Neugestaltung westliche Heerstraße: Erhalt der Gärten und Senkrechtparkplätze
Vorlagentyp: NR CDU GRÜNE
Begründung
Erhalt der Gärten und Senkrechtparkplätze Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 235 wird mit folgender Änderung beschlossen:
- Auf der Nordseite der Heerstraße werden im Abschnitt zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Ludwig-Landmann-Straße (M 235, Anlage 3) Senkrechtparkplätze eingerichtet. Die hierfür benötigten Flächen werden durch die Reduzierung des Querschnitts der einzelnen Verkehrsflächen gewonnen. Ein Eingriff in die Vorgärten auf der Südseite wird vermieden.
- Durch die Fortführung des verringerten Querschnittes auch im weiteren Verlauf der Heerstraße in Richtung Guerickestraße (M 235, Anlage 2) wird der Eingriff in die dortige Kleingartenanlage vermieden. Begründung: Durch die moderate Verringerung des Gesamtquerschnitts ist es sowohl möglich, auf der Nordseite der Heerstraße das Senkrechtparken beizubehalten als auch die auf der Südseite bestehenden Vorgärten zu erhalten. Somit kann dem Wunsch der AnwohnerInnen und des Ortsbeirats ohne schwerwiegende Folgen entsprochen werden. Durch die Fortführung der reduzierten Querschnittsbreite im weiteren Verlauf der Heerstraße in Richtung Guerickestraße wird auch der dort geplante Eingriff in die Kleingartenanlage vermieden.
Inhalt
Antrag vom 05.06.2008, NR 943
Betreff: Neugestaltung westliche Heerstraße: Erhalt der Gärten und Senkrechtparkplätze Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 235 wird mit folgender Änderung beschlossen:
- Auf der Nordseite der Heerstraße werden im Abschnitt zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Ludwig-Landmann-Straße (M 235, Anlage 3) Senkrechtparkplätze eingerichtet. Die hierfür benötigten Flächen werden durch die Reduzierung des Querschnitts der einzelnen Verkehrsflächen gewonnen. Ein Eingriff in die Vorgärten auf der Südseite wird vermieden.
- Durch die Fortführung des verringerten Querschnittes auch im weiteren Verlauf der Heerstraße in Richtung Guerickestraße (M 235, Anlage 2) wird der Eingriff in die dortige Kleingartenanlage vermieden. Begründung: Durch die moderate Verringerung des Gesamtquerschnitts ist es sowohl möglich, auf der Nordseite der Heerstraße das Senkrechtparken beizubehalten als auch die auf der Südseite bestehenden Vorgärten zu erhalten. Somit kann dem Wunsch der AnwohnerInnen und des Ortsbeirats ohne schwerwiegende Folgen entsprochen werden. Durch die Fortführung der reduzierten Querschnittsbreite im weiteren Verlauf der Heerstraße in Richtung Guerickestraße wird auch der dort geplante Eingriff in die Kleingartenanlage vermieden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 235
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