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PAR_4895_2024 § 4895 UEBERWIESEN

Förderschulkapazitäten im Schwerpunkt Geistige Entwicklung

Gremium

Ausschuss für Bildung und Schulbau

Sitzung

28

Beschlussdatum

1. Juli 2024

Gremiensitzung

1. Juli 2024

Antragsteller

CDU

Beschluss

Die Vorlage NR 949 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten einen Bericht über die aktuellen Schulplatzbedarfe im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vorzulegen. Darin werden die folgenden Fragen beantwortet: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) werden zum Schuljahr 2024/2025 an Frankfurter Schulen beschult und an welchen Schulen, mithilfe welcher adäquaten Förderinfrastruktur (einzeln ausgewiesen nach Anzahl der Schüler, Schulen und Standorte) findet die Beschulung statt? 2. Wie haben sich die Schülerzahlen im Förderschwerpunkt GE in den vergangenen fünf Jahren in Frankfurt und hessenweit (aufgeschlüsselt nach Jahr) verändert? 3. Welche Förderschulen betreuen derzeit in welchen Liegenschaften wie viele Außenstellenklassen/Kooperationsklassen im Förderschwerpunkt GE? 4. Welche Grundschulen und weiterführenden Schulen sind für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt GE zum Schuljahr 2024/2025 vorgesehen und welche personelle und anderweitige Ausstattung erhalten die Schulen für die umfassende Förderung dieser Schülerinnen und Schüler? 5. Wie sollen die Regelschulen die Vorgabe des Magistrats zur Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf GE, ‚angemessene Vorkehrungen für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung treffen' (siehe Antwort auf Frage Nr. 2457/2024), konkret umsetzen angesichts der bekannten Problematik von Platzmangel, überfüllten Klassen, fehlender Barrierefreiheit und Therapieinfrastruktur sowie einem Mangel an Lehrkräften mit sonderpädagogischem Fachwissen? 6. Was hat die vonseiten des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (HKM) im Rahmen des Erlasses zur Genehmigung des Schulentwicklungsplans 2020-2029 geforderte differenzierte Neuanalyse des Schulplatzbedarfs im Förderschwerpunkt GE ergeben? 7. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus aus Sicht des Magistrats für die Schulangebotsplanung, um den Anforderungen des § 145 HSchG zu genügen? Darauf aufbauend wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen vor dem Hintergrund des Erlasses des HKM zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2020‐2029 (SEP) zur Bereitstellung ausreichender Förderschulkapazitäten im Förderschwerpunkt GE notwendig sind. Dabei ist insbesondere auf folgende Maßnahmen einzugehen: 1. Die Gründung einer weiteren Förderschule im Schwerpunkt GE. 2. Die laut Machbarkeitsstudie mögliche Errichtung einer Containeranlage für acht Klassen auf dem Gelände der Panoramaschule. Über Prüfergebnisse und Umsetzung wird der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich berichtet."

Verknüpftes Dokument

NR_949_2024