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Gefährdung etlicher Kastanien im Welschgraben

Vorlagentyp: A Gartenpartei

Fragen an den Magistrat

1. Mit welchem juristischen Instrument soll/kann/wird der Schutz bzw. die Unbebaubarkeit des Grundstücks in einem gewissen Radius um die Bäume herum (dies muss noch gutachterlich geklärt werden) sichergestellt werden?2. Welche Gesetze/Verordnungen/alternativen Vorschriften gibt es, die die Verpflichtung zur Einholung eines Baumgutachtens und der Berücksichtigung bei der geplanten Bebauung, wie durch die Maßgabe vorgesehen, sicherstellen?3. Bitte erläutern Sie, wie genau die Verpflichtung auf Erstellung eines Baumgutachtens und die Einhaltung dessen Ergebnis bei einer Bauantragsplanung und -ausführung sichergestellt werden soll?4. Wird der Erbpachtvertrag rückabgewickelt, sofern sich herausstellen sollte, dass die Bebaubarkeit des Grundstücks nicht bzw. nicht im Rahmen der Bedürfnisse des Vereins besteht? Und wenn ja: inwiefern wird dies in den Erbpachtvertrag formuliert?5. Weshalb kauft die Stadt Frankfurt oder die Stiftung Lebenshilfe Frankfurt nicht ein Bestandsgebäude, das den Anforderungen entspricht?6. Hat der Magistrat diesen Fall im Blick? Rund um den Aufruhr, den die Pläne der Stadt Frankfurt, "unsere" Hundewiese in Zeilsheim zu bebauen, verursacht haben, hat die Unterzeichnerin, um nur ein Beispiel zu nennen, eine Mail eines Zeilsheimer Paares erreicht, deren uralter Baumbestand im Garten teilweise zerstört wurde, weil auf dem unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstück "nur" eine Garage gebaut wurde. Eines von vielen Beispielen, bei denen - egal wie wohlmeinend zuvor votiert und beschlossen worden war - Tatsachen geschaffen wurden, die unwiederbringlich zum Absterben von erhaltenswertem Baumbestand geführt haben.7. Uli Baier (Grüne) sagte kürzlich, so etwas wie beim Biergarten Drosselbart, darf uns nie wieder passieren. Dort wurden die schönsten Kastanien gefällt. Ein Eschersheimer Wahrzeichen zerstört. Sollte die Stadt Frankfurt nicht alles dafür tun, das genau dieses nicht wieder passiert in Zeilsheim?8. Die Baupläne der Lebenshilfe Frankfurt für die Bebauung des zu vergebenden Grundstücks sind dem Ortsbeirat 6 vorgelegt worden. Dieser hat nun erst recht Zweifel, dass die Bebauung ohne eine Schädigung der Bäume möglich ist. Wieso legt der Magistrat den Stadtverordneten nicht ebenfalls die Pläne vor, damit diese um unter gesamt Würdigung der Umstände eine Entscheidung treffen zu können?9. Frau Weber versprach im Planungsausschuss entschieden der Lebenshilfe Frankfurt aufzugeben, gutachterlich zu klären, dass das geplante Bauprojekt den Bestand der Bäume nicht gefährdet. Weshalb kann diese Klärung nicht VOR einer vertraglichen Vergabe des Grundstücks geschehen? An den zeitlichen Abläufen würde sich dadurch doch nichts ändern?10. Hat die Stadt im Blick, dass es sich bei dem Grundstück um ein Hochrisiko-Überschwemmungsgebiet handelt, es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bei Bauaufwand und auch in Bezug auf die Wurzeln der Kastanien starke Einschränkungen gibt bzw. etliches zu beachten ist?11. Weshalb muss ein solches Grundstück, entgegen sämtlichen Maßgaben und Versprechungen des Koalitionsvertrages, nun geopfert werden, wenn es für das durch die Lebenshilfe Frankfurt veranschlagte Budget von aktuell 1,3 Mio EUR möglich sein muss, ein Bestandsgebäude zu finden, das ebenfalls den gewünschten Bedürfnissen entspricht?12. Die Starkregengefahrenkarte zeigt Überflutungstiefe und Fließgeschwindigkeit genau im besagten Gebiet als exorbitant an und eine Bebauung würde zu einer massiven Verschlechterung bei Starkregen führen. Ich frage den Magistrat: Wird hier die Starkregenkarte bewusst ignoriert und ein Absaufen der alten und neuen Doppelhaushälfte in Kauf genommen, sowie Speicherung und Abtransport von Wassermassen bewusst blockiert?13. Den hundertjährigen Kastanien derart auf den Leib zu rücken, also Wurzeln und Äste bis auf 4 Meter zu kappen, ist das der Umgang, ist es das Bild, was Greencity von sich nach außen hin präsentieren möchte, in Bild der Entwürdigung wertvollster Bäume?14. Wo werden Flächen für die Hundewiese und für das Froschbrunnenfest bereitgestellt, wenn diese wegfallen durch die Bebauung?15. Bei der Feuerwehr gegenüber lässt man den Bäumen 10 Meter zum Leben, das ist angemessen. Hier sind es nur 4 Meter. Warum hält der Magistrat sich nicht an die örtlichen Gepflogenheiten und respektiert besonders wichtige hundertjährige Bäume?16. Wer haftet dafür, wenn es zu Überschwemmungen kommt, weil ein Grundstück bebaut wurde, welches aus gutem Grund 50 Jahre unbebaut geblieben ist?