Frankfurter Tagesfamilien besser unterstützen
Antrag
- Der Magistrat wird gebeten: Der Stadtverordnetenversammlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Satzung "Tagesfamilien Frankfurt" zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Für das Inkrafttreten der Satzung "Tagesfamilien Frankfurt" spätestens das anvisierte Datum vom 01.01.2024 einzuhalten.
- Der Stadtverordnetenversammlung bei Nichteinhaltung unaufgefordert einen Zwischenbericht sowie ein neues Datum vorzulegen.
- Die degressive Berechnung von Tagesfamilien bei mehr als drei gleichzeitig anwesenden Kindern noch vor dem 01.01.2024, spätestens zum Oktober 2023 abzuschaffen. Dabei ist für den Fall, dass die eigentliche Satzung nicht rechtzeitig beschlossen werden kann zu prüfen, ob die vorgezogene Abschaffung der Degression durch einen vorgezogenen Magistratsbeschluss oder durch eine Rückwirkung des Satzungsbeschlusses realisiert werden kann.
- Zusätzlich soll in der Satzung Tagesfamilien Frankfurt eine Regelung verankert werden, dass sich die Förderleistungen der Tagesfamilien zukünftig analog zur Tariferhöhung von Erzieher*innen gemäß TVÖD prozentual erhöht.
- Es ist zudem zu prüfen und zu berichten, welche Mehrkosten für die Kindertagespflege bei Einführung einer Förderleistung von mindestens 7,50 € pro Kind und Stunde entstehen und wie hoch die Vergütung im Vergleich zur Vergütung in anderen hessischen Kommunen/Landkreisen bzw. zu angestellten Kita-Fachkräften wäre.
- Für die Betreuung auch nach 20 Uhr weiterhin die regulären Förderleistungen zu zahlen. Somit soll die Aufnahme von Kindern im Schichtbetrieb arbeitender Personen gefördert werden.
- Die im Hinblick auf die hohe Inflation sowie gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten angekündigten niedrigschwelligen kurzfristigen Einmalzahlungen und Hilfefonds für Tagesfamilien bereitzustellen.
- Zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine angepasste Sachkostenpauschale umgesetzt werden kann. Dabei soll auch in Zukunft der Grundsatz einheitlicher Elternentgelten bei der Verpflegungspauschale gewahrt werden. In 2023 soll die erhöhte Betriebsausgabenpauschale als Sachkosten an die Tagesfamilien weitergegeben werden.
- Zu prüfen und zu berichten, inwiefern zwei zusätzliche Regenerationstage jährlich analog zu Beschäftigten der TVöD-Entgeltordnung Teil B Abschnitt XXIV Anlage 1 auch für Tagesfamilien implementiert werden können.
- Zu prüfen und zu berichten, wie viele Tagesfamilien innerhalb der letzten fünf Jahre ihre Tätigkeit beendet haben, wie viele Tagesfamilien im selben Zeitraum die Tätigkeit neu aufgenommen haben und wie viele Plätze pro Jahr bei Tagesfamilien zur Verfügung standen.
- Es ist zu prüfen und zu berichten, wie eine bessere Auffindbarkeit und ein transparenter Anmeldeprozess für Tagesfamilien im Kindernet umgesetzt werden kann.
Begründung
Tagesfamilien stellen einen Pfeiler des städtischen Kinderbetreuungssystems dar. Besonders für Personen, die im Schichtdienst arbeiten, sind sie oftmals unerlässlich, da Tagesfamilien auch Betreuungszeiten anbieten können, die in anderen Kinderbetreuungseinrichtungen so nicht umsetzbar sind. Tagesfamilien sind nach § 43 SGB VIII gleichrangig mit Kindertageseinrichtungen wie KITAs und Kinderkrippen und können darum bei dem Betreuungsdefizit im U3-Bereich Abhilfe schaffen. Tagesfamilien sind selbständig tätig und leisten ihre Arbeit in den allermeisten Fällen in der eigenen Wohnung. Um gute Arbeit leisten zu können, müssen sie deshalb angemessen, sowohl für ihre Arbeitszeit, als auch für die in der Wohnung anfallenden Nebenkosten vergütet werden. Durch die hohe Inflation und steigenden Energie- sowie Lebenshaltungskosten ist dies mittlerweile für viele Tagefamilien nicht mehr umsetzbar. Eine Anpassung der Vergütung der Tagesfamilien halten wir einerseits aufgrund der Kostensteigerung, andererseits aber auch um dauerhaft Frauen und Männer für die Tätigkeit als Tageseltern gewinnen zu können für notwendig. Wir wollen den Erhalt von Tagesfamilien sichern, die Tagesfamilien fördern und ihnen somit besonders in wirtschaftlichen, finanziellen Notlagen unter die Arme zu greifen.
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
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