Umgestaltung der Elisabethenstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Betreff: Umgestaltung der
Elisabethenstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
15.11.2012, § 2391 (M 207) 1. Der Umgestaltung der Elisabethenstraße wird
entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit
einem Investitionsbedarf in Höhe von 3.198 T€ werden bewilligt und
freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung
durch das Revisionsamt ergibt. 3. Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen zum
31.12.2016 einen Restbuchwert in Höhe von 198 T€ auf, die infolge des
Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des
Restbuchwertes verursachen. 4. Es dient zur Kenntnis,
dass a) im Investitionsprogramm Mittel für
die Umgestaltung der Elisabethenstraße in der Produktgruppe 13.01,
Projektdefinition 5.003611, in Höhe von 400 T€ zur Verfügung
stehen, von denen zum 31.12.2016 bereits rd. 69 T€ für
Planungsleistungen verausgabt sind; b) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen
Mittel in Höhe von 2.798 T€ aus der Produktgruppe 13.01,
Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres
Frankfurt - Sammelveranschlagung erfolgt; c) für die Gesamtbaumaßnahme ein Zuwendungsantrag
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt wurde und bereits
ein positiver Zuwendungsbescheid mit einer Förderung in Höhe von bis zu
632.400 T€ eingegangen ist; d) die Finanzierung der anteiligen Jahresfolgekosten
in Höhe von 199 T€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt ist,
denen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 21.080 €
p. a. gegenüberstehen. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge der
Neuordnung des Straßenraumes 14 Bäume neu gepflanzt werden sollen. Begründung: A - Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Rahmen der
Beratung des Doppelhaushaltes 2010/2011 entsprechend dem
Etatantrag E 206 beschlossen, die Umgestaltung der Elisabethenstraße
in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Mit Beschluss
§ 9523 vom 24.02.2011 zum Magistratsvortrag M 19
"Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" hat die
Stadtverordnetensammlung bekräftigt, dass die Maßnahme mit Priorität umzusetzen
ist. Die Vorplanung zu diesem Vorhaben wurde am
15.11.2012, § 2391 (zu M 207), beschlossen. Die Elisabethenstraße und in ihrer Verlängerung die
Paradiesgasse stellt im Stadtteil Sachsenhausen eine der wichtigen
Hauptverkehrsachsen dar und wird stadträumlich durch die Affentorhäuser im
östlichen Bereich maßgeblich gefasst. Die Elisabethenstraße ist bezogen auf den
Gesamtquerschnitt der Straße inkl. Gehweg zwar großzügig bemessen, weist jedoch
hinsichtlich der funktionalen Querschnittsaufteilung Schwächen auf.
Insbesondere die Gehwege sind sehr schmal dimensioniert, sodass die Abwicklung
des Fußgängerverkehrs unter Berücksichtigung der kleinräumigen Konzentration
von Gastronomiebetrieben und einer Vielzahl von Einbauten nicht
anforderungsgerecht ist. Auch die Führung des Radverkehrs entspricht nicht den
zeitgemäßen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen. Diese
Nutzungsansprüche sind mit den Flächenbedürfnissen des Busverkehrs und dem
hohen Park- und Andienungsdruck in Einklang zu bringen. Ziel der vorliegenden Planung ist die gestalterische
und funktionale Neuordnung des Straßenraums, die eine Stärkung der vorhandenen
Nutzungen und eine Verbesserung der Aufenthalts- und Verkehrsqualität
des öffentlichen Raumes unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen
des Verkehrs bewirken soll. In diesem Rahmen sind die Verhältnisse und
Dimensionen der Straße den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzer anzupassen,
Barrieren und störende Einbauten werden weitgehend beseitigt. Gleichzeitig
erfolgt eine Grunderneuerung der Straße. Neben der Stärkung der Aufenthaltsfunktion ist die
Berücksichtigung der Barrierefreiheit von erheblicher Bedeutung. Grundzüge der Neuplanung sind: - Neuaufteilung des Straßenquerschnitts mit
Neuordnung des ruhenden Verkehrs, - Barrierefreier Umbau des Verkehrsraums und der
Bushaltestellen,
- Erhöhung der
Aufenthaltsqualität durch einheitliche Gestaltung der Gehwegflächen und
Pflanzung von straßenbegleitenden Bäumen, - Erneuerung der Straßenbeleuchtung, - Technische Erneuerung der Lichtsignalanlagen.
B - Alternativen Der vorliegende Entwurf folgt im Wesentlichen
dem Beschluss § 2391 vom 15.11.2012 zur Umgestaltung der Elisabethenstraße
auf Grundlage des Vortrages des Magistrats (M 207 vom 14.09.2012). Im Vorplanungsbeschluss war auch das Fritschengäßchen
als schmale Nebenstraße der Elisabethenstraße Bestandteil der Umbaumaßnahme.
Auf Grundlage einer ämterübergreifenden Bewertung wurde in Bezug auf die
Umsetzung entschieden, das Gässchen in das Vorhaben nicht einzubeziehen.
Ursprünglich war vorgesehen, das Fritschengäßchen
baulich als Mischverkehrsfläche ohne Bordkanten von Hauskante zu Hauskante mit
Betonsteinpflaster höhengleich auszuführen und verkehrsrechtlich als
verkehrsberuhigten Bereich zu kennzeichnen. Erfahrungen im Stadtgebiet zeigen
jedoch, dass trotz dieses Umgestaltungsansatzes und der Rechtslage
unerwünschtes Parken in einem lebendigen Umfeld wie Sachsenhausen baulich
verhindert werden muss. Dies erfolgt im Bestand durch Abpollerung der Gehwege.
Diese Maßnahme ermöglicht aber gestalterisch und funktional keinen Gewinn in
Bezug auf die Aufenthaltsqualität und die verkehrliche Abwicklung. Auch die
Variante, das Fritschengäßchen zukünftig mittels herausnehmbarer Poller in den
Einmündungsbereichen komplett für den motorisierten Individualverkehr zu
sperren, wurde im Abwägungsprozess als nicht praktikabel eingestuft. Da auch ein Sanierungsbedarf vordergründig für das
Fritschengäßchen nicht gegeben ist, ist aus wirtschaftlichen Gründen ein Umbau
der Straße aus jetziger Sicht nicht vertretbar. C - Lösung Verkehr Die Neuaufteilung des Straßenquerschnitts umfasst
eine optimierte Fahrbahnaufteilung unter Verzicht auf die stadteinwärts
führende Busspur. Dadurch ergibt sich ein Flächengewinn, der für die
Verbreiterung der Gehwege, die Belange des Radverkehrs, Baumpflanzungen und
eine Neuordnung der Stell- und Andienungsplätze genutzt werden kann. Durch die
Verschmälerung der Fahrbahn können auch die Mittelinseln als Querungshilfen für
Fußgänger entfallen. Der ruhende Verkehr wird zukünftig durch eine
bauliche Ausbildung von Längsparkständen mit gliedernden Baumpflanzungen
organisiert. Insgesamt werden ca. 19 Stellplätze (Bestand
ca. 12) hergestellt. Die Anzahl der Taxiwarteplätze erhöht sich von 8 auf
10 (inkl. Affentorplatz). Für
den Radverkehr werden auf der Nordseite Schutzstreifen auf der Fahrbahn
vorgesehen. In Fahrtrichtung stadtauswärts erfolgt die Führung des Radverkehrs
gemeinsam mit dem Busverkehr auf der Busspur. Zusätzlich wird dem Radverkehr
zukünftig das indirekte Linksabbiegen von der Paradiesgasse mittels eigenem
Signalgeber und entsprechender Aufstellfläche in die Wallstraße ermöglicht.
Die Fahrtrichtung Innenstadt weist eine geringere
Verkehrsbelastung auf als die in Richtung Süden/Lokalbahnhof. Aus diesem Grund
kann die Busspur Richtung Innenstadt zukünftig entfallen. Um einen geregelten
Fahrplan zu gewährleisten, erhält der Bus ab Haltestelle Affentorplatz ein
ampelgesteuertes Vorfahrtsignal, sodass Busse ungehindert die nächste
Haltestelle in Höhe der Brückenstraße erreichen können. Die Busspur Richtung
Lokalbahnhof bleibt erhalten. Gestaltung Die wesentlichen Elemente der Gestaltung der
Elisabethenstraße und Paradiesgasse sind die Begrünung, die Erneuerung der
Oberflächen sowie die Neuaufteilung des Straßenraumes. Die Materialien
orientieren sich an den aktuell in Frankfurt erstellten Flächen. In den
Gehwegflächen sollen hellgraue Betonsteine 40 × 40 cm, diagonal
verlegt, Verwendung finden. Zufahrten zwischen Fahrbahnrand und
Gehweghinterkante bzw. Überfahrten sollen farblich angepasst an die
Gehwegbereiche ausgeführt werden. Diese werden in Form halbsteinversetzter
Betonsteine 20 × 20 cm hergestellt und berücksichtigen somit die
gestalterischen und technischen Anforderungen an Funktionalität,
Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit. Parkbuchten sind in Natursteingroßpflaster
vorgesehen. Die Fahrbahnausbildung erfolgt in Asphalt. Begrünung Gegenwärtig befinden sich im Planungsbereich keine
Straßenbäume. Im Zuge der Umgestaltung ist die Pflanzung von insgesamt 14
Bäumen, davon zwei im Einmündungsbereich Wallstraße, geplant. Um die
Realisierung der Bäume zu gewährleisten, ist es notwendig, Gas- und
Wasserleitungen beidseitig zu verlegen. Die Pflanzungen sollen dazu beitragen, den
Straßenraum übersichtlicher zu gliedern und der Elisabethenstraße insgesamt ein
attraktiveres Erscheinungsbild zu geben. Darüber hinaus werden die Bäume einen
Beitrag für das lokale Kleinklima leisten. Vor allem im Sommer wird durch die
Schattenbildung das Aufheizen des Straßenabschnittes reduziert. Beleuchtung Die Abfolge der Straßenabschnitte zwischen
Brückenstraße und Affentorplatz im lichttechnischen Kontext erfordert eine
funktionale und gestalterische Harmonisierung. Es ist deshalb vorgesehen, einen
Leuchtentyp mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m zu verwenden, der u. a.
auch im nahen Umfeld verwendet wird. Zudem wird unter den Arkaden die Beleuchtung der
Gehwegflächen aufgewertet. Lichtsignalanlagen Die Signalanlagen im Verlauf der Straße entsprechen
nicht mehr dem Stand der Technik. Aufgrund der Querschnittsänderungen ist der
Abbau der alten Anlagen notwendig. In diesem Zusammenhang werden die
Signalanlagen an den drei Knotenpunkten
Elisabethenstraße / Brückenstraße,
Elisabethenstraße / Paradiesgasse / Kleine Rittergasse
sowie Paradiesgasse / Wallstraße entsprechend der Vorgaben an die
Barrierefreiheit erneuert. Barrierefreiheit Durch die weitestgehend geschlossene Bebauung der
Elisabethenstraße ist eine Orientierung über die innere Leitlinie (entlang der
Gebäudekanten) für Menschen mit Seheinschränkungen gegeben. An den
Kreuzungspunkten und Überwegen werden, entsprechend dem Arbeitsplan zur
Barrierefreiheit, Leitelemente vorgesehen. Im Zuge der Baumaßnahme werden die
Bushaltestellen ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Buswartehallen Im Verlauf der Elisabethenstraße befinden sich
bislang keine Wartehallen an den Bushaltestellen. Im Einmündungsbereich
Brückenstraße wird auf der südlichen Seite der Elisabethenstraße eine neue
Wartehalle errichtet. Im Bereich Affentorplatz (Fahrtrichtung Lokalbahnhof)
wird im Zuge des barrierefreien Umbaus der Haltestelle die alte Wartehalle
gegen ein zeitgemäßes Modell ausgetauscht. Entwässerung Eine Veränderung des Entwässerungssystems ist nicht
vorgesehen. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Rinnen und Ablaufschächte
direkt in den städtischen Mischwasserkanal. Die Straßenabläufe werden, soweit notwendig, in der
Lage verändert und ergänzt. Die vorhandenen Anschlussleitungen werden, soweit
möglich, wiederverwendet, teilweise werden sie aber auch auf Grundlage einer
vorab vorgenommenen Kamerabefahrung in offener Bauweise und per
Inlinerverfahren saniert. Versorgungstraßen Im Planungsgebiet verlaufen zahlreiche
Bestandsleitungen, die zum Teil in Konflikt mit den Querschnittsanforderungen
der Straßenbaumaßnahme stehen. Folgende Anpassungen sind daher
erforderlich: Netzdienste Rhein-Main (NRM)
Strom: - Versetzen eines Oberflurverteilerschrankes im
Schnittstellenbereich Elisabethenstraße/Paradiesgasse (Verlegung auf einen
Standort außerhalb des Baufeldes auf Grundlage einer
Netzkapazitätenverteilungsberechnung des Versorgers); - Neudimensionierung und Versetzen eines weiteren
Verteilerschrankes unter den Arkaden westlich der Wallstraße. Gas: - Verlegung der vorhandenen Gasleitung vom
Seiten- in den Straßenraum mit Verschwenk von der Nord- auf die
Südseite der Straße im Einmündungsbereich Kleine Rittergasse; - Erneuerung von Hausanschlüssen. Wasser: - Verlegung der vorhandenen Trinkwasserleitung vom
Seiten- in den Straßenraum parallel zur neuen Gasleitung; - Erneuerung von Hausanschlüssen. Die Übernahme maßnahmenbedingter Kosten wird gemäß
Konzessionsverträgen geregelt. Straßenbeleuchtung Rhein-Main (SRM) - Erneuerung der Straßenbeleuchtung, Neubau von
Kabeltrassen; - Anpassung bzw. Erneuerung der
Beleuchtung in Arkadenbereichen; - Anlage eines neuen, gegenüber dem Bestand kleineren
Schaltschrankes im Einmündungsbereich Neuer Wall (historische
Gebäudefassade).
Verkehrssignalanlagen/VSA
(Straßenverkehrsamt) - Erneuerung der Signalisierung an drei
Knotenpunkten, Neubau von Kabeltrassen; - Versetzen eines Oberflurverteilerschrankes im
Schnittstellenbereich Elisabethenstraße / Paradiesgasse (Verlegung auf
gegenüberliegende (südliche) Straßenseite an Hausfassade). Kommunikationsleitungen/ATA (Amt für Informations-
und Kommunikationstechnik) - Verlegung der vorhandenen ATA-Trasse im gesamten
Streckenverlauf, im Wesentlichen betroffen ist der südliche Straßenraum.
Zeitliche Umsetzung Um die bereits zugesagten Fördermittel des Landes
Hessen gemäß GVFG in Anspruch nehmen zu können, ist ein Baubeginn im
Jahr 2017 erforderlich. Dieser ist in Abhängigkeit vom Beschlussgang für
Juli 2017 mit einer Bauzeit von ca. 15 Monaten vorgesehen.
D - Kosten 1. lnvestitionsbedarf: Die
Investitionskosten für die Umgestaltung der Elisabethenstraße betragen
insgesamt
3.198.000,-- €
Im
Investitionsprogramm sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 400.000,--
€ in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.003611, enthalten
400.000,-- €
Die Restmittel
in Höhe von 2.798.000,-- € sind im Investitionsprogramm in der
Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295, enthalten 2.798.000,-- €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum
mit Angabe der Jahresraten:
Bis 31.12.2016
verausgabt 68.584,14 €
2017
500.000,-- €
2018
2.000.000,-- €
2019
629.000,-- €
Summe 3.197.584,14 €
(gerundet: 3.198.000,-- €)
3. Folgeinvestitionen: - keine -
4. Jahresfolgekosten: 4.1 Persönliche Ausgaben
- keine -
4.2
Sachkosten
a)
Bauunterhaltungskosten:
4.2.1
Produktgruppe 16.03
Straßenbau:
7.000 m2 ́ 1,30 €/m2
9.100,-- €
Straßen- und
Platzbeleuchtung:
(Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages
über die Straßenbeleuchtung im Ergebnis- haushalt
abgerechnet)
4.2.2
Produktgruppe 16.06
(Lichtsignalanlagen)
5,0 % ́ 298.234,-- €
14.911,70 €
4.2.3 Produktgruppe 22.09
(Grün- und Freiflächen)
5,0 % ́ 41.650,-- € 2.082,50
€
b) Abschreibung:
Straßenbau
BND*
30 Jahre 1/30 x 2.319.961 €
77.332,-- €
Beleuchtung
BND* 20
Jahre 1/20 x 275.059 €
13.753,-- €
Lichtsignalanlagen
BND* 15 Jahre
1/15 x 387.716 € 25.847,70
€
IKT-Anlagen
BND* 20
Jahre 1/20 x 155.197 €
7.759,90 €
Grün- u. Freiflächen
BND* 15 Jahre
1/15 x 59.650 € 3.976,70
€
* BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem.
AfA-Tabelle
4.3 Kapitalkosten
Durchschnittliche kalkulatorische
Verzinsung
Produktgruppe
13.01 (2,75 % ́ 3.198.000,-- €)/2* 43.972,50
€
*Zinssatz für den
Haushalt 2017 gemäß Rundschreiben vom 25.11.2015
Jahresfolgekosten gesamt 198.736,00 €
(gerundet: 199.000,-- €)
5. Jahreserträge:
Auflösung von
Sonderposten
632.400,-- € /30 Jahre* 21.080,-- €
* anhand längster
Nutzungsdauer
6. Leistungen Dritter:
Zuwendungen
nach GVFG 632.400,-- €
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
- keine -
8. Sonstiges:
- keine -
Kostenzusammenstellung
1. Baukosten
1.1 Straßenbauarbeiten 1.908.957,00 €
1.2
Straßenbeleuchtung SRM
275.059,00 €
1.3 Lichtsignalanlagen 298.234,00 €
1.4
Maßnahmen für Amt 16 (IKT) 146.867,00 €
1.5
Landschaftsgärtnerische Arbeiten
41.650,00 €
SUMME 1: Baukosten 2.670.767,00 €
2.
Baunebenkosten
(Planung, Bauüberwachung, Gutachten
etc.)
526.816.00 €
SUMME 2: Baunebenkosten
526.816,00 €
Gesamtkosten (brutto), rechnerisch
3.197.583,00 €
Gesamtkosten (brutto), gerundet
3.198.000,00 €
Anlage _Lageplan (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
19.04.2017, NR 303
Anregung vom
21.04.2017, OA 145
Antrag vom
03.04.2017, OF
425/5 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 14.01.2011, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 14.09.2012, M 207
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
29.03.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.04.2017, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 69 auf den Verkehrsausschuss
delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Verkehrsausschuss
delegiert hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
11. Sitzung des
OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung OA 145 2017
1. Der Vorlage
M 69 wird unter Hinweis auf OA 145 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 425/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (=
Ablehnung) 10. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP
15 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 10. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 25.04.2017, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 11. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 23
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen AfD und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und
FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme) und
FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 69 und NR 303 =
Ablehnung, OA 145 = Annahme) 13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 46
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen AfD, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und
FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 1341, 13. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 60 10