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Rechenzentren und § 13 BauGB nein, Solarthermiekraftwerke ja

Vorlagentyp: NR Gartenpartei

Antrag

Die in M 156/23 genannte Unterordnung von Rechenzentren wird weiterverfolgt, doch die Überordnung von Solarthermiekraftwerken wird unterstützt. Energieintensiver Industrie muss mit klimaneutraler Energie geholfen werden. Die Änderung der Bebauungspläne nach dem vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB wird abgelehnt, stattdessen soll die Umweltverträglichkeit geprüft werden inkl. Einbindung der Bevölkerung. Bei zu wenig Umweltverträglichkeit soll die Umweltverträglichkeit z. B. durch Entsiegelung und neue Grünflächen sowie Solarthermiekraftwerke und/oder Fotovoltaikanlagen verbessert werden. Grüne Inseln sollen auf totem Gebiet geschaffen werden.

Begründung

Man muss Frau Heilig nicht zuarbeiten, wenn sie sagt, dass Frankfurt es nicht schafft, bis 2035 Klimaneutral zu werden. Hier müssen Lösungen her. Der § 13 BauGB ist kritisch zu sehen, das Bundesverwaltungsgericht hat den § 13b BauGB kürzlich als nicht vereinbar mit europäischem Recht bezeichnet. Bürgerbeteiligung darf nicht eingeschränkt werden.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

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