Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.04.2013, M
61 Betreff:
Radverkehrsanlage in der
Wilhelm-Epstein-Straße Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2007, § 1821 (M 54)
I. Der Planung und Ausführung
der Radverkehrsanlage Wilhelm-Epsteinstraße wird entsprechend der vorgelegten
Plananlagen zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme
mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 1.746.080,- € brutto werden bewilligt
und freigegeben.
III. Es dient zur Kenntnis,
dass: a) für die Baumaßnahme im
Investitionsprogramm 2012 bis 2015 die Mittel in der Produktgruppe 16.3,
Projektdefinition 5.001070, zur Verfügung stehen, b) die vorhandenen Flächen zum
31.12.2012 einen Restbuchwert von 173.876,40,- € aufweisen, dieser
Restwert wird in der Produktgruppe 16.03 budgetneutral berücksichtigt,
c) die Jahresfolgekosten in
Höhe von 143.323,53 € sichergestellt sind. A Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2007, § 1821, zur Vorplanungsvorlage M 54
hat der Magistrat die Planung zur Radverkehrsführung in der
Wilhelm-Epstein-Straße erarbeitet. Die Planung erstreckt sich vom Knotenpunkt
August-Scheidel-Straße/Ginnheimer Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße bis zum
Knotenpunkt Platenstraße/Am Dornbusch/Ernst-Schwendler-Straße. Durch die Radverkehrsanlage wird eine für den
Alltags- und Freizeitradverkehr nutzbare Stadtteilverbindung zwischen
Ginnheim-Süd und Dornbusch und eine Verknüpfung mit der Platenstraße, die
Bestandteil der Radroute Nordweststadt-Innenstadt ist und in die Innenstadt
führt, hergestellt. Die Trassenführung ist durch die vorhandene Lage der
Wilhelm-Epstein-Straße vorgegeben. B Alternativen Keine. C Lösung Die Planung beinhaltet im Einzelnen folgende
Maßnahmen: Radverkehrsanlagen Die Planung der Radverkehrsanlagen auf der
Wilhelm-Epstein-Straße sieht die Herstellung von Radfahrstreifen auf der
Fahrbahn vor. Am Knotenpunkt
August-Scheidel-Straße/Ginnheimer Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße wird die
bestehende Fußgängerinsel umgebaut und die bestehende Lichtsignalanlage (LSA)
angepasst. Der bestehende Radweg entlang der von Süden kommenden Ginnheimer
Landstraße wird über eine neu zu errichtenden Rampe über den Knotenpunkt
geführt. Im Bereich vom Knotenpunkt
August-Scheidel-Straße/Ginnheimer Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße bis zur
Einmündung "Rebgärten" bleiben die bestehenden Gehwege in ihrer Breite
unverändert. Die vorhandenen Schrägparkstände auf der nördlichen Fahrbahnseite
werden zu Längsparkständen mit einer Breite von 2,0 m umgestaltet. Die
südlichen Parkstände bleiben weitestgehend unverändert erhalten. Lediglich am
Knotenpunkt zur Ginnheimer Landstraße entfallen ca. drei Stellplätze am Beginn
des Radweges. Die verbleibende Fahrbahnbreite
reicht aus, beidseitige Radfahrstreifen von 1,70 m Breite und zwei
Pkw-Fahrstreifen von mind. 3,25 m Breite zu realisieren, sodass die Regelbreite
von 6,50 m für den Begegnungsverkehr Bus/Bus gewährleistet ist. Im weiteren Verlauf von der Einmündung "Rebgärten"
bis zum Knotenpunkt Platenstraße/Am Dornbusch/Ernst-Schwendler-Straße weitet
sich die Fahrbahn auf. In diesem Bereich sind beidseitige Radfahrstreifen von
1,85 m Breite vorgesehen. Die bisher vorhandenen zwei Pkw-Fahrstreifen pro
Fahrtrichtung werden auf einen Pkw-Fahrstreifen pro Fahrtrichtung reduziert.
Die Gehwege und Grünflächen bleiben weitestgehend unverändert. Am Knotenpunkt Platenstraße/Am
Dornbusch/Ernst-Schwendler-Straße wird die Fußgängerinsel auf der
Ernst-Schwendler-Straße teilweise rückgebaut, um ausreichend Platz für die Rad-
und Pkw-Fahrstreifen zu erhalten. Einmündung der Rosa-Luxemburg-Straße, Zufahrt zur
Bundesbank Der südliche Straßenabschnitt der
Wilhelm-Epstein-Straße vom Einmündungsbereich der Rosa-Luxemburg-Straße bis zur
Zufahrt der Deutschen Bundesbank wird auf einer Länge von ca. 80 m
umgebaut. Auf einer Strecke von ca. 25 m wird der von der
Rosa-Luxemburg-Straße kommende Verkehr durch ein bauliches Trennelement
parallel zur Wilhelm-Epstein-Straße geführt. Nach diesem Abschnitt kann sich der einmündende
Verkehr entweder in den fließenden Verkehr der Wilhelm-Epstein-Straße einfädeln
oder gelangt über den neu herzustellenden Rechtsabbiegestreifen direkt zur
Deutschen Bundesbank. Im Bereich der baulichen Abtrennung reduziert sich
der südliche Radfahrstreifen auf eine Breite von 1,60 m. Im Bereich der
Einfädelspur verläuft der Radfahrstreifen zwischen der Geradeausspur der
Wilhelm-Epstein-Straße und der Einfädelspur mit einer Breite von
2,10 m. Bushaltestellen Die im Planungsgebiet vorhandenen Bushaltestellen
wurden im Zuge der Beschleunigung der Buslinie 34 gemäß dem Ausbaustandard der
VGF umgebaut und teilweise verlegt. Die damit verbundene barrierefreie
Gestaltung der Haltestellen trägt zur Verbesserung des ÖPNV bei. Die an der nördlichen Straßenseite gelegene
Haltestelle "Europaturm" wurde ca. 110 m nach Westen verschoben. Die
an der südlichen Straßenseite gelegene Haltestelle "Europaturm" wurde von einer
Haltebucht in ein Haltestellenkap umgebaut. Die Haltestellen "Deutsche Bundesbank" wurden durch
den Einbau von Niederflurborden und taktilen Leiteinrichtungen barrierefrei
umgebaut. Die an der nördlichen Straßenseite
der Ernst-Schwendler-Straße gelegene Haltestelle "Platen-straße" wurde
ca. 50 m nach Westen verschoben. Die südliche Haltestelle
"Platenstraße" wurde am bestehenden Standort barrierefrei umgebaut. Mobilitätsgerechter Ausbau Im Zuge der Maßnahme werden alle Fußgängerüberwege
gemäß dem aktuellen Standard mit taktilen Elementen versehen. Fahrbahnerneuerung Im Zuge des Radwegeausbaus erfolgt in
Teilabschnitten auch eine Deckenerneuerung. Im Bereich der Deckenerneuerung
werden die alten Straßenabläufe 50 x 50 cm durch neue 50 x 30 cm ersetzt.
Bordsteine werden reguliert. Um das zum Teil vorhandene geringe Quergefälle der
Fahrbahn etwas anzuheben, werden auch die Borde der Mittelinseln weitestgehend
erneuert. Die alten Inselköpfe werden ebenfalls durch neue ersetzt Vom Bauanfang an der Ginnheimer Landstraße bis
Station 0 + 070 wird die Fahrbahn auf voller Breite grunderneuert, da der
vorhandene Aufbau nicht mehr tragfähig ist, ebenso die nördliche Fahrbahn
zwischen den Stationen 0 + 095 und 0 + 210. Der nördliche Gehweg incl. der Stellplätze seitlich
der Deckenerneuerungsmaßnahme wird mit einem neuen Belag versehen. Auf der
Südseite erfolgt eine Gehwegerneuerung zwischen den Stationen 0 + 830 bis 1 +
040 und 1 + 280 bis 1 + 350. Im Zuge des Umbaus werden Wurzelschutzmaßnahmen
erforderlich. Alle von der Radverkehrsanlage
betroffenen Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main,
Grunderwerbskosten fallen nicht an. D Kosten 1. Investitionsbedarf Mittel in Höhe von 1.746.080 € stehen auf dem
Konto Produktgruppe:
16.3 Sachkonto:
8078.5200 Projektdefinition:
5.001070 zur Verfügung. Kostenübersicht 1. Baukosten € € €
1.1 Straßenbauarbeiten 1.171.380
1.2 Trassenarbeiten
1.2.1
Neubau der LSA (Straßenverkehrsamt) 246.100
1.2.3
Beleuchtung 43.700
Summe 1 Baukosten
1.461.180 2. Baunebenkosten € € €
Planung, Bauüberwachung
148.800
Kampfmittel 19.000
Planung Amt 36 62.100
Baumgutachten 10.800
Geo- und Umwelttechnische Gutachten 44.200
Summe 2 Baunebenkosten
284.900
GESAMTKOSTEN 1.746.080 2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden für Planung und Gutachten
bereits verausgabt: Im Jahr
2009 24.200,00 €, im Jahr 2010 22.000,00 €, im Jahr 2011 28.400,00
€ im Jahr 2012
0,00 €.
74.600,00 € Noch kassenwirksam werden im Jahr 2013 343.500,00 €,
im Jahr 2014 1.327.980,00
€,
1.671.480,00
€. 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten Die für die Folgekostenermittlung anzusetzenden
Gesamtkosten ergeben sich zu 1 Baukosten 1.461.180,00 € 2 Baunebenkosten
284.900,00 € Gesamtkosten
1.746.080,00 €. 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 Straßenbau 5.600 m2 á 1,30 €
7.280,00 € 4.2.2 Lichtsignalanlagen Unterhaltung
15.000,00 € Betrieb
4.500,00 € Instandsetzung 5 % von 246.100 €
12.305,00 € gesamt
31.805,00
€ 4.3 Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (4,25% der
Gesamtkosten, davon die Hälfte)
37.104,20 € 2. Abschreibung Straßenbau (30 Jahre)
48.542,67 € Beleuchtung
(20 Jahre)
2.185,00 € Signalanlagen (15 Jahre)
16.406,67
€ Abschreibung
gesamt
67.134,33 € Kapitalkosten gesamt
104.238,53 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage _Lageplan_Blatt_1 (ca. 714 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_2 (ca. 554 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_3 (ca. 558 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_4 (ca. 789 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_5 (ca. 416 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_6 (ca. 712 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_7 (ca. 676 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_8 (ca. 872 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
29.05.2013, NR 612
Antrag vom
29.05.2013, NR 615
Antrag vom
05.06.2013, OF
624/9 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.03.2007, M 54 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2
am 13.05.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 61
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 21. Sitzung des OBR 9
am 16.05.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Die Vorlage M
61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP,
FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen 3 CDU, GRÜNE und LINKE. (=
Ablehnung der Zurückstellung) 20. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 61 auf den
Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 21. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2013, TO I, TOP 25 Der
Geschäftsordnungsantrag der LINKE., die Beratung des Tagesordnungspunktes bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von
CDU und GRÜNE gegen die Stimmen von SPD, LINKE., FDP FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER abgelehnt. Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 61 wird im Rahmen der Vorlage NR 615 zugestimmt.
2.
a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 612 wird im Rahmen
der Vorlage NR 615 zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 612 wird
abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 615 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. Abstimmung:
zu 1.
CDU und GRÜNE gegen SPD und Piraten (= Annahme ohne Zusatz),
FDP (= Annahme im Rahmen NR 612), FREIE WÄHLER = Annahme im Rahmen des
Revisionsberichtes) und RÖMER (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
zu 2.
a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE
WÄHLER und Piraten (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz) und RÖMER
(= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU
und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung), FDP und Piraten (=
Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (=
Enthaltung) b) CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP (=
Annahme ohne Zusatz) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (=
Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD
und Piraten gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 612), FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
ÖkoLinX-ARL (M 61 = Annahme, NR 612 und NR 615 = Ablehnung) NPD (M 61, NR
612 und NR 615 = Annahme) 22. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 21 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 61 wird im Rahmen der Vorlage NR 615 zugestimmt.
2.
a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 612 wird im Rahmen
der Vorlage NR 615 zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 612 wird
abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 615 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. Abstimmung:
zu 1.
CDU und GRÜNE gegen SPD, Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (=
Annahme ohne Zusatz), FDP (= Annahme im Rahmen NR 612) sowie FREIE WÄHLER (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und RÖMER (= Ablehnung); LINKE. (=
Enthaltung) zu 2. a) Ziffer 1.: CDU
und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP
und NPD (= Annahme ohne Zusatz) sowie RÖMER (= Prüfung und
Berichterstattung); LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen
SPD, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP, Piraten und NPD (=
Annahme ohne Zusatz) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (=
Enthaltung) b) CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL
gegen FDP und NPD (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung);
LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD,
Piraten und NPD gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 612), FREIE WÄHLER und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung);
LINKE. (= Enthaltung) 22. Sitzung des OBR 9
am 20.06.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: 1.
Dem
Antrag der SPD, sich mit der Vorlage nicht zu befassen, wird zugestimmt
2.
Die Vorlage OF 624/9 wurde zurückgezogen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3235, 22. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 Aktenzeichen: 61 1