Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 23.03.2007, M
54 Betreff:
Radverkehrsanlagen in der
Wilhelm-Epstein-Straße 1. Die Vorplanung zur Anlage
von Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße wird zustimmend zur
Kenntnis genommen. 2. Der
Magistrat wird beauftragt, - auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung
eine baureife Planung zu erstellen. Die Planungskosten werden aus dem
Investitionsprogramm "Investive Maßnahmen im Radverkehr" der
Produktgruppe 16.3 / Projektdefinition 5.001070 / Kostenstellenbereich 66/0
finanziert; - eine detaillierte
Kostenberechung aufzustellen und dem Revisionsamt zur Prüfung vorzulegen; -
aufgrund der geprüften Kostenberechnung die Maßnahme umzusetzen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die
Kosten der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen (einschl. Beschilderung und
Markierung) in einer Größenordnung von 1,025 Mio. € aus Eigenmitteln der
Produktgruppe 16.3 / Projektdefinition 5.001070 / Kostenstellenbereich 66/0 und
der ggf. verbleibende Differenzbetrag aus Stellplatzablösemitteln finanziert
werden sollen. Die Herstellungskosten werden auf die Beträge begrenzt, die sich aus der Prüfung der Kostenberechnung
durch das Revisionsamt ergeben. 4. Es dient zur Kenntnis, dass auf GVFG/FAG
Fördermittel verzichtet werden soll. Begründung: A) Zielsetzung: Der Magistrat hat eine Vorplanung zur
Radverkehrsführung in der Wilhelm-Epstein-Straße erarbeitet. Die Vorplanung
erstreckt sich vom Knotenpunkt Aug.-Scheidel-Straße/Ginnheimer
Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße bis zum Knotenpunkt Platenstraße/Am
Dornbusch/Ernst-Schwendler-Straße. Durch diese Radverkehrsanlage wird eine für den
Alltags- und Freizeitradverkehr nutzbare Stadtteilverbindung zwischen
Ginnheim-Süd und Dornbusch und eine Verknüpfung mit der Platenstraße, die
Bestandteil der Radroute Nordweststadt - Innenstadt ist und in die
Innenstadt führt, hergestellt. Die Radverkehrsverbindung berührt die
Ortsbezirke 2 und 9. Die
Planung berücksichtigt die Anfrage des Ortsbeirates 9 vom 26.05.1994, sieht
jedoch statt eines einseitigen Radweges entlang der Wilhelm-Epstein-Straße
(stadteinwärts) in Richtung Hansaallee beidseitige Radfahrstreifen zwischen der
Ginnheimer Landstraße und der Platenstraße vor. B) Alternativen: Im Bereich des Markuskrankenhauses (Anlage 2, Blatt
Nr. 1 und 2) wurde die Führung des Radverkehrs auf Schutzstreifen planerisch
untersucht. Bei dieser Führungsform für den Radverkehr können die
Schrägparkplätze in reduzierter Anzahl und mit einem flacheren Aufstellwinkel
an der Nordseite der Wilhelm-Epstein-Straße erhalten bleiben. Im Bestand sind im öffentlichen Raum
an der Nordseite der Wilhelm-Epstein-Straße von der Ginnheimer Landstraße bis
zur Einmündung des Ginnheimer Stadtweges 95 Stellplätze für PKW vorhanden. Bei
der Anlage von beidseitigen Radfahrstreifen und der Verlegung einer Haltestelle
entfallen auf diesem Streckenabschnitt 39 Stellplätze. Bei der Variante mit
Schutzstreifen entfielen 25 Stellplätze. Insgesamt verbessert sich die Stellplatzbilanz auf
diesem Streckenabschnitt jedoch unter Einbeziehung des neuen Parkhauses mit 190
Stellplätzen auf dem Krankenhausgelände an der Wilhelm-Epstein-Straße. Ein Vergleich der o. g. Führungsvarianten für den
Radverkehr hat unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit des Radverkehrs
und der Befahrbarkeit für Linienbusse ergeben, dass die Anlage von
Radfahrstreifen zu favorisieren und der weiteren Ausarbeitung zugrunde zu legen
ist. C) Lösungen: Anlage 1, Blatt 1, enthält eine Übersichtskarte der
Radverkehrsverbindung in der Wilhelm-Epstein-Straße vom Knotenpunkt
August-Scheidel-Straße /Ginnheimer Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße bis zum
Knotenpunkt Platenstraße/Am Dornbusch/Ernst-Schwendler-Straße. Die Planung beinhaltet im
Einzelnen folgende Maßnahmen: Von der Einmündung der Wilhelm-Epstein-Straße in die
Ginnheimer Landstraße bis östlich der Einmündung der
Karl-Kotzenberg-Straße: (Anlage 2, Blatt 1) Im Bereich des Markuskrankenhauses wird die
erforderliche Fläche zur Einrichtung der beidseitigen Radfahrstreifen durch die
Umwandlung der an der Nordseite angeordneten Schrägparkplätze in
Längsparkstreifen gewonnen. Bei der Einrichtung von beidseitigen 1,75 m breiten
Radfahrstreifen verbleibt eine Restbreite von 6,50 m die für den Begegnungsfall
Bus/Bus als Regelmaß gefordert wird. Von der Ostseite der Karl-Kotzenberg-Straße bis zu
der Straße "Am großen Berge": (Anlage 2, Blatt 2) Bis zur Einmündung Am großen Berge wird die zur
Einrichtung beidseitiger Radfahrstreifen erforderliche Fläche durch die
Umwandlung der an der Nordseite gelegenen Schrägparkplätze in Längsparkstreifen
gewonnen. Die Parkanordnung
an der Südseite bleibt unberührt. Bereich von östl. Am großen Berge bis östl. der
Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße: (Anlage 2, Blätter 3 und 4) Ab diesem Streckenabschnitt wird die erforderliche
Fläche für die beidseitigen Radfahrstreifen in Richtung Osten durch die Führung
des Kfz-Verkehrs auf jeweils einem Fahrstreifen gewonnen. In Verbindung mit der Einrichtung
der Radverkehrsverbindung kann gleichzeitig die Verlegung und der Umbau von
Haltestellen vorgenommen werden. Im Zuge der Beschleunigung der Buslinie 34,
soll eine Haltestelle an der Nordseite der Wilhelm-Epstein-Straße an die
Westseite des einmündenden Ginnheimer Stadtweges verlegt werden. Auf der
Südseite ist östl. der Einmündung ein Haltestellenumbau vorgesehen. Einmündung der Rosa-Luxemburg-Straße, Zufahrt zur
Bundesbank und Liegenschaft der Bundesbank (Anlage 2, Blatt 5 und 6)
Der südliche
Streckenabschnitt der Wilhelm-Epstein-Straße zwischen dem Einmündungsbereich
der Rosa-Luxemburg-Straße und der Zufahrt zur Bundesbank wird auf einer Länge
von ca. 50 m umgebaut. Der südlich gelegene Radfahrstreifen in Richtung
Dornbusch wird im Einmündungsbereich in Mittellage zwischen der
Wilhelm-Epstein-Straße und der einmündenden Rosa-Luxemburg-Straße geführt. Auf
einer Strecke von ca. 25 m wird der einmündende Verkehr durch ein bauliches
Trennelement parallel zum Radfahrstreifen geführt. Auf diesem Streckenabschnitt
ist Sichtkontakt zwischen den Verkehrsteilnehmern möglich. Nach diesem
Abschnitt kann sich der einmündende Verkehr entweder in den fließenden Verkehr
einordnen oder auf dem neu hergestellten Rechtsabbiegestreifen direkt zur
Bundesbank fahren. Im
weiteren Verlauf wird der Radverkehr beidseitig auf 1,85 m breiten
Radfahrstreifen neben den Kfz-Fahrstreifen geführt. Die östlich der Einfahrt zur Bundesbank gelegenen
Haltestellen werden im Zuge der Beschleunigung der Buslinie 34 umgebaut. Im
Hinblick auf sehbehinderte Mitarbeiter und Besucher der Deutschen Bundesbank
ist eine sehbehindertengerechte Nachrüstung der Fußgängersignalanlage an den
Querungsstellen vor dem Dienstgebäude in der Wilhelm-Epstein-Straße 14
vorzusehen. Übergang
Wilhelm-Epstein-Straße/Ernst-Schwendler-Straße und Knotenpunkt (Anlage 2, Blatt 7) Bis zur Ernst-Schwendler-Straße bleibt die
Querschnittsaufteilung, bestehend aus zwei gegenläufigen Richtungsfahrstreifen
und begleitenden 1,85 m breiten Radfahrstreifen erhalten. In der westlichen
Knotenzufahrt bleiben die bestehenden drei Fahrstreifen erhalten. Durch den
Umbau des Fahrbahnteilers in der Knotenzufahrt und die Fahrstreifenreduzierung
an der Nordseite wird die nötige Fläche zur Einrichtung von beidseitigen
Radfahrstreifen gewonnen. Im
Übergangsbereich Wilhelm-Epstein-Straße/Ernst-Schwendler-Straße sind zur
sicheren Führung des Radverkehrs und der Fußgänger einige bauliche Eingriffe
erforderlich. Vorgesehen ist auch ein Umbau der Bushaltestellen. D) Kosten: Nach grober Kostenschätzung addieren sich die Kosten
(brutto) für die bauliche Umsetzung geplanter Radwegeverbindung wie folgt:
1. Umbau von Lichtsignalanlagen
265.000,00 € 2. Ausbruch-, Räumungs-, Entwässerungs- und
Erdarbeiten
45.000,00 € 3. Tragschichten
11.000,00 €
4. Deckschichten und Radbefestigungen
250.000,00 €
5. Markierung und
Beschilderung
75.000,00 € 6. Umbau von Haltestellen
100.000,00 € 7. Baustelleneinrichtung und Unvorhergesehenes
30.000,00
€ 8. Planung und Bauleitung
85.000,00 € Gesamtsumme netto
861.000,00
€ 19 % MWST
163.590,00 € Gesamtsumme brutto
1.024.590,00 € Gesamtsumme gerundet
1.025.000,00 Euro Anlage Lageplan_02-Blatt_5_u_6 (ca. 1 MB) Anlage Lageplan_02_Blatt_1_u_2 (ca. 1 MB) Anlage Lageplan_02_Blatt_3_u_4 (ca. 1 MB) Anlage Lageplan_Blatt_7 (ca. 596 KB) Anlage Uebersichtsplan_1 (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
16.04.2007, OA 353
Antrag vom
16.04.2007, OF
123/2
Antrag vom 21.05.2007, OF 390/9
Antrag vom
21.05.2007, OF
391/9 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.04.2013, M 61 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 28.03.2007 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2
am 16.04.2007, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 353 2007
1.
Die Vorlage M 54 dient unter Hinweis auf OA 353 zur Kenntnis.
2.
Die Vorlage OF 123/2 wird als Anregung an die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei
Enthaltung 1 CDU
zu 2. Annahme bei
Enthaltung 1 CDU 10. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2007, TO I, TOP
20 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage M 54 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau
und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 353 auf den Verkehrsausschuss
delegiert hat. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
11. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2007, TO II, TOP 16 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage OA 353 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF gegen FDP (= Prüfung
und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP und NPD (M 54 und OA 353 = Annahme) ÖkoLinX/E.L. (M 54 =
Ablehnung, OA 353 = Annahme) 10. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 24.04.2007, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage OA 353 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF gegen FDP (= Prüfung
und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP und NPD (M 54 und OA 353 = Annahme)
11. Sitzung des OBR 9
am 26.04.2007, TO II, TOP 1 Beschluss: a) Die Beratung
des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage M 54 ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 12. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2007, TO II, TOP 44 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage OA 353 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung)
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX/E.L. gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
12. Sitzung des OBR 9
am 31.05.2007, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 367 2007
1.
Die Vorlage M 54 dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OF 390/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
3.
Die Vorlage OF 391/9 wurde zurückgezogen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, GRÜNE, FDP
und LINKE.WASG zu 2. CDU, SPD, FDP und
LINKE.WASG gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollerklärung der
CDU-Fraktion (ausgenommen Frau Loizides) zum Vortrag des Magistrats, M
54: Die CDU-Fraktion gibt für den Vortrag des Magistrats, M 54, kein
Votum ab, da die Stadtverordnetenversammlung die Vorlage bereits beschlossen
hat. Der Ortsbeirat 9 hat über Jahre hinweg mit Nachdruck die Einrichtung von
Fahrradspuren auf der Wilhelm-Epstein-Straße gefordert. Nach über zehn Jahren
Vorarbeit liegt nun die ausgearbeitete Planung für eine mögliche Variante von
Radverkehrsanlagen in der Wilhelm-Epstein-Straße vor, die
Radfahrstreifenvariante. An der Nordseite der Wilhelm-Epstein-Straße, im
Bereich der Ginnheimer Landstraße bis zur Einmündung des Ginnheimer
Stadtweges, werden dadurch 39 der 95 vorhandenen Stellplätze für PKW
entfallen. Zu der nicht weiter ausgearbeiteten Alternative, der
Schutzstreifenvariante, heißt es in der Vorlage M 54 zum Bereich des
Markuskrankenhauses: "Bei dieser Führungsform für den Radverkehr können
die Schrägparkplätze in reduzierter Anzahl und mit einem flacheren
Aufstellwinkel an der Nordseite der Wilhelm-Epstein-Straße erhalten bleiben.
[. .] Bei der Variante mit Schutzstreifen entfielen 25 Stellplätze."
Die CDU-Fraktion hält daran fest, dass gesondert markierte Fahrradspuren auf
der Wilhelm-Epstein-Straße eine Verbesserung darstellen. Die Parkplätze an
der Nordseite der Wilhelm-Epstein-Straße, im Bereich der Ginnheimer
Landstraße bis zur Einmündung des Ginnheimer Stadtweges, sind jedoch für das
benachbarte Wohngebiet unverzichtbar. Die Schutzstreifenvariante sollte daher
als vermittelnde Lösung, die alle Interessen berücksichtigt, favorisiert
werden. Die CDU-Fraktion wollte daher die Vorlage M 54 ablehnen und den
Magistrat auffordern, eine Planung für die Schutzstreifenvariante zu
erstellen, bei der nur 25 statt 39 Stellplätze entfallen wären.
Beschlussausfertigung(en): § 1821, 12. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2007 Aktenzeichen: 66 2