Ausbau der Heerstraße (L 3440) zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Damaschkeanger
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B 94 Betreff: Ausbau der Heerstraße (L 3440) zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Damaschkeanger Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.08.2000, § 6377 - B 303/00 - Mit dem Beschluss § 5254 vom 16.12.1999 hat die Stadtverordnetenversammlung die grundhafte Erneuerung der Heerstraße (L 4340) in den Vermögenshaushalt 2000 - 2004 aufgenommen. Der Magistrat beabsichtigt, in einem ersten Bauabschnitt den Bereich zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Damaschkeanger entsprechend der beigefügten Planung umzugestalten. Zeitgleich mit diesen Umgestaltungsmaßnahmen zur Einrichtung von beidseitigen Radfahrstreifen müssen in diesem Streckenabschnitt die Kanäle saniert werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Bereich östlich der Eberstadtstraße bis zum Damaschkeanger im erschließungsrechtlichen Sinn unfertig ist. Das bedeutet, dass die noch nicht erstmalig hergestellten Teilbereiche (Gehweg, Parkflächen einschließlich Bäume und Straßenbegleitgrün) aus Erschließungsmitteln finanziert werden können. Die Vorplanung sieht einen auf ganzer Länge in konstanter Breite durchgeführten Fahrbahnquerschnitt, beidseitige Radfahrstreifen und zwischen den Radfahrstreifen und dem Gehweg einen durch Baumscheiben gegliederten Längsparkstreifen vor. Die angrenzenden Seitenräume in anforderungsgerechter Breite stehen allein den Fußgängern zur Verfügung. Die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in annähernd gleichmäßigen Abständen angeordneten Baumstandorte verleihen der Straße zusammen mit dem bereits vorhandenen Baumbestand, der - soweit möglich und mit dem gewählten Raster verträglich - in die Planung integriert wurde, den Charakter einer Allee. Der Streckenabschnitt der Heerstraße zwischen der Guerickestraße und dem Anschluss an die vorliegende Planung östlich der Einmündung der Ludwig-Landmann-Straße ist Gegenstand einer gesonderten, zurzeit in der Bearbeitung befindlichen Planung. Diese wird der Stadtverordnetenversammlung nach Fertigstellung in einem weiteren Bericht zur Kenntnis gegeben. Anlage 1 (ca. 237 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2000, B 303 Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 235 Vortrag des Magistrats vom 14.06.2013, M 104 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 30.01.2002 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2002, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Vorlage B 94 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2002, TO I, TOP 138 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 2508, 10. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.04.2002 Aktenzeichen: 66 5