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Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.03.2007, M 54 Betreff: Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße 1. Die Vorplanung zur Anlage von Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, - auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen. Die Planungskosten werden aus dem Investitionsprogramm "Investive Maßnahmen im Radverkehr" der Produktgruppe 16.3 / Projektdefinition 5.001070 / Kostenstellenbereich 66/0 finanziert; - eine detaillierte Kostenberechung aufzustellen und dem Revisionsamt zur Prüfung vorzulegen; - aufgrund der geprüften Kostenberechnung die Maßnahme umzusetzen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Kosten der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen (einschl. Beschilderung und Markierung) in einer Größenordnung von 1,025 Mio. € aus Eigenmitteln der Produktgruppe 16.3 / Projektdefinition 5.001070 / Kostenstellenbereich 66/0 und der ggf. verbleibende Differenzbetrag aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden sollen. Die Herstellungskosten werden auf die Beträge begrenzt, die sich aus der Prüfung der Kostenberechnung durch das Revisionsamt ergeben. 4. Es dient zur Kenntnis, dass auf GVFG/FAG Fördermittel verzichtet werden soll. Begründung: A) Zielsetzung: Der Magistrat hat eine Vorplanung zur Radverkehrsführung in der Wilhelm-Epstein-Straße erarbeitet. Die Vorplanung erstreckt sich vom Knotenpunkt Aug.-Scheidel-Straße/Ginnheimer Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße bis zum Knotenpunkt Platenstraße/Am Dornbusch/Ernst-Schwendler-Straße. Durch diese Radverkehrsanlage wird eine für den Alltags- und Freizeitradverkehr nutzbare Stadtteilverbindung zwischen Ginnheim-Süd und Dornbusch und eine Verknüpfung mit der Platenstraße, die Bestandteil der Radroute Nordweststadt - Innenstadt ist und in die Innenstadt führt, hergestellt. Die Radverkehrsverbindung berührt die Ortsbezirke 2 und 9. Die Planung berücksichtigt die Anfrage des Ortsbeirates 9 vom 26.05.1994, sieht jedoch statt eines einseitigen Radweges entlang der Wilhelm-Epstein-Straße (stadteinwärts) in Richtung Hansaallee beidseitige Radfahrstreifen zwischen der Ginnheimer Landstraße und der Platenstraße vor. B) Alternativen: Im Bereich des Markuskrankenhauses (Anlage 2, Blatt Nr. 1 und 2) wurde die Führung des Radverkehrs auf Schutzstreifen planerisch untersucht. Bei dieser Führungsform für den Radverkehr können die Schrägparkplätze in reduzierter Anzahl und mit einem flacheren Aufstellwinkel an der Nordseite der Wilhelm-Epstein-Straße erhalten bleiben. Im Bestand sind im öffentlichen Raum an der Nordseite der Wilhelm-Epstein-Straße von der Ginnheimer Landstraße bis zur Einmündung des Ginnheimer Stadtweges 95 Stellplätze für PKW vorhanden. Bei der Anlage von beidseitigen Radfahrstreifen und der Verlegung einer Haltestelle entfallen auf diesem Streckenabschnitt 39 Stellplätze. Bei der Variante mit Schutzstreifen entfielen 25 Stellplätze. Insgesamt verbessert sich die Stellplatzbilanz auf diesem Streckenabschnitt jedoch unter Einbeziehung des neuen Parkhauses mit 190 Stellplätzen auf dem Krankenhausgelände an der Wilhelm-Epstein-Straße. Ein Vergleich der o. g. Führungsvarianten für den Radverkehr hat unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit des Radverkehrs und der Befahrbarkeit für Linienbusse ergeben, dass die Anlage von Radfahrstreifen zu favorisieren und der weiteren Ausarbeitung zugrunde zu legen ist. C) Lösungen: Anlage 1, Blatt 1, enthält eine Übersichtskarte der Radverkehrsverbindung in der Wilhelm-Epstein-Straße vom Knotenpunkt August-Scheidel-Straße /Ginnheimer Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße bis zum Knotenpunkt Platenstraße/Am Dornbusch/Ernst-Schwendler-Straße. Die Planung beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen: Von der Einmündung der Wilhelm-Epstein-Straße in die Ginnheimer Landstraße bis östlich der Einmündung der Karl-Kotzenberg-Straße: (Anlage 2, Blatt 1) Im Bereich des Markuskrankenhauses wird die erforderliche Fläche zur Einrichtung der beidseitigen Radfahrstreifen durch die Umwandlung der an der Nordseite angeordneten Schrägparkplätze in Längsparkstreifen gewonnen. Bei der Einrichtung von beidseitigen 1,75 m breiten Radfahrstreifen verbleibt eine Restbreite von 6,50 m die für den Begegnungsfall Bus/Bus als Regelmaß gefordert wird. Von der Ostseite der Karl-Kotzenberg-Straße bis zu der Straße "Am großen Berge": (Anlage 2, Blatt 2) Bis zur Einmündung Am großen Berge wird die zur Einrichtung beidseitiger Radfahrstreifen erforderliche Fläche durch die Umwandlung der an der Nordseite gelegenen Schrägparkplätze in Längsparkstreifen gewonnen. Die Parkanordnung an der Südseite bleibt unberührt. Bereich von östl. Am großen Berge bis östl. der Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße: (Anlage 2, Blätter 3 und 4) Ab diesem Streckenabschnitt wird die erforderliche Fläche für die beidseitigen Radfahrstreifen in Richtung Osten durch die Führung des Kfz-Verkehrs auf jeweils einem Fahrstreifen gewonnen. In Verbindung mit der Einrichtung der Radverkehrsverbindung kann gleichzeitig die Verlegung und der Umbau von Haltestellen vorgenommen werden. Im Zuge der Beschleunigung der Buslinie 34, soll eine Haltestelle an der Nordseite der Wilhelm-Epstein-Straße an die Westseite des einmündenden Ginnheimer Stadtweges verlegt werden. Auf der Südseite ist östl. der Einmündung ein Haltestellenumbau vorgesehen. Einmündung der Rosa-Luxemburg-Straße, Zufahrt zur Bundesbank und Liegenschaft der Bundesbank (Anlage 2, Blatt 5 und 6) Der südliche Streckenabschnitt der Wilhelm-Epstein-Straße zwischen dem Einmündungsbereich der Rosa-Luxemburg-Straße und der Zufahrt zur Bundesbank wird auf einer Länge von ca. 50 m umgebaut. Der südlich gelegene Radfahrstreifen in Richtung Dornbusch wird im Einmündungsbereich in Mittellage zwischen der Wilhelm-Epstein-Straße und der einmündenden Rosa-Luxemburg-Straße geführt. Auf einer Strecke von ca. 25 m wird der einmündende Verkehr durch ein bauliches Trennelement parallel zum Radfahrstreifen geführt. Auf diesem Streckenabschnitt ist Sichtkontakt zwischen den Verkehrsteilnehmern möglich. Nach diesem Abschnitt kann sich der einmündende Verkehr entweder in den fließenden Verkehr einordnen oder auf dem neu hergestellten Rechtsabbiegestreifen direkt zur Bundesbank fahren. Im weiteren Verlauf wird der Radverkehr beidseitig auf 1,85 m breiten Radfahrstreifen neben den Kfz-Fahrstreifen geführt. Die östlich der Einfahrt zur Bundesbank gelegenen Haltestellen werden im Zuge der Beschleunigung der Buslinie 34 umgebaut. Im Hinblick auf sehbehinderte Mitarbeiter und Besucher der Deutschen Bundesbank ist eine sehbehindertengerechte Nachrüstung der Fußgängersignalanlage an den Querungsstellen vor dem Dienstgebäude in der Wilhelm-Epstein-Straße 14 vorzusehen. Übergang Wilhelm-Epstein-Straße/Ernst-Schwendler-Straße und Knotenpunkt (Anlage 2, Blatt 7) Bis zur Ernst-Schwendler-Straße bleibt die Querschnittsaufteilung, bestehend aus zwei gegenläufigen Richtungsfahrstreifen und begleitenden 1,85 m breiten Radfahrstreifen erhalten. In der westlichen Knotenzufahrt bleiben die bestehenden drei Fahrstreifen erhalten. Durch den Umbau des Fahrbahnteilers in der Knotenzufahrt und die Fahrstreifenreduzierung an der Nordseite wird die nötige Fläche zur Einrichtung von beidseitigen Radfahrstreifen gewonnen. Im Übergangsbereich Wilhelm-Epstein-Straße/Ernst-Schwendler-Straße sind zur sicheren Führung des Radverkehrs und der Fußgänger einige bauliche Eingriffe erforderlich. Vorgesehen ist auch ein Umbau der Bushaltestellen. D) Kosten: Nach grober Kostenschätzung addieren sich die Kosten (brutto) für die bauliche Umsetzung geplanter Radwegeverbindung wie folgt: 1. Umbau von Lichtsignalanlagen 265.000,00 € 2. Ausbruch-, Räumungs-, Entwässerungs- und Erdarbeiten 45.000,00 € 3. Tragschichten 11.000,00 € 4. Deckschichten und Radbefestigungen 250.000,00 € 5. Markierung und Beschilderung 75.000,00 € 6. Umbau von Haltestellen 100.000,00 € 7. Baustelleneinrichtung und Unvorhergesehenes 30.000,00 € 8. Planung und Bauleitung 85.000,00 € Gesamtsumme netto 861.000,00 € 19 % MWST 163.590,00 € Gesamtsumme brutto 1.024.590,00 € Gesamtsumme gerundet 1.025.000,00 Euro Anlage Lageplan_02-Blatt_5_u_6 (ca. 1 MB) Anlage Lageplan_02_Blatt_1_u_2 (ca. 1 MB) Anlage Lageplan_02_Blatt_3_u_4 (ca. 1 MB) Anlage Lageplan_Blatt_7 (ca. 596 KB) Anlage Uebersichtsplan_1 (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 16.04.2007, OA 353 Antrag vom 16.04.2007, OF 123/2 Antrag vom 21.05.2007, OF 390/9 Antrag vom 21.05.2007, OF 391/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.04.2013, M 61 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 28.03.2007 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2007, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 353 2007 1. Die Vorlage M 54 dient unter Hinweis auf OA 353 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 123/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2007, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 54 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 353 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2007, TO II, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 353 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (M 54 und OA 353 = Annahme) ÖkoLinX/E.L. (M 54 = Ablehnung, OA 353 = Annahme) 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2007, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 353 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (M 54 und OA 353 = Annahme) 11. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2007, TO II, TOP 1 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 54 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2007, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 353 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des OBR 9 am 31.05.2007, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 367 2007 1. Die Vorlage M 54 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 390/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 391/9 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE.WASG zu 2. CDU, SPD, FDP und LINKE.WASG gegen GRÜNE (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollerklärung der CDU-Fraktion (ausgenommen Frau Loizides) zum Vortrag des Magistrats, M 54: Die CDU-Fraktion gibt für den Vortrag des Magistrats, M 54, kein Votum ab, da die Stadtverordnetenversammlung die Vorlage bereits beschlossen hat. Der Ortsbeirat 9 hat über Jahre hinweg mit Nachdruck die Einrichtung von Fahrradspuren auf der Wilhelm-Epstein-Straße gefordert. Nach über zehn Jahren Vorarbeit liegt nun die ausgearbeitete Planung für eine mögliche Variante von Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße vor, die Radfahrstreifenvariante. An der Nordseite der Wilhelm-Epstein-Straße, im Bereich der Ginnheimer Landstraße bis zur Einmündung des Ginnheimer Stadtweges, werden dadurch 39 der 95 vorhandenen Stellplätze für PKW entfallen. Zu der nicht weiter ausgearbeiteten Alternative, der Schutzstreifenvariante, heißt es in der Vorlage M 54 zum Bereich des Markuskrankenhauses: "Bei dieser Führungsform für den Radverkehr können die Schrägparkplätze in reduzierter Anzahl und mit einem flacheren Aufstellwinkel an der Nordseite der Wilhelm-Epstein-Straße erhalten bleiben. [. .] Bei der Variante mit Schutzstreifen entfielen 25 Stellplätze." Die CDU-Fraktion hält daran fest, dass gesondert markierte Fahrradspuren auf der Wilhelm-Epstein-Straße eine Verbesserung darstellen. Die Parkplätze an der Nordseite der Wilhelm-Epstein-Straße, im Bereich der Ginnheimer Landstraße bis zur Einmündung des Ginnheimer Stadtweges, sind jedoch für das benachbarte Wohngebiet unverzichtbar. Die Schutzstreifenvariante sollte daher als vermittelnde Lösung, die alle Interessen berücksichtigt, favorisiert werden. Die CDU-Fraktion wollte daher die Vorlage M 54 ablehnen und den Magistrat auffordern, eine Planung für die Schutzstreifenvariante zu erstellen, bei der nur 25 statt 39 Stellplätze entfallen wären. Beschlussausfertigung(en): § 1821, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2007 Aktenzeichen: 66 2