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Fotovoltaikpotenziale in Frankfurt - mehr Tempo und neue Impulse bei der Nutzung der städtischen Dachflächen

Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE

Begründung

Tempo und neue Impulse bei der Nutzung der städtischen Dachflächen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, seiner Vorbildfunktion beim Ausbau der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes weiter gerecht zu werden und auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern städtischer und stadtnaher Gesellschaften die Installation von Photovoltaikanlagen zu forcieren.

  1. Hierzu sollen bei allen Neubauten und Dachsanierungen die durch Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern städtischer und stadtnaher Gesellschaften installiert und in Betrieb genommen werden (geschätzt ca. 1,5 MWpeak pro Jahr).
  2. Es ist dabei im Hinblick auf eine rasche Umsetzung und die Wirtschaftlichkeit zu prüfen, ob die Stadt sowie die städtischen und stadtnahen Gesellschaften die Dach flächen selbst nutzen, oder der Mainova bzw. privaten Dritten, wie z.B. Bürgersolarvereinen, zur Verfügung stellen.
  3. Um die Nutzung durch private Dritte, aber auch die Installation auf privatem Eigentum und deren Nutzung durch die Eigentümerinnen und Eigentümer attraktiver zu machen, setzt sich der Magistrat des Weiteren über den Städtetag für eine Abschaffung der EEG-Umlage für den Eigenstromverbrauch ein. Begründung: Um die Ziele des "Masterplan 100% Klimaschutz" zu erreichen, muss die Stadt Frankfurt auch bei der Installation von Photovoltaikanlagen ihre bisherigen Anstrengungen weiter intensivieren. Im Koalitionsvertrag 2016 bis 2021 wurde deshalb folgendes vereinbart: "...Die Förderung und der Ausbau von Solarthermie/Solarenergie werden mit besonderen Anstrengungen verfolgt. Wir werden auch hier bei städtischen Bauten vorangehen, Förderprogramme auflegen und mit einer Kampagne bewerben und generell die Bürgerberatung intensivieren. Wir wollen, dass deutlich mehr Anlagen zur Nutzung der Sonne (Photovoltaik und Thermosolar) in Frankfurt gebaut werden". Im gesamten Stadtgebiet existieren derzeit 1245 Photovoltaikanlagen, mit einer Gesamtleistung von etwa 25 MWp. Diese liefern etwa 25 GWh elektrische Energie pro Jahr. Von diesen insgesamt 1245 Anlagen verfügt die Stadt laut der Abteilung Energiemanagement im Amt für Bau und Immobilien auf ihren Liegenschaften über 34 stadteigene Photovoltaik-Anlagen mit einer elektrischen Gesamtleistung von 678 kWpeak und 41 fremdfinanzierte Anlagen mit insgesamt 4,4 MWpeak, also rund 5 MWpeak insgesamt. Dies macht derzeit 20% der PV- Anlagenleistung in der gesamten Stadt Frankfurt aus. (s. hierzu auch http://www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de/). Vor dem Hintergrund, dass städtische Gebäude nur ca. 3 % des Gebäudebestands in Frankfurt ausmachen, wird offenbar, dass die Stadt fast siebenmal so viele PV-Anlagen auf ihren Dächern hat wie im Frankfurter Durchschnitt. Auf Seite 132 der Langfassung des "Masterplans 100% Klimaschutz", der die Versorgung der Stadt bis 2050 aus rein regenerativen Energien zum Ziel hat, heißt es: "Das Solarpotential verteilt sich gleichmäßig auf die unterschiedlichen Landkreise, wobei die Stadt Frankfurt am Main mit 20 Prozent das größte Photovoltaikpotential besitzt. Bei einem Wirkungsgrad von 14 Prozent sind 1.201 GWh, [...] Solarstrom auf den Dächern und Freiflächen der Stadt erzeugbar". Diese laut Masterplan erzeugbaren 1200 GWh sind das 48-fache der derzeit produzierten 25 GWh. Es müssten demnach bis zum Jahre 2050 weitere 47.000 (!) Anlagen - mit einer durchschnittlichen Leistung von 25 kWp - auf dem gesamten Frankfurter Stadtgebiet errichtet werden, wenn der Masterplan konsequent umgesetzt werden soll. Ein durchaus ambitioniertes Ziel. Allerdings weisen Klimaexpertinnen und -experten immer wieder darauf hin, dass das Zieljahr 2050 viel zu spät ist, um die Erderwärmung unter 2° C zu halten, um so der Klimakatastrophe entgegenwirken zu können. Mit dem Bericht 71 aus dem Jahre 2015 liegen die Ergebnisse für die PV Eignung der Dächer städtischer Liegenschaften vor. Hier erwiesen sich 55.000 qm mögliche Dachflächen als strahlungsphysikalisch "gut geeignet", weitere 50.000 qm als "teilweise geeignet". Hinzu kommen 30.000 qm, die im Jahre 2015 noch nicht geprüft worden waren. In den Leitlinien für wirtschaftliches Bauen 2014 steht: "Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglichkeit zum Bau von Solarstromanlagen einzubeziehen. Wenn keine eigene Anlage errichtet wird, ist die Dachfläche Investoren kostenneutral zur Verfügung zu stellen (StVVB § 1491 vom 01.03.2007)." Dem Vernehmen nach gestaltet sich die Überlassung der Dächer an private Investorinnen und Investoren aufgrund komplizierter Vertragsgestaltungen aber immer wieder schwierig, und stellt ein Investitionshemmnis auch z.B. für Bürgersolarvereine dar. Auch hierzu sind neue unbürokratische Konzepte zu entwickeln.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2018, NR 495 Betreff: Fotovoltaikpotenziale in Frankfurt - mehr Tempo und neue Impulse bei der Nutzung der städtischen Dachflächen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, seiner Vorbildfunktion beim Ausbau der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes weiter gerecht zu werden und auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern städtischer und stadtnaher Gesellschaften die Installation von Photovoltaikanlagen zu forcieren. 1. Hierzu sollen bei allen Neubauten und Dachsanierungen die durch Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern städtischer und stadtnaher Gesellschaften installiert und in Betrieb genommen werden (geschätzt ca. 1,5 MWpeak pro Jahr). 2. Es ist dabei im Hinblick auf eine rasche Umsetzung und die Wirtschaftlichkeit zu prüfen, ob die Stadt sowie die städtischen und stadtnahen Gesellschaften die Dach flächen selbst nutzen, oder der Mainova bzw. privaten Dritten, wie z.B. Bürgersolarvereinen, zur Verfügung stellen. 3. Um die Nutzung durch private Dritte, aber auch die Installation auf privatem Eigentum und deren Nutzung durch die Eigentümerinnen und Eigentümer attraktiver zu machen, setzt sich der Magistrat des Weiteren über den Städtetag für eine Abschaffung der EEG-Umlage für den Eigenstromverbrauch ein. Begründung: Um die Ziele des "Masterplan 100% Klimaschutz" zu erreichen, muss die Stadt Frankfurt auch bei der Installation von Photovoltaikanlagen ihre bisherigen Anstrengungen weiter intensivieren. Im Koalitionsvertrag 2016 bis 2021 wurde deshalb folgendes vereinbart: "...Die Förderung und der Ausbau von Solarthermie/Solarenergie werden mit besonderen Anstrengungen verfolgt. Wir werden auch hier bei städtischen Bauten vorangehen, Förderprogramme auflegen und mit einer Kampagne bewerben und generell die Bürgerberatung intensivieren. Wir wollen, dass deutlich mehr Anlagen zur Nutzung der Sonne (Photovoltaik und Thermosolar) in Frankfurt gebaut werden". Im gesamten Stadtgebiet existieren derzeit 1245 Photovoltaikanlagen, mit einer Gesamtleistung von etwa 25 MWp. Diese liefern etwa 25 GWh elektrische Energie pro Jahr. Von diesen insgesamt 1245 Anlagen verfügt die Stadt laut der Abteilung Energiemanagement im Amt für Bau und Immobilien auf ihren Liegenschaften über 34 stadteigene Photovoltaik-Anlagen mit einer elektrischen Gesamtleistung von 678 kWpeak und 41 fremdfinanzierte Anlagen mit insgesamt 4,4 MWpeak, also rund 5 MWpeak insgesamt. Dies macht derzeit 20% der PV- Anlagenleistung in der gesamten Stadt Frankfurt aus. (s. hierzu auch http://www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de/). Vor dem Hintergrund, dass städtische Gebäude nur ca. 3 % des Gebäudebestands in Frankfurt ausmachen, wird offenbar, dass die Stadt fast siebenmal so viele PV-Anlagen auf ihren Dächern hat wie im Frankfurter Durchschnitt. Auf Seite 132 der Langfassung des "Masterplans 100% Klimaschutz", der die Versorgung der Stadt bis 2050 aus rein regenerativen Energien zum Ziel hat, heißt es: "Das Solarpotential verteilt sich gleichmäßig auf die unterschiedlichen Landkreise, wobei die Stadt Frankfurt am Main mit 20 Prozent das größte Photovoltaikpotential besitzt. Bei einem Wirkungsgrad von 14 Prozent sind 1.201 GWh, [...] Solarstrom auf den Dächern und Freiflächen der Stadt erzeugbar". Diese laut Masterplan erzeugbaren 1200 GWh sind das 48-fache der derzeit produzierten 25 GWh. Es müssten demnach bis zum Jahre 2050 weitere 47.000 (!) Anlagen - mit einer durchschnittlichen Leistung von 25 kWp - auf dem gesamten Frankfurter Stadtgebiet errichtet werden, wenn der Masterplan konsequent umgesetzt werden soll. Ein durchaus ambitioniertes Ziel. Allerdings weisen Klimaexpertinnen und -experten immer wieder darauf hin, dass das Zieljahr 2050 viel zu spät ist, um die Erderwärmung unter 2° C zu halten, um so der Klimakatastrophe entgegenwirken zu können. Mit dem Bericht 71 aus dem Jahre 2015 liegen die Ergebnisse für die PV Eignung der Dächer städtischer Liegenschaften vor. Hier erwiesen sich 55.000 qm mögliche Dachflächen als strahlungsphysikalisch "gut geeignet", weitere 50.000 qm als "teilweise geeignet". Hinzu kommen 30.000 qm, die im Jahre 2015 noch nicht geprüft worden waren. In den Leitlinien für wirtschaftliches Bauen 2014 steht: "Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglichkeit zum Bau von Solarstromanlagen einzubeziehen. Wenn keine eigene Anlage errichtet wird, ist die Dachfläche Investoren kostenneutral zur Verfügung zu stellen (StVVB § 1491 vom 01.03.2007)." Dem Vernehmen nach gestaltet sich die Überlassung der Dächer an private Investorinnen und Investoren aufgrund komplizierter Vertragsgestaltungen aber immer wieder schwierig, und stellt ein Investitionshemmnis auch z.B. für Bürgersolarvereine dar. Auch hierzu sind neue unbürokratische Konzepte zu entwickeln. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2018, NR 519 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.04.2023, EA 63 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 31.01.2018 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.02.2018, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 495 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.02.2018, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 495 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 519 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 495 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 519 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 495 und NR 519 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. 1. Der Vorlage NR 429 wird im Rahmen der Vorlage NR 495 zugestimmt 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Podstatny, Dr. Römer, auf der Heide, Bross, Lange, Hahn und Zieran dienen zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 495 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. 1. Die Vorlage NR 519 wird abgelehnt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Podstatny, Dr. Römer, auf der Heide, Bross, Lange, Hahn und Zieran dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2365, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018 Aktenzeichen: 79 0