"Klimaziel 2050" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat errichtet eine Stabsstelle "Klimaziel 2050" mit der Aufgabe, das Klimaziel 2050 in Frankfurt entsprechend der Klimaschutzpläne der Stadt durch Anpassung und Verstärkung der verschiedenen Maßnahmen zu verfolgen. Begründung: Das Frankfurter Energie- und Klimaschutzkonzept und der Masterplan 100% Klimaschutz haben das zentrale Ziel, die Stadt im Jahre 2050 allein durch Nutzung erneuerbarer Energien versorgen zu können. Die regenerativen Potentiale in Frankfurt und dem Umland reichen jedoch nur, wenn der Energieverbrauch in Frankfurt 2050 nur noch die Hälfte des heutigen Bedarfs beträgt. Ein Schwerpunkt der über 60 verzahnten Einzelmaßnahmen ist die Umstellung eines Teils der Strom- und Wärmeversorgung auf Fotovoltaik und Solarthermie. Die laut Masterplan 100 % Klimaschutz durch Ausnutzung aller Fotovoltaik-Potentiale in Frankfurt erzeugbare Energie beträgt 1200 GWh. Derzeit werden lediglich 25 GWh fotovoltaisch erzeugt, gerade also einmal knapp 2,1 % der möglichen Energiemenge. Bis 2050 müssten rechnerisch weitere 47.000 Anlagen (durchschnittliche Leistung von jeweils 25 kWp) auf dem gesamten Frankfurter Stadtgebiet errichtet werden, wenn der Masterplan nur in diesem Bereich umgesetzt werden soll. Ähnlich erschreckend steht es um die Solarthermie in Frankfurt. Sie bildet konzeptionell eine wesentliche Stütze, bleibt aber ebenso bisher in großem Umfang ungenutzt. Die Stadt muss bei der Verfolgung der Mammutausgabe Klimaziel 2050 noch viel mehr unternehmen können. Es müssen Maßnahmen und Werkzeuge gefunden und mit Nachdruck angewendet werden, um dem Entgleiten der Ziele gegenzusteuern. Diese große Herausforderung ist, nicht nur aus unserer Sicht, nur durch eine - dem immensen Aufgabenumfang und der Bedeutung angemessene, personell gut ausgestattete - Stabsstelle zu bewältigen. In Anbetracht der Gesamtverantwortung, in der gerade wir Mandatsträger*innen für unsere Stadt und deren nächste Generationen stehen, ist diesbezüglich Eile geboten.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.02.2018, NR 519 Betreff: Einrichten einer Stabsstelle
"Klimaziel 2050" Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Der Magistrat errichtet eine
Stabsstelle "Klimaziel 2050" mit der Aufgabe, das Klimaziel 2050 in Frankfurt
entsprechend der Klimaschutzpläne der Stadt durch Anpassung und Verstärkung der
verschiedenen Maßnahmen zu verfolgen. Begründung: Das Frankfurter Energie- und Klimaschutzkonzept und
der Masterplan 100% Klimaschutz haben das zentrale Ziel, die Stadt im Jahre
2050 allein durch Nutzung erneuerbarer Energien versorgen zu können. Die
regenerativen Potentiale in Frankfurt und dem Umland reichen jedoch nur, wenn
der Energieverbrauch in Frankfurt 2050 nur noch die Hälfte des heutigen Bedarfs
beträgt. Ein Schwerpunkt der
über 60 verzahnten Einzelmaßnahmen ist die Umstellung eines Teils der Strom-
und Wärmeversorgung auf Fotovoltaik und Solarthermie. Die laut Masterplan 100 % Klimaschutz durch
Ausnutzung aller Fotovoltaik-Potentiale in Frankfurt erzeugbare Energie beträgt
1200 GWh. Derzeit werden lediglich 25 GWh fotovoltaisch erzeugt, gerade also
einmal knapp 2,1 % der möglichen Energiemenge. Bis 2050 müssten rechnerisch
weitere 47.000 Anlagen (durchschnittliche Leistung von jeweils 25 kWp) auf dem
gesamten Frankfurter Stadtgebiet errichtet werden, wenn der Masterplan nur in
diesem Bereich umgesetzt werden soll. Ähnlich erschreckend steht es um die Solarthermie in
Frankfurt. Sie bildet konzeptionell eine wesentliche Stütze, bleibt aber ebenso
bisher in großem Umfang ungenutzt. Die Stadt muss bei der Verfolgung der Mammutausgabe
Klimaziel 2050 noch viel mehr unternehmen können. Es müssen Maßnahmen und
Werkzeuge gefunden und mit Nachdruck angewendet werden, um dem Entgleiten der
Ziele gegenzusteuern. Diese große Herausforderung ist, nicht nur aus
unserer Sicht, nur durch eine - dem immensen Aufgabenumfang und der Bedeutung
angemessene, personell gut ausgestattete - Stabsstelle zu bewältigen. In Anbetracht der Gesamtverantwortung, in der gerade
wir Mandatsträger*innen für unsere Stadt und deren nächste Generationen stehen,
ist diesbezüglich Eile geboten. Antragsteller:
FRANKFURTER
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Erhard
Römer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
25.01.2018, NR 495
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.02.2018 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.02.2018, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 495 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 519 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 19. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2018, TO I, TOP 19
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 495 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 519 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (NR 495 und NR 519 = Annahme)
21. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO I, TOP 6
Beschluss: 1. 1. Der
Vorlage NR 429 wird im Rahmen der Vorlage NR 495 zugestimmt 2. Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Podstatny, Dr. Römer, auf der Heide,
Bross, Lange, Hahn und Zieran dienen zur Kenntnis.
2. Der Vorlage
NR 495 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. 1. Die
Vorlage NR 519 wird abgelehnt. 2. Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Podstatny, Dr. Römer, auf der Heide, Bross, Lange, Hahn und
Zieran dienen zur Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) und BFF (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen
LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und
Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2365, 21. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018 Aktenzeichen: 79 0