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Frankfurter Programm zur Mietwohnungsbauförderung/Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und Gewährung von Zuschüssen

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

Mietwohnungsbauförderung/Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und Gewährung von Zuschüssen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die neue Fassung der Richtlinie wird im Punkt 2.2 wie folgt durch den neuen Punkt d) ergänzt (kursiv): Förderungsfähig sind Neubauten nach Ziffer 2.1.1 mit einem erhöhten energetischen Standard alternativ als d) Gebäude, die eine um mindestens 30 Prozent gegenüber den Erfordernissen der Energieeinsparverordnung (EnEV in der jeweils gültigen Fassung) verbesserte Energieeffizienz aufweisen. Begründung: Die Kosten für den Wohnungsneubau werden nicht zuletzt durch hohe Baustandards, insbesondere hinsichtlich der Energieeffizienz in die Höhe getrieben. Daher ist es widersinnig, ausgerechnet solche Bauvorhaben fördern zu wollen, deren Realisierungskosten aufgrund der geltenden Förderrichtlinien besonders hoch sind. Die finanziellen Anreize sind für potentielle Investoren eher gering. Um die Anreize zu erhöhen, ist es daher geboten, die Förderrichtlinien weniger streng zu formulieren. Ziel muss es sein, möglichst viel Wohnraum, auch für Studierende in Frankfurt zu errichten. Dieses primäre Ziel wird durch die Vorgabe in der Vorlage M 102 konterkariert.

Inhalt

Antrag vom 04.07.2016, NR 67

Betreff: Frankfurter Programm zur Mietwohnungsbauförderung/Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und Gewährung von Zuschüssen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die neue Fassung der Richtlinie wird im Punkt 2.2 wie folgt durch den neuen Punkt d) ergänzt (kursiv): Förderungsfähig sind Neubauten nach Ziffer 2.1.1 mit einem erhöhten energetischen Standard alternativ als d) Gebäude, die eine um mindestens 30 Prozent gegenüber den Erfordernissen der Energieeinsparverordnung (EnEV in der jeweils gültigen Fassung) verbesserte Energieeffizienz aufweisen. Begründung: Die Kosten für den Wohnungsneubau werden nicht zuletzt durch hohe Baustandards, insbesondere hinsichtlich der Energieeffizienz in die Höhe getrieben. Daher ist es widersinnig, ausgerechnet solche Bauvorhaben fördern zu wollen, deren Realisierungskosten aufgrund der geltenden Förderrichtlinien besonders hoch sind. Die finanziellen Anreize sind für potentielle Investoren eher gering. Um die Anreize zu erhöhen, ist es daher geboten, die Förderrichtlinien weniger streng zu formulieren. Ziel muss es sein, möglichst viel Wohnraum, auch für Studierende in Frankfurt zu errichten. Dieses primäre Ziel wird durch die Vorgabe in der Vorlage M 102 konterkariert.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.05.2016, M 102 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 06.07.2016

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 2
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
FDP CDU SPD Grüne
Enthaltung:
Linke BFF
Sitzung 3
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 67 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
FDP BFF
Enthaltung:
Linke
Sitzung 5
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 67 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
FDP ÖkoLinX-ARL BFF
Enthaltung:
Linke

Reden im Parlament

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