Rettet den Welschgraben
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vergabe eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 muss dringend überprüft werden. Der Baumbestand muss und soll erhalten bleiben. Das Erbbaurecht darf nur vergeben werden, wenn alle Bäume erhalten bleiben.
Begründung
Doch ist es offensichtlich, dass eine Bebauung nicht möglich ist, ohne die Bäume zu fällen. Laut M110 : "Auf dem Grundstück befinden sich Bäume - ein Teil der Bäume ist im Baumkataster unter den Nrn. 9 und 11 - 14 eingetragen sind. Der Baumbestand auf dem Grundstück soll erhalten bleiben. Eine Fällung ist nicht vorgesehen." Doch das ist Augenwischerei, am Ende werden die Bäume doch gefällt, wenn das Erbbaurecht vergeben ist. Besser jetzt eingreifen.
Beratungsverlauf 6 Sitzungen