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Förderschulkapazitäten im Schwerpunkt Geistige Entwicklung

Vorlagentyp: NR CDU

Antrag

Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten einen Bericht über die aktuellen Schulplatzbedarfe im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vorzulegen. Darin werden die folgenden Fragen beantwortet:

  1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) werden zum Schuljahr 2024/25 an Frankfurter Schulen beschult und an welchen Schulen, mithilfe welcher adäquaten Förderinfrastruktur (einzeln ausgewiesen nach Anzahl der Schüler, Schulen und Standorte) findet die Beschulung statt?
  2. Wie haben sich die Schülerzahlen im Förderschwerpunkt GE in den vergangenen fünf Jahren in Frankfurt und hessenweit (aufgeschlüsselt nach Jahr) verändert?
  3. Welche Förderschulen betreuen derzeit in welchen Liegenschaften wie viele Außenstellenklassen/ Kooperationsklassen im Förderschwerpunkt GE?
  4. Welche Grundschulen und weiterführenden Schulen sind für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt GE zum Schuljahr 2024/25 vorgesehen und welche personelle und anderweitige Ausstattung erhalten die Schulen für die umfassende Förderung dieser Schülerinnen und Schüler?
  5. Wie sollen die Regelschulen die Vorgabe des Magistrats zur Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf GE, "angemessene Vorkehrungen für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung zu treffen" (siehe Antwort auf Frage Nr. 2457/2024), konkret umsetzen angesichts der bekannten Problematik von Platzmangel, überfüllten Klassen, fehlender Barrierefreiheit und Therapieinfrastruktur sowie einem Mangel an Lehrkräften mit sonderpädagogischem Fachwissen?
  6. Was hat die vonseiten des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (HKM) im Rahmen des Erlasses zur Genehmigung des Schulentwicklungsplans 2020-2029 geforderte differenzierte Neuanalyse des Schulplatzbedarfs im Förderschwerpunkt GE ergeben?
  7. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus aus Sicht des Magistrats für die Schulangebotsplanung, um den Anforderungen des § 145 HSchG zu genügen? Darauf aufbauend wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen vor dem Hintergrund des Erlasses des HKM zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2020-2029 (SEP) zur Bereitstellung ausreichender Förderschulkapazitäten im Förderschwerpunkt GE notwendig sind. Dabei ist insbesondere auf folgende Maßnahmen einzugehen:
  8. Die Gründung einer weiteren Förderschule im Schwerpunkt GE.
  9. Die laut Machbarkeitsstudie mögliche Errichtung einer Containeranlage für acht Klassen auf dem Gelände der Panoramaschule. Über Prüfergebnisse und Umsetzung wird der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich berichtet.

Begründung

Das Hessische Kultusministerium stimmte 2022 der Fortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplans für die Jahre 2020 - 2029 nur mit Auflagen zu. Eine zentrale Auflage betraf den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Hier ging das HKM davon aus, dass der Schulplatzbedarf in diesem Schwerpunkt auf absehbare Zeit in hohem Maße steigen wird, sodass die im SEP genannten Maßnahmen, wie die Errichtung von Zweigen im Förderschwerpunkt GE an der Charles-Hallgarten-Schule und der Viktor-Frankl-Schule, diesen nicht mehr abdecken können. Aus diesem Grund machte es das Ministerium der Stadt Frankfurt zur Auflage, zu prüfen, ob nach § 144 HSchG das öffentliche Bedürfnis nach Errichtung einer zusätzlichen eigenständigen Förderschule im Förderschwerpunkt GE gegeben ist und entsprechende planerische Grundlagen zu schaffen. Darüber hinaus erhielt die Stadt die Auflage, in den kommenden Schulentwicklungsplänen auch die zukünftigen Bedarfsprognosen sowie konkrete Beschulungsorte für Schülerinnen und Schüler mit Sonderpädagogischen Förderbedarfen auszuweisen. Mit den Antworten auf die Fragen Nr. 2454 und Nr. 2457 in der Plenarsitzung vom 02.05.2024 trifft der Magistrat keinerlei konkrete Aussagen über die aktuelle Bedarfslage, die Bedürfnisse der allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen für ihre Arbeit und die konkreten Planungen des Magistrats zur Umsetzung der Auflagen des HKM. Förder- und Regelschulen sowie die Familien werden aufgrund immer größerer Kapazitätsengpässe lange hingehalten und leiden unter dem Mangel an Planungssicherheit. Aus diesen Gründen sollte dem Thema nun endlich die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 28
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 77
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 949 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP
Ablehnung:
CDU Linke AFD FRAKTION BFF-BIG ÖkoLinX-ELF VOLT
Sitzung 33
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 949 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU AFD FRAKTION
Sitzung 37
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 949 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD FRAKTION

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