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Vorplanung Elisabethenstraße

Vorlagentyp: NR RÖMER

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorlage M 207 dahingehend zu überarbeiten, dass die stadteinwärts führende Busspur erhalten bleibt bzw. einer gemischten Nutzung zugeführt wird. Begründung: Gegenstand der Vorlage M 207 ist die Vorplanung der Elisabethenstraße in Sachsenhausen. Erklärtes Planungsziel ist es dabei, die "Bedürfnisse der unterschiedlichen Verkehrsnutzer aufeinander abzustimmen". Im Zuge der Planung soll die Busspur in Richtung Innenstadt zugunsten von Abstellplätzen, Geh- und Radwegen entfallen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Fahrtrichtung Innenstadt "geringere motorisierte Verkehrsbewegungen" aufweist als die Gegenrichtung (Richtung Süden / Lokalbahnhof). Dies trifft bei der Betrachtung über den gesamten Tag sicher zu, nicht jedoch für bestimmte Zeitabschnitte, insbesondere vormittags zwischen ca. 07.00 und 09.00 Uhr. In dem genannten Zeitraum besteht ein starkes Pkw-Verkehrsaufkommen aus den südlichen Vororten (Neu-Isenburg, Sprendlingen, Heusenstamm etc.) in Richtung Innenstadt, das über die Darmstädter Landstraße und die Elisabethenstraße in Richtung Innenstadt geführt wird. Auf der genannten Strecke verkehrt auch die Buslinie 30/36, die in dem betreffenden Zeitfenster stark frequentiert wird und die derzeit auf der vorhandenen Busspur zügig und planmäßig verkehrt. Ein Wegfall dieser Busspur würde bedeuten, dass der Bus auf der verbleibenden (einzigen) Spur mit dem Individualverkehr geführt würde. Der derzeit vorhandene Zeitvorteil dieser Buslinien würde durch Wegfall der Busspur verloren gehen, die Attraktivität des ÖPNV auf dieser wichtigen Strecke vermindert. Das vom Magistrat zutreffend erkannte Problem des Bedarfs an Stellflächen für Anliefer- und Kundenverkehr der anliegenden Geschäfte wäre z.B. dadurch zu lösen, dass für die vorhandene Busspur eine gemischte Nutzung vorgesehen wird, z.B. als Busspur von 06.00 bis 09.00 Uhr und in der übrigen Zeit als Stell- oder Parkplätze. Der Magistrat soll daher aufgefordert werden, die Vorlage entsprechend zu überarbeiten.

Inhalt

Antrag vom 09.10.2012, NR 395

Betreff: Vorplanung Elisabethenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorlage M 207 dahingehend zu überarbeiten, dass die stadteinwärts führende Busspur erhalten bleibt bzw. einer gemischten Nutzung zugeführt wird. Begründung: Gegenstand der Vorlage M 207 ist die Vorplanung der Elisabethenstraße in Sachsenhausen. Erklärtes Planungsziel ist es dabei, die "Bedürfnisse der unterschiedlichen Verkehrsnutzer aufeinander abzustimmen". Im Zuge der Planung soll die Busspur in Richtung Innenstadt zugunsten von Abstellplätzen, Geh- und Radwegen entfallen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Fahrtrichtung Innenstadt "geringere motorisierte Verkehrsbewegungen" aufweist als die Gegenrichtung (Richtung Süden / Lokalbahnhof). Dies trifft bei der Betrachtung über den gesamten Tag sicher zu, nicht jedoch für bestimmte Zeitabschnitte, insbesondere vormittags zwischen ca. 07.00 und 09.00 Uhr. In dem genannten Zeitraum besteht ein starkes Pkw-Verkehrsaufkommen aus den südlichen Vororten (Neu-Isenburg, Sprendlingen, Heusenstamm etc.) in Richtung Innenstadt, das über die Darmstädter Landstraße und die Elisabethenstraße in Richtung Innenstadt geführt wird. Auf der genannten Strecke verkehrt auch die Buslinie 30/36, die in dem betreffenden Zeitfenster stark frequentiert wird und die derzeit auf der vorhandenen Busspur zügig und planmäßig verkehrt. Ein Wegfall dieser Busspur würde bedeuten, dass der Bus auf der verbleibenden (einzigen) Spur mit dem Individualverkehr geführt würde. Der derzeit vorhandene Zeitvorteil dieser Buslinien würde durch Wegfall der Busspur verloren gehen, die Attraktivität des ÖPNV auf dieser wichtigen Strecke vermindert. Das vom Magistrat zutreffend erkannte Problem des Bedarfs an Stellflächen für Anliefer- und Kundenverkehr der anliegenden Geschäfte wäre z.B. dadurch zu lösen, dass für die vorhandene Busspur eine gemischte Nutzung vorgesehen wird, z.B. als Busspur von 06.00 bis 09.00 Uhr und in der übrigen Zeit als Stell- oder Parkplätze. Der Magistrat soll daher aufgefordert werden, die Vorlage entsprechend zu überarbeiten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 207 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.10.2012

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