Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße - Parkplätze vor der Kleingartenanlage erhalten
Begründung
Wilhelm-Epstein-Straße - Parkplätze vor der Kleingartenanlage erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 61 vom 12.04.2013 - Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße; Bau- und Finanzierungsvorlage - wird mit folgender Ergänzung beschlossen: Die auf der Südseite der Wilhelm-Epstein-Straße im Bereich der Kleingartenanlage bestehenden 21 Stellplätze bleiben auch nach der Einrichtung der Radverkehrsanlage und der Straßensanierung erhalten. Um die notwendige Fläche zu gewinnen, werden dazu in diesem Abschnitt statt der vorgesehenen Radfahrstreifen Schutzstreifen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer abmarkiert. Begründung: Durch die Anlage von beidseitigen Radfahrstreifen auf der Wilhelm-Epstein-Straße wird eine für den Alltags- und Freizeitradverkehr nutzbare Stadtteilverbindung zwischen Ginnheim-Süd und Dornbusch und eine Verknüpfung mit der Platenstraße, die Bestandteil der Radroute Nordweststadt-Innenstadt ist und in die Innenstadt führt, hergestellt. Damit verbunden ist auch die notwendige Erneuerung der Fahrbahn. Für die Einrichtung der Radverkehrsanlagen ist ein Eingriff in den Parkplatzbestand unvermeidlich. Gleichzeitig besteht aber ein Bedarf an Parkplätzen, insbesondere auch durch die Pächter der dort ansässigen Kleingartenanlage, die für den Transport von Materialien häufig auf das Auto angewiesen sind. Eine Überprüfung der Planung hat ergeben, dass die vor der Kleingartenanlage vorhanden 21 Parkplätze durch nur geringfügige Planungsänderungen erhalten werden können.
Inhalt
Antrag vom 29.05.2013, NR 615
Betreff: Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße - Parkplätze vor der Kleingartenanlage erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 61 vom 12.04.2013 - Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße; Bau- und Finanzierungsvorlage - wird mit folgender Ergänzung beschlossen: Die auf der Südseite der Wilhelm-Epstein-Straße im Bereich der Kleingartenanlage bestehenden 21 Stellplätze bleiben auch nach der Einrichtung der Radverkehrsanlage und der Straßensanierung erhalten. Um die notwendige Fläche zu gewinnen, werden dazu in diesem Abschnitt statt der vorgesehenen Radfahrstreifen Schutzstreifen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer abmarkiert. Begründung: Durch die Anlage von beidseitigen Radfahrstreifen auf der Wilhelm-Epstein-Straße wird eine für den Alltags- und Freizeitradverkehr nutzbare Stadtteilverbindung zwischen Ginnheim-Süd und Dornbusch und eine Verknüpfung mit der Platenstraße, die Bestandteil der Radroute Nordweststadt-Innenstadt ist und in die Innenstadt führt, hergestellt. Damit verbunden ist auch die notwendige Erneuerung der Fahrbahn. Für die Einrichtung der Radverkehrsanlagen ist ein Eingriff in den Parkplatzbestand unvermeidlich. Gleichzeitig besteht aber ein Bedarf an Parkplätzen, insbesondere auch durch die Pächter der dort ansässigen Kleingartenanlage, die für den Transport von Materialien häufig auf das Auto angewiesen sind. Eine Überprüfung der Planung hat ergeben, dass die vor der Kleingartenanlage vorhanden 21 Parkplätze durch nur geringfügige Planungsänderungen erhalten werden können.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.04.2013, M 61 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.06.2013
Reden im Parlament
Reden werden geladen...
Fehler beim Laden der Reden
Keine Reden zu dieser Vorlage gefunden