährt, die von ihren Haltern/innen aus Einrichtungen übernommen wurden, die mit der Stadt Frankfurt einen Fundtiervertrag oder einen anderweitigen Vertrag in Bezug auf die Verwahrung von Hunden haben." (NR 1163)

Verknüpftes Dokument

NR_998_2024