Konzepte zu Trägerschaft und laufenden Kosten in die Vorlage für das Kinder- und Jugendtheater aufnehmen
Vorlagentyp: NR FDP
Begründung
Kosten in die Vorlage für das Kinder- und Jugendtheater aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorlage M 123/2019 um folgende Punkte zu ergänzen:
- Trägerschaft: Der Magistrat soll sein Konzept oder seine Konzepte ausführen, wie er sich die konkrete Umsetzung einer eigenständigen Trägerschaft vorstellt. Außerdem soll der Magistrat auflisten, welche Kosten und Aufgaben auf die Stadt zukommen, wenn eine eigenständige Trägerschaft scheitert und die Stadt Träger des Kinder- und Jugendtheaters wird. Des Weiteren soll der Magistrat mitteilen, zu welchem Planungszeitpunkt er gedenkt, die Trägerschaft für das Kinder- und Jugendtheater festzulegen.
- Jährliche finanzielle Folgekosten: Der Magistrat soll detailliert aufführen, mit welchen jährlichen Folgekosten er für die Stadt nach Inbetriebnahme des Kinder- und Jugendtheaters rechnet. Hierbei sollen beide Modelle der Trägerschaft aufgeführt werden: Eigenständige Trägerschaft und städtische Trägerschaft.
- Zusätzliche Evaluation der Standpunkte zu einem Kinder- und Jugendtheater bei der angestrebten Zielgruppe (Kinder- und Jugendliche, Eltern, Kindergärten, Schulen, soziale Einrichtungen etc.). Begründung: Die Vorlage M 123/19 ist nicht aussagekräftig genug, um einen Grundsatzbeschluss für ein Projekt in einer Größenordnung von etwa 50 Millionen Euro zu verabschieden. Zwei wesentliche Punkte - eigenständige Trägerschaft, finanzielle jährliche Folgekosten für die Stadt - werden äußerst vage aufgegriffen und damit das Erkennen möglicher Risiken gänzlich außen vor gelassen. Es reicht nicht aus, diese zwei Punkte später in einer Bau- und Finanzierungsvorlage oder in einem nachfolgenden abschließenden Nutzungs- und Betriebskonzept aufzugreifen - dann ist das Projekt bereits zu weit fortgeschritten, um gegebenenfalls entsprechend einlenken oder das Zoo-Gesellschaftshaus einer anderen Nutzung zuführen zu können. Bevor ein Grundsatzbeschluss verabschiedet werden kann, müssen deshalb die Kosten, die durch den laufenden Betrieb eines Kinder- und Jugendtheaters auf die Stadt zukommen, berechnet werden, um einen klaren, detaillierten Überblick über die finanzielle Belastung zu haben, die nach einer Sanierung des Zoo-Gesellschaftshauses auf die Stadt jährlich zukommen wird. Laut Pressebericht gibt zum Beispiel die Stadt Leipzig jährlich rund 4,5 Millionen Euro für ihr Kinder- und Jugendtheater aus, das Land Berlin liegt bei neun Millionen Euro. Da auf den städtischen Haushalt unter anderem mit Sanierung und/oder Neubau der Städtischen Bühnen immense Kosten zukommen werden, sollte dringend geklärt werden, ob die laufende jährliche Finanzierung eines eigenständigen oder städtischen Kinder- und Jugendtheaters auch dauerhaft von der Stadt garantiert werden kann. Es ist fahrlässig zu diesem Zeitpunkt einen Grundsatzbeschluss für ein Kinder- und Jugendtheater zu fällen ohne die jährlichen Folgekosten abschätzen zu können und ohne die Konzepte für die Trägerschaft und ihre entsprechenden Folgen zu kennen. Wenn eine eigenständige Trägerschaft scheitert, kommen weitere erhebliche Kosten auf die Stadt zu. Die momentane finanzielle Planungsunsicherheit wird durch die ungeklärte Trägerschaft verstärkt. Auf dieser Grundlage kann kein verlässlicher und stabiler Grundsatzbeschluss gefällt werden. Ein Kinder- und Jugendtheater kann nur bestehen, wenn die Nachfrage bei der Zielgruppe entsprechend hoch ist und von dieser angenommen wird. In dem Bericht B 48/19 wurde eine Befragung von Theaterschaffenden (freie Gruppen, Ensembles, EinzelkünstlerInnen, Spiel- und Produktionsstätten sowie projektorientiert zusammenarbeitende Kollektive) vorgenommen - allerdings kam die Zielgruppe, die Kinder- und Jugendlichen und ihre Eltern, Kindergärten, Schulen, soziale Einrichtungen etc. - nicht selbst zu Wort. Vor diesem Hintergrund wäre es interessant und äußerst wichtig zu erfahren, wie die Meinungen von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Kindergärten, Schulen, sozialen Einrichtungen etc. zu einem Ort der darstellenden Künste für Kinder und Jugendliche sind. Außerdem sollte auch diese Zielgruppe frühzeitig in eine Informationspolitik und einen regen Austausch zu einem Kinder- und Jugendtheater miteinbezogen werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.09.2019, NR 962 Betreff: Konzepte zu Trägerschaft und laufenden
Kosten in die Vorlage für das Kinder- und Jugendtheater aufnehmen
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorlage M 123/2019
um folgende Punkte zu ergänzen: 1. Trägerschaft: Der Magistrat soll sein Konzept oder
seine Konzepte ausführen, wie er sich die konkrete Umsetzung einer
eigenständigen Trägerschaft vorstellt. Außerdem soll der Magistrat auflisten,
welche Kosten und Aufgaben auf die Stadt zukommen, wenn eine eigenständige
Trägerschaft scheitert und die Stadt Träger des Kinder- und Jugendtheaters
wird. Des Weiteren soll der Magistrat mitteilen, zu welchem Planungszeitpunkt
er gedenkt, die Trägerschaft für das Kinder- und Jugendtheater festzulegen.
2. Jährliche finanzielle Folgekosten: Der Magistrat
soll detailliert aufführen, mit welchen jährlichen Folgekosten er für die Stadt
nach Inbetriebnahme des Kinder- und Jugendtheaters rechnet. Hierbei sollen
beide Modelle der Trägerschaft aufgeführt werden: Eigenständige Trägerschaft
und städtische Trägerschaft. 3. Zusätzliche Evaluation der Standpunkte zu einem
Kinder- und Jugendtheater bei der angestrebten Zielgruppe (Kinder- und
Jugendliche, Eltern, Kindergärten, Schulen, soziale Einrichtungen etc.).
Begründung: Die Vorlage M 123/19 ist nicht aussagekräftig genug,
um einen Grundsatzbeschluss für ein Projekt in einer Größenordnung von etwa 50
Millionen Euro zu verabschieden. Zwei wesentliche Punkte - eigenständige
Trägerschaft, finanzielle jährliche Folgekosten für die Stadt - werden äußerst
vage aufgegriffen und damit das Erkennen möglicher Risiken gänzlich außen vor
gelassen. Es reicht nicht aus, diese zwei Punkte später in einer Bau- und
Finanzierungsvorlage oder in einem nachfolgenden abschließenden Nutzungs- und
Betriebskonzept aufzugreifen - dann ist das Projekt bereits zu weit
fortgeschritten, um gegebenenfalls entsprechend einlenken oder das
Zoo-Gesellschaftshaus einer anderen Nutzung zuführen zu können. Bevor ein Grundsatzbeschluss verabschiedet werden
kann, müssen deshalb die Kosten, die durch den laufenden Betrieb eines Kinder-
und Jugendtheaters auf die Stadt zukommen, berechnet werden, um einen klaren,
detaillierten Überblick über die finanzielle Belastung zu haben, die nach einer
Sanierung des Zoo-Gesellschaftshauses auf die Stadt jährlich zukommen wird.
Laut Pressebericht gibt zum Beispiel die Stadt Leipzig jährlich rund 4,5
Millionen Euro für ihr Kinder- und Jugendtheater aus, das Land Berlin liegt bei
neun Millionen Euro. Da auf den städtischen Haushalt unter anderem mit
Sanierung und/oder Neubau der Städtischen Bühnen immense Kosten zukommen
werden, sollte dringend geklärt werden, ob die laufende jährliche Finanzierung
eines eigenständigen oder städtischen Kinder- und Jugendtheaters auch dauerhaft
von der Stadt garantiert werden kann. Es ist fahrlässig zu diesem Zeitpunkt
einen Grundsatzbeschluss für ein Kinder- und Jugendtheater zu fällen ohne die
jährlichen Folgekosten abschätzen zu können und ohne die Konzepte für die
Trägerschaft und ihre entsprechenden Folgen zu kennen. Wenn eine eigenständige
Trägerschaft scheitert, kommen weitere erhebliche Kosten auf die Stadt zu. Die
momentane finanzielle Planungsunsicherheit wird durch die ungeklärte
Trägerschaft verstärkt. Auf dieser Grundlage kann kein verlässlicher und
stabiler Grundsatzbeschluss gefällt werden. Ein Kinder- und Jugendtheater kann nur bestehen, wenn
die Nachfrage bei der Zielgruppe entsprechend hoch ist und von dieser
angenommen wird. In dem Bericht B 48/19 wurde eine Befragung von
Theaterschaffenden (freie Gruppen, Ensembles, EinzelkünstlerInnen,
Spiel- und Produktionsstätten sowie projektorientiert zusammenarbeitende
Kollektive) vorgenommen - allerdings kam die Zielgruppe, die Kinder- und
Jugendlichen und ihre Eltern, Kindergärten, Schulen, soziale Einrichtungen etc.
- nicht selbst zu Wort. Vor diesem Hintergrund wäre es interessant und
äußerst wichtig zu erfahren, wie die Meinungen von Kindern, Jugendlichen,
Eltern, Kindergärten, Schulen, sozialen Einrichtungen etc. zu einem Ort der
darstellenden Künste für Kinder und Jugendliche sind. Außerdem sollte auch
diese Zielgruppe frühzeitig in eine Informationspolitik und einen regen
Austausch zu einem Kinder- und Jugendtheater miteinbezogen werden. Antragsteller:
FDP
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Stefan
Freiherr von Wangenheim Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.08.2019, M 123
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Kultur- und
Freizeitausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 11.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 12.09.2019, TO I, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 123 wird im Rahmen der NR 947
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 947 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 951 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 962 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und
BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP
23 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 947 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 951 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 962 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 947) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen LINKE. und BFF
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION
zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Prüfung
und Berichterstattung); FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: AfD (M 123 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 947 = Prüfung
und Berichterstattung, NR 951 und NR 962 = Annahme) FDP (M 123, NR 947
und NR 951 = Ablehnung, NR 962 = Annahme) 34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 34
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 123 wird im Rahmen der Vorlage NR 947
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 947 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 951 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 962 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 971 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF
und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD, LINKE. und
BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AFD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AFD, FDP und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AFD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 123 = Annahme ohne Zusatz, NR 947 und NR 962 =
Prüfung und Berichterstattung, NR 951 und NR 971= Ablehnung)
36. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 123 wird im Rahmen der Vorlage NR 947 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 947 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Die Vorlage
NR 951 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 962 wird abgelehnt.
5. a) Die
Vorlage NR 971 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Wolter-Brandecker, von Wangenheim, Ochs, Krause, Popp
und Dr. Dürbeck sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF
und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne
Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD, LINKE., BFF
und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER
(= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AFD (= Annahme)
zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AFD, FDP und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 5. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 4617, 36. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 77